Schönheitsreparaturen beim Auszug

Wer weiss was?

So stehts im Mietvertrag:

§ Instandhaltung der Mieträume:
Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.

§ Beendigung der Mietzeit:
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein zu übergeben.

Der Mieter zieht nach einer Mietzeit von 4 Jahren und 6 Monaten aus. Zwischendurch wurden keine Schönheitsreparaturen vorgenommen. Was hat der Mieter zu tun?

  • Decken und Wände streichen? Alle Räume oder nur ein paar oder gar keine?
  • Türen und Fenster streichen? Alle oder keine oder nur bestimmte?
  • Heizkörper und Heizungsrohre streichen?
  • Fußboden aus Laminat wischen oder nur mit dem Besen kehren?
  • Fenster putzen, polieren? oder nicht?
  • Dübellöcher verschließen?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

??? Ist das wirklich alles, was zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht ? Gibt es da keinen Hinweis, zu welchen Fristen gemalert werden soll und wie lautet diese Vereinbarung ? Ich kann nichts damit anfangen, dass der Mieter während der Mietzeit alle Schönheitsreparaturen tragen soll und bei Auszug besenrein übergibt, ohne dass geklärt ist, wann er möglicherweise während der Mietzeit zu renovieren hat.

Grüsse Günter

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