Hallo,
ich habe im Oktober 2009 die Mietwohnung meiner Mutter unrennoviert übernommen. Diese hatte zuvor die Wohnung ebenfalls unrennoviert übernommen. Nun möchte ich ausziehen und frage mich, ob und was ich an Reparaturen zu tun habe. Im Wohnungsprotokoll steht: …übernimmt die Wohnung von der Mutter mit allen Einrichtungsgegenständen und ausgelassenen Schönheitsreparaturen. Er ist sich bewusst, dass diese spätestens bei Auszug erledigt werden müssen.
Im Mietvertrag steht: Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen … (alles über 3 Jahre)
Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Mietzeit
Im Internet steht: Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des
Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Wichtig: Eine formularvertragliche Regelung, nach der der Mieter in den Fristenplan des Vormieters einsteigt, ist unwirksam, denn mit Beginn des Mietverhältnisses beginnen auch die Renovierungsfristen neu zu laufen.
Was heißt das nun konkret für mich? Was muss ich tun, was muss ich nicht tun?
hallo!
grundsaetzlich gilt das, was du unterschrieben hast, also der mietvertrag.
Laut mietrechtsaenderungen im jahr 2009, musst du als mieter garkeine Schoenheitsreperaturen durchfuehren. Die klausel, nach der man zb streichen musste, wenn man die wohnung gestrichen uebernommen hatte, war damit erledigt.\
ich wuerde es so machen: wenn da ne kaution dranhaengt, so weit renovieren, wie das optisch noetig ist. das heisst, so in schuss bringen, wie das sein muss, damit die uebergabe eben so glatt laeuft( grade das optisch noetigste). ich weiss ja nicht, was alles bei dir im argen liegt, aber wenn das richtig in die dollars geht, dann bist Du als mieter normalerweise besser dran als der vermieter.
grundsaetzlich kann ich dir garkeinen verbindlichen tipp geben, nur soviel\
als miter hat man heutzutage mehr rechte, als als vermieter.
setz dich doch mal mit dem mieterbund in verbindung. dazu gibts auch gute lektuere im netz. nur geduldig genug stoebern.
ich wuensch dir viel erfolg bei dem ganzen!
wie gesagt, ich bin kein rechtprofi, frag lieber nochmal weiter.
als weblink kann ich dir nur empfehlen…juris.de und dann mietrecht suchen!
servus!
Hi Mellow,
soweit ich weiß musst du die Wohnung - soweit nötig - renovieren. Wenn du die unrenoviert übernommen hast gilt die Maßgabe des Mietvertrages. Mit deiner Unterschrift der Vereinbarung hast du dich einverstanden erklärt, die nötigen Schönheitsreparaturen spätesens beim Auszug zu erleldigen.
LG, Elke