Hallo,
der Mieter hat die Mietsache am 01.09.07 übernommen. Nun möchte er zum 31.05.09 ausziehen.
Der Mieter hat gelesen dass es zu einer Doppelbelastung für den Mieter kommt wenn im Vertrag Schönheitsreparaturen (SR) durchzuführen sind UND bei Beendigung des Mietvertrages zu renovieren (Wände Tapete ab, Decke weiß, Fußboden raus) ist.
Wie sieht das aber aus wenn der Mieter VOR Beginn der „allgemein üblichen“ 3 … 5 …7 … Jahresfrist für SR auszieht?
Die SR sind wörtlich „in angemessenen Zeiträumen“ durchzuführen und „im allgemeinen“ eben die 3-7 Jahre aufgeführt (Soweit also keine starre Regelung).
Zum Auszug steht folgendes drin:
a) „Bei Beendigung des MIetverhältnisses fordert der Vermieter denvertragsgemäßen Zustand entsprechend Mietbeginn“.
Dazu möchte ich sagen dass ich die Wohnung (Tapete, Fußboden) von der Vormieterin übernommen habe, die nur 3 Monate in der Wohnung lebte.
b) Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mieträume geräumt, sauber un in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme von SR befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind …"
Ist der Mieter verpflichtet Tapeten runter, Decke weiß und Fußboden raus oder nicht? Der Mieter möchte ja auch keinen Ärger sich einhandeln.
MfG und Danke im voraus
Tobi@s