Wer weiss was?
So stehts im Mietvertrag:
§ Instandhaltung der Mieträume:
Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
§ Beendigung der Mietzeit:
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein zu übergeben.
Der Mieter zieht nach einer Mietzeit von 4 Jahren und 6 Monaten aus. Zwischendurch wurden keine Schönheitsreparaturen vorgenommen. Was hat der Mieter zu tun?
- Decken und Wände streichen? Alle Räume oder nur ein paar oder gar keine?
- Türen und Fenster streichen? Alle oder keine oder nur bestimmte?
- Heizkörper und Heizungsrohre streichen?
- Fußboden aus Laminat wischen oder nur mit dem Besen kehren?
- Fenster putzen, polieren? oder nicht?
- Dübellöcher verschließen?
Vielen Dank im voraus.