angenommen, es wäre vor ca. 20 Jahren ein Mietvertrag geschlossen worden, in dem stünde, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen habe. Es würden dann noch in dem Paragraphen die Angabe des Durchführungsturnusses folgen und abschließend hieße es: Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter unbeschadet von Satz 1 verpflichtet, die Tapeten zu entfernen.
Inzwischen hat sich sehr viel verändert im Mietrecht und Gespräche mit verschiedenen Personen zeigten, daß große Unsicherheit bezüglich der Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung herrscht.
Frage: Die Pflicht zur Schönheitsreparatur bei Auszug wäre also laut Altvertrag beim Mieter. Müßte er also wirklich in allen Räumen die Tapeten entfernen, die Wände und Decken streichen oder hat sich das Mietrecht in all den Jahren ggf. verändert und der Mieter könnte evtl. darauf verzichten trotz Altvertrag?
Inzwischen hat sich sehr viel verändert im Mietrecht und
Gespräche mit verschiedenen Personen zeigten, daß große
Unsicherheit bezüglich der Schönheitsreparaturen bei Auszug
aus der Wohnung herrscht.
Schönheitsreparaturen sind nicht gesetzlich geregelt.
Hier liegt Rechtsprechung zugrunde bzw. die in Detailfragen inzwischen geänderte Rechtsauffassung von Richtern = neuere Urteile , die jeweils zu ganz bestimmten Einzelfällen ergangen sind.
Herr im Himmel - könnten denn die Presse-/TV-/-Fritzen nicht endlich mal damit aufhören, mit aus dem Zusammenhang gerissenen Schlagzeilen Verwirrung zu stiften ?!
Frage: Die Pflicht zur Schönheitsreparatur bei Auszug wäre
also laut Altvertrag beim Mieter. Müßte er also wirklich in
allen Räumen die Tapeten entfernen, die Wände und Decken
streichen oder hat sich das Mietrecht in all den Jahren ggf.
verändert und der Mieter könnte evtl. darauf verzichten trotz
Altvertrag?
Da es sich hier um juristische Feinheiten handelt, kommt es auf den exakten Wortlaut des jeweiligen Mietvertrags an.
Zudem betreffen sämtliche Urteile in diese Richtung nur formularvertraglich getroffene Vereinbarungen.
Hallo Rudi,
danke für Deine Antwort. Demnach ist es wohl so, wie ich befürchtete: große Unsicherheit. Ja, die Vorgehensweise, wie Du vorschlugst, wäre sicher die beste. Und dann kann man nur hoffen, daß beide es auf die gleiche Weise interpretieren würden …
Die angeführten Seiten sind übrigens ebenfalls sehr interessant! Danke nochmals.
Viele Grüße, Eva