Schönheitsreparaturen bei Auszug / Kaution

Hallo ihr Lieben,

Ich ziehe zum 1.2. um und bin verunsichert, was ich nun alles in meiner alten Wohnung zu erledigen habe…
Ich bin erst letztes Jahr im April dort eingezogen und seit Mitte Dezember aus der Wohnung raus.
Nun muss ich noch die Dübel aus den Wänden holen und zuspachteln und gegebenenfalls überstreichen.
An der einen Wand ist die Garderobe herausgefallen und der Putz oder was auch immer ist um die Löcher herum etwas herausgekommen, allerdings noch hinter der Tapete, so dass dort nun leichte Hubbel nach außen zu sehen sind.

Mein Vermieter will jetzt, dass ein Fachmann die Wand neu renoviert, weil ich den Raum auch neu renoviert übernommen habe. Die Wände sind alle weiß, nach 9 Monaten sind so gut wie keine Gebrauchsspuren zu sehen, außer eben die noch zu schließenden Löcher von angebrachten Regalbrettern und Bildern…

Muss ich das vom Fachmann machen lassen? Reicht es nicht aus, wenn ich die Löcher stopfe und die betroffenen Wände überstreiche?

Im Mietvertrag steht unter §6 Schönheitsreparaturen, Kleininstandsetzungen:

  1. Schönheitsreparaturen trägt die Mieterin, da der Mietzins ohne deren Kosten kalkuliert ist. Die Schönh. sind von der Mieterin auf eigene Kosten während des Mietverhältnisses, nach Maßgabe von Ziffer 1.1 und 1.2 durchzuführen.
    Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsr. gilt folgendes:
  2. Schönh. umfassen das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich von Fenster, ds Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen sowie sämtliche anderen Anstriche innerhalb der gemieteten Räume, einschließlich derjenigen an EInbaumöbeln.

Die Schönh. sind fachgerecht auszugühren. Die Parteien vereinbaren folgendes: Die Wohnung ist bei Einzug der Mieterin teilrenoviert. Der genaue Zustand wird im Übergabeprotokoll einvernehmlich, schriftlich und mit Fotos dokumentiert. Das von beiden Parteien unterschriebene Protokoll wird an den Mietvertrag angefügt und Bestandteil desselben.
Bei Auszug der Mieterin dient dieses Protokoll als Grundlage für die Art und den Umfang der auszuführenden Schönheitsre. wobei der vorherige Zustand mindestens wieder herzustellen ist. Auch hierüber wird einvernehmlich ein von beiden Seiten zu unterschreibendes Abnahmeprotokoll angefertigt, dessen Ergebnisse in die Endabrechnung über die Nebenkosten und die Kaution einbezogen werden.

  1. Die Kosten für kleinere Instandsetzungen und Instandhaltungen in der WOhnung, am Inventar, Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türenverschlüssen trägt die Mieterin nur, soweit die einzelne Reparatur 80,00 € und der der Mieterin dadurch entstehende Aufwand im Kalenderjahr 6% der Jahresmiete nicht übersteigt. Den Auftrag an die jeweiligen Handwerker erteilt der Vermieter.

Mir wurde vom Vermieter noch einmal deutlich mitgeteilt, dass ich das ganze fachlich machen lassen soll und er dabei sein will, wenn ich einen Maler holen sollte…

Desweiteren hat er sich selbst erkundigt und einen Malermeister um einen Kostenvoranschlag gebeten, der ihm 170-180 € nannte plus Mehrwertsteuer - welche mir von der Kaution abgezogen werden sollen.

Was darf ich nun rechtlich und muss ich mich auf den Vorschlag des Vermieters einlassen?
Ich bin total verunsichert und möchte einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen…

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen,
liebe Grüße
Simulakra

Hallo Simulakra,

ich glaube nicht das es ohne Streit ausgehen wird. SORRY, aber Dein Vermieter will das auf Deine Kosten machen lassen.
Normalerweise ist es so (bei den heutigen Verträgen!!), dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Alle von Dir verursachten Löcher sind ordentlich zu verspachteln. Und damit wird er sich nicht abgeben.
Auch haben es Vermieter so an sich (nicht alle, aber leider sehr viele!!) das sie für bis zu 6 Monate die Kaution zurückhalten. Das ist auch nicht rechtens!!
Und solltest Du jetzt sagen: Ja dann soll er die 170,- - 180,- Euro einbehalten, dann habe ich Ruhe; heißt das für ihn das er Recht hat und wird Dir noch andere Sachen aufbrummen!!
Ich kann Dir nur raten wende Dich an den Deutschen Mieterschutzbund (DMB) die haben dort die richtigen Anwälte und Ansprechpartner für alles was den Mieter betrifft. Die schreiben die Briefe und einigen sich mit dem Vermieter. Und bei der Übergabe kann auch ein Außendienstmitarbeiter dabei sein, für den Fall das der Vermieter ungemütlich wird.
Ich drück Dir die Daumen.
LG hase1