Schönheitsreparaturen Beendigung Mietzeit

Hallo!
In wenigen Wochen werden wir aus unserer Mietwohnung ausziehen. Beim Einzug war die Wohnung „nackt“. Wir haben in allen Räumen selbst tapeziert (Raufaser und angestrichen) Vor 5 Jahren sind wir eingezogen, frisch gestrichen haben wir vor ca. zwei Jahren die Küche und den Flur.
Im Mietvertrag ist eine Klausel vorhanden, die uns verpflichtet regelmäßig (je nach Abnutzung) Schönheitreparaturen durchzuführen. Diese Klausel ist ja auch völlig ok. Nun gibt es aber eine weitere Klausel, die uns verpflichtet die Wohnung im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Der Vermieter bat uns nun in allen Räumen die Raufaser wieder zu entfernen.
Nun fragen wir uns, ob er das so tatsächlich verlangen kann. Ach ja und es ist besonders dick hervorgehoben, dass die Räume gereinigt hinterlassen werden müssen!
Würde mich über eine Expertenmeinung oder einen guten Tip wie ich mich verhalten soll sehr freuen!!!
Danke!

  1. Jeder Mieter gestaltet sich seine „nackte“ Wohnung selbst!
  2. Renovierungsklauseln wurden vom Gesetzgeber gekippt, sind also unwirksam, aber:
  • Raucher, Kiffer usw. müssen renovieren!
  • grelle Farben, die durch übertapezieren durchleuchten müssen entfernt werden
    Vermietern sollen keine Zusatzkosten für Endreinigungen, Müllbeseitigungen usw. entstehen.
    Viele Vermieter leben von den Mieteinnahmen.
  1. gereinigt bedeutet nach heutiger Rechtsauffassung, besenrein und ist jedem zumutbar.

Muss es der Vermieter machen wird es teuer, da er eine Fachfirma beauftragen und mit der Kaution verrechnen darf.