Hi,
also spontan würde ich sagen, dass er durch eine Aussage
„Bitte nicht renovieren, hier finden Modernisierungen statt“
auf eine solche Maßnahme seitens seines Mieters verzichtet.
Wen die Aussage lauten würde: Bitte renovieren „Sie“ nicht, hier…
wäre es noch eindeutiger.
Jemand, der innen saniert wird wohl anschließend wieder Schönheitsreparaturen vornehmen…
Was natürlich zu beweisen wäre (die Aussage).
Wenn nichts anders unterschrieben wurde.
Kann man diese
Aussage beweisen, muss der Mieter ja auch nicht den Nachweis
einfordern, dass eine Modernisierung seine Arbeiten zerstört
hätte.
???
Ob der VM dann wirklich modernisiert oder nicht geht
den Ex-Mieter nichts mehr an. Aber ich bin kein Anwalt.
Dem Mieter wurde schriftlich mitgeteilt, dass ihm verboten
wird selber zu renovieren
Das ist doch eindeutig. Wenn der VM meinte, der M solle nicht persönlich, sondern eine Firma die Arbeit ausführen lassen, solle der VM dies auch so schreiben, hat er wohl?
udn er stattdessen verpflichtet ist,
die Kosten der vom Vermieter beauftragten Firma zu übernehmen.
Wenn dies so im Übergabeprotokoll etc. als Sondereinzelvereinbarung unterschrieben wurde wäre das für den VM OK.
Daher geht es den Ex-Mieter sehr viel an, da seine Taschen
geleert werden 
Das wäre auch der Zweck dieser Verinbarung, sonst würden die Taschen des VM leiden.
Wurde das Übergabeprotokoll etwa vom Mieter unterschrieben?
Dann kann ich mir die weitere Schreiberei nämlich sparen.
Schließlich wäre dies ja dann die Anerkenntnis dieser
„extremen Nachdunkelung“ etc.
Ja, leider… Der Vermieter sagte dem Mieter, „da steht nur
drin, dass sie die Wände und Decken weiß streichen müssen und
die Holzteile abwaschen“.
Gutgläubig und blauäugig
unterschrieb der Mieter.
Wenn dieser Sachstand tatsächlich vorhanden ist, kann dies auch als Zustand so anerknannt werden. Der M hat es ja zu vertreten, der VM
hat dort nicht gewohnt.
Arglistige Täuschung?
Eher nicht, sondern ggf. eine Bestätigung der Tatsachen.
Vereinbart man dagegen, dass der VM diese
Arbeiten ausführen lässt,
Gut, dann wurde dies vom M auch so gewollt, dokumentiert mit der Unterschrift des M.
kann er bei vertragsgemäßem Gebrauch
m.E. allerhöchstens einen anteiligen Beitrag vom Ex-Mieter
einfordern, für die Mietzeit.
Die ca. Fristen dürften in MV zu finden sein. Diese werde gequotet über die Mietzeit anteilig aufgeteilt, (Dreisatzrechnung). Wohnte der M länger als die ca. Fristen, hat der M ein Geschäft druch Einsparungen an der Schönheitsreparaturenausführung gemacht.
Wieso er den vollen Betrag fordert ist nun klar. Das damalige
Übergabeprotokoll hält fest, dass der Mieter die
Renovierungskosten für alle Räume unabhängig von seiner
Wohndauer voll übernimmt.
Wenn der M dies Unterschreibt, so will der M das auch so. IdR hat der M eine zB andere Gegeleistung etc. vom VM bekommen. WEnn nicht, so ist das auch so gewollt und mit der Unterschrift bestädtig worden.
Das kann aber doch nicht rechtens
sein, doer?!
natürlich ist es zulässig
Wer eine Vereinbarung unterschreibt und dafür keine Gegenleistung vereinbart ist trotzdem mit dieser Regelung einverstanden.
I Ü ist das Vertragsrecht hier völlig frei. Ansonsten könnte jeder Vertrag, auch ein Mietvertrag im Nachhinein at absurdum geführt werden, mit der Folge das unser Rechts und Wirtschaftssystem sofort zusammenbricht, was idR sofort den Lebenstandard erheblich reduziert.
Also prüfe genau, bevor Vereinbarung geschlossen werden, die eigenes Geld kosten könnten…
vlg MC
PS: Hier ist viel Nachhilfe geleistet worden, wurde in der Schule geschlafen?