Schönheitsreparaturen bei Auszug nach 5 Monaten?

Angenommen ein Mieter übernimmt eine renovierte Wohnung und wohnt dort aber nur 5 Monate. Muß er nach der kurzen Zeit die Wohnung komplett renovieren? Es sind die üblichen Gebrauchsspuren sichtbar (Nagellöcher von Bildern/Bohrlöcher v.d. Lampenmontage), sie ist also nicht verwohnt.

Angenommen ein Mieter übernimmt eine renovierte Wohnung und
wohnt dort aber nur 5 Monate. Muß er nach der kurzen Zeit die
Wohnung komplett renovieren? Es sind die üblichen
Gebrauchsspuren sichtbar (Nagellöcher von Bildern/Bohrlöcher
v.d. Lampenmontage), sie ist also nicht verwohnt.

Hallo,

Wieso ist hier keine Antwort, das würde ich auch gerne wissen :smile:

Grüße von mir

Hey, hallo,
hab zwar mit Recht nix am Hut, aber hab mich mit dem Thema mal ausführlich beschäftigt gehabt.
Also, das mit dem „verwohnt“ ist schonmal ein wichtiger Punkt. Ist nach nur zwei Monaten die Wand schwarz, weil ein schwarzes Sofa davor stand, dann muss der Mieter dort natürlich streichen. Bei Löchern von Nägeln etc bin ich mir jetzt nicht ganz so sicher, ob die zu schließen sind…
aber definitiv müssen nicht die ganzen Wände gestrichen werden, oder Heizkörper, Fensterrahmen, etc, wie das auch gerne verlangt wird, sondern das bezieht sich auf diese gesetzlichen Regelungen (Wohnraum nach 1 Jahr, Küche nach 3 Jahren, Bad nach 5 Jahren oder so ähnlich)und die sind definitiv ÜBER einem halben Jahr. Es gibt da ja jüngst einige Gerichtsurteile, die sehr zugunsten des Mieters entschieden worden sind.
Übrigens: ich habe die Vermutung es antwortet keiner sonst, weil das Thema die Frage überhaupt ist im Mietrecht und dementsprechend schon x-mal beantwortet wurde.
Liebe Grüße
Mela