Hallo liebes Forum,
folgende, fiktive, Lage:Mieter M wohnt in einer (durch Vermieter V vermieteten) sehr schönen Wohnung in äußerst begehrter Wohnlage. Regelmäßig sind Besichtigungstermine in Wohnungen in diesem Objekt überlaufen.
Durch Zufall lernt M einen potentiellen (und sehr interessierten) Nachmieter N kennen, der die Wohnung am liebsten möglichst zügig bei V anmieten würde. Hierbei setzen wir voraus, dass N über entsprechende Bonität verfügt und V den N auch akzeptieren würde.
M und N wollen sich nun darauf einigen, dass M sich um die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht kümmern muss und dass N diese Pflichten aus dem bisherigen Mietvertrag übernimmt.
Der Mietvertrag zwischen V und M besagt dazu: „Der Mieter ist während der Mietzeig verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schönheitsreparaturen gehören…“ (keine Jahreszahlen o.ä.)
Frage:
Wie können M und N wirksam vereinbaren, dass N die o.a. mietvertraglichen Pflichten des M übernimmt?
Meine Idee zu diesem Fall wäre etwa so: „N erklärt sich zu Übernahme der seit Mietbeginn des N zum xx.xx.xxxx angefallenen Schönheitsreparaturen bereit und erklärt sich mit dem Zustand der Wohnung einverstanden“
Was meint Ihr?Beste Grüße
Schildmann