Schönheitsreparaturen beim Auszug: klagen?

Guten Tag,

im Mietvertrag (aus 2005)gibt es die übliche Fristenregelung zu Schönheitsreparaturen. Diese ist nicht ganz starr (enthält „im allgemeinen“). Allerdings enthält der Vertrag auch eine Auszugsrenovierungsklausel „Der Mieter hat … die Mieträume fachgerecht renoviert und gereinigt zu übergeben“. Bei Ausbleiben von Reparaturen sollte eine Quotenklausel angewandt werden (Kostenbeteiligung).

Da sich der Vermieter zum Renovierungsumfang nicht äußern wollte, wandte sich der Mieter an einen Mieterverein. Hier wurde ihm empfohlen, gar nicht zu renovieren, da die angeblich ungültige Auszugsrenovierungsklausel auch die Quotenregelung (Kostenbeteiligung) ungültig machen würde.

Nach dem Auszug hat der Vermieter 50% Reparaturen (Anstrich) und fachmännische Reinigung von Fenstern mit der Kaution verrechnet. Rückzahlung wurde vom Mieter erfolglos angemahnt.

Anwalt des Mietervereins rät dem Mieter zur Klage (Streitwert ca. 1200 €). Mieter hat keine Rechtsschutzversicherung, der Verein auch keine. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Wäre für Eure Meinung dazu sehr dankbar.

Hallo,

was soll man dazu sagen? Es sind bereits Urteile (auch des BGH) dahingehend getroffen worden, die in solchen Fällen zugunsten des Mieters entschieden haben. Und zwar häufiger, als dies zugunsten des VM ausging, soweit ich weiss jedenfalls.

Also: Wenn alle Parameter so wären, wie in solchen Urteilen, dann hätte eine solche Klage Chancen auf Erfolg.

Genaueres kann nur der Anwalt sagen, der ja in jedem Fall zur Erhebung einer solchen Klage einzuschalten wäre.

Gruß
Nita

Hallo

Genaueres kann nur der Anwalt sagen, der ja in jedem Fall zur
Erhebung einer solchen Klage einzuschalten wäre.

Wäre er das? Mietsachen kommen vors Amtsgericht und da gibt es keinen Anwaltszwang. Besser wärs allerdings schon, bzw.: Wenn ich meiner Sache so sicher bin, dass ich ohne Rechtsschutzversicherung das Prozessrisiko eingehe, dann kann ich mir konsequenterweise auch einen Anwalt leisten - den zahlt meiner sicheren Erwartung nach am Ende ja eh die Gegenseite.

Gruß
smalbop

Hallo,

man soll auch nicht immer von Scheidungen ausgehen! :smile:

Abgesehen davon, dass ich auch denke, dass es trotz und alledem besser ist, allein damit man eben im Vorfeld wirklich abklopfen kann, ob das Pferd auf dem man dahingaloppiert auch wirklich die richtige Richtung eingeschlagen hat.

Gruß
Nita

Genaueres kann nur der Anwalt sagen, der ja in jedem Fall zur
Erhebung einer solchen Klage einzuschalten wäre.

Der Anwalt des Mietervereins rät ja zur Klage, denn er sieht die Chancen haushoch. Allerdings, wäre er als praktizierender Anwalt direkter Nutznießer und damit evtl. in dieser Sache befangen (Vordruck einer Prozessvollmacht bekam der Mieter gleich mit). Der Mieter versuchte eine Stellungnahme eines externen Anwalts einzuholen, wurde aber von Unkosten abgeschreckt (250 €). Der Anwalt empfahl aber (ohne sich die Sache anzuschauen), sich ohne Rechtsversicherung nicht auf ein Verfahren einzulassen. Denn Mietrecht sei zu 80% Richterrecht. Und die BGH-Urteile werden von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich angewandt. Somit zwei Anwälte, zwei Meinungen :smile:)

Hallo,

ich habe so etwas schon hinter mir.

Ich wollte damals eigentlich meine Wohnung renoviert zurückgeben. Allerdings hat die Vermieterin sich noch einige hammerharte Klöpse erlaubt, deretwegen ich dann beim Mieterbund war.

Eher zufällig kamen wir während dieses Termins auf die Frage nach der Renovierung zu sprechen (damals war die Rechtsprechung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen justamente pro Mieter geändert worden). Der Anwalt des Mieterbundes wies mich also darauf hin, dass ich zur Renovierung nicht verpflichtet sei. Ich könne natürlich… „wenn ich nichts Besseres zu tun habe.“ (O-Ton) Hatte ich aber, also hab ichs gelassen. Meine Vermieterin hat getobt, und es kam tatsächlich zur Gerichtsverhandlung.

Es besteht in der Tat vor dem Amtsgericht keine Anwaltspflicht. Eine Rechtschutzversicherung hatte ich zwar, aber keine Miet-Rechtsschutzversicherung. Dafür hatte ich dann aber Herzklopfen bis unter die Hutkrempe, denn ich habe mich einfach selber vertreten. Der Anwalt des Mieterbundes meinte zuvor noch, ich müsse mit großer Wahrscheinlichkeit eh nichts sagen, denn die erforderlichen Fakten, die Basis für das zu fällende Urteil seien, stünden ja im Mietvertrag.

Ganz abgesehen davon, dass meine Vermieterin sich am Tage X dann kurzfristig cor Gericht entschuldigen und durch ihren Anwalt vertreten ließ (sie sah die drohende Niederlage wohl schon voraus und wollte sich diese Schmach nicht antun), musste ich tatsächlich kein Wort sagen… Recht bekam ich trotzdem. Der gegnerische Anwalt grinste nur… war echt nett, der Typ. Wahrscheinlich vermutete er schon im Vorfeld, wie der Fall ausgehen würde…

Allerdings - und das muss ich der Fairness halber schon sagen: Auch der Anwalt des Mieterbundes sagte, dass er zwar die Wahrscheinlichkeit meines „Sieges“ für sehr groß hielte, das letzte Wort dennoch der Richter habe.

Die letzte Gewissheit wird dir also vor Verkündung des Urteils niemand geben können. Ein Restrisiko bleibt, und das gilt es für dich nun abzuwägen.

Viele Grüße
Kirsten

Guten Tag,

Hallo,

ich habe so etwas schon hinter mir.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo Kirsten,
bist vielleicht Juristin vom Beruf? :smile: Ich wüßte nicht, wie ich die Klage formulieren sollte (Begründung etc.). Und viel Zeit zu lernen habe ich im Moment leider nicht. Ich überlege das Risiko der ersten Instanz einzugehen. Wenn aber die Gegenpartei weiter prozessieren möchte (der Vermieter ist mit Sicherheit rechtsschutzversichert)?

Gruß

Vitali