Schönheitsreparaturen durch Vermieter wegen Modern

Hallo,

unter welchen Umständen, darf ein Vermieter einem Mieter verbieten zu renovieren, da er Modernisierungsmaßnahmen er greifen möchte? Kann der dann ehemaligen Mieter einen Nachweis darüber fordern, dass tatsächlich Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden sind, die seine Renovierungsarbeiten zerstört hätten?
Wer bestimmt den Grad der Abnutzung der Räumlichkeiten? Der Mieter ist der Meinung, dass die Wohnung im Top Zustand ist, lediglich an einer Stelle befindet sich eine dunkle Schleifspur von einem metallischen Bilderrahmen. Der Vermieter schreibt im Übergabeprotokoll, dass die weißen Wände und die weißen Türen (die von Anfang an cremefarben waren) extrem nachgedunkelt sind und möchte den Mieter, der 41 Monate dort gewohnt hat voll zur Kasse bitten, obwohl die Renowierung von beispielsweise Wohnzimmer und Diele laut Vertrag erst anch 5 Jahren erfolgen müsste (keine Starren Fristen, Klauseln wirksam).
Es wurde eine renovierte Wohnung übernommen, allerdings nicht mit neu gestrichenen Türen und Fußleisten sowie Heizkörpern und nicht frisch tapeziert. Hierfür sollen nun aber vom Mieter sämtliche Kosten übernommen werden.

Der Mieter dachte er kauft 2 Eimer Farbe, streicht die Wände und die Sache ist erledigt und ist gerade ziemlich geschockt von einer Rechnung über 620€ 1-Zimmer 28,85qm)…

Ich hoffe ihr könnt der Geschichtenerfinderin ein wenig helfen, Danke

Hallo,

Hallo,

unter welchen Umständen, darf ein Vermieter einem Mieter
verbieten zu renovieren, da er Modernisierungsmaßnahmen er
greifen möchte? Kann der dann ehemaligen Mieter einen Nachweis
darüber fordern, dass tatsächlich Modernisierungsarbeiten
durchgeführt worden sind, die seine Renovierungsarbeiten
zerstört hätten?

also spontan würde ich sagen, dass er durch eine Aussage „Bitte nicht renovieren, hier finden Modernisierungen statt“ auf eine solche Maßnahme seitens seines Mieters verzichtet. Was natürlich zu beweisen wäre (die Aussage). Kann man diese Aussage beweisen, muss der Mieter ja auch nicht den Nachweis einfordern, dass eine Modernisierung seine Arbeiten zerstört hätte. Ob der VM dann wirklich modernisiert oder nicht geht den Ex-Mieter nichts mehr an. Aber ich bin kein Anwalt.

Wer bestimmt den Grad der Abnutzung der Räumlichkeiten? Der
Mieter ist der Meinung, dass die Wohnung im Top Zustand ist,
lediglich an einer Stelle befindet sich eine dunkle
Schleifspur von einem metallischen Bilderrahmen. Der Vermieter
schreibt im Übergabeprotokoll, dass die weißen Wände und die
weißen Türen (die von Anfang an cremefarben waren) extrem
nachgedunkelt sind und möchte den Mieter, der 41 Monate dort
gewohnt hat voll zur Kasse bitten, obwohl die Renowierung von
beispielsweise Wohnzimmer und Diele laut Vertrag erst anch 5
Jahren erfolgen müsste (keine Starren Fristen, Klauseln
wirksam).

Wurde das Übergabeprotokoll etwa vom Mieter unterschrieben? Dann kann ich mir die weitere Schreiberei nämlich sparen. Schließlich wäre dies ja dann die Anerkenntnis dieser „extremen Nachdunkelung“ etc. Allerdings muss der VM dem Mieter dann auch gestatten die von ihm geforderten - und im beidseits unterschriebenen Protokoll vereinbarten - Arbeiten selbst auszuführen. Vereinbart man dagegen, dass der VM diese Arbeiten ausführen lässt, kann er bei vertragsgemäßem Gebrauch m.E. allerhöchstens einen anteiligen Beitrag vom Ex-Mieter einfordern, für die Mietzeit. Es sei denn es sind Schäden an der Mietsache verursacht worden. Im übrigen bestehen wohl fast immer unterschiedliche Meinung über den „Abnutzungsgrad“ einer Wohnung. Letztendlich bestimmen welcher Abnutzungsgrad erreicht ist, würde dies dann ein Gericht. Wenn es denn bewiesen werden kann.

Es wurde eine renovierte Wohnung übernommen, allerdings nicht
mit neu gestrichenen Türen und Fußleisten sowie Heizkörpern
und nicht frisch tapeziert. Hierfür sollen nun aber vom Mieter
sämtliche Kosten übernommen werden.

Wie gesagt, höchstens anteilig, wenn keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Mieter dachte er kauft 2 Eimer Farbe, streicht die Wände
und die Sache ist erledigt und ist gerade ziemlich geschockt
von einer Rechnung über 620€ 1-Zimmer 28,85qm)…

Genau. Erst mal selbst machen. Dafür scheint es aber zu spät. Der Mieter muss eigentlich alle Arbeiten bis zum Tage des Auszugs erledigt haben, was sich oft schon dadurch erledigt, dass am letzten Tag ausgezogen wird. In der Regel muss der VM aber noch eine angemessene Frist zur Renovierung einräumen. Wenn der Mieter die o.g. Rechnung nicht bezahlt, wird der VM dann sicher die Kaution einbehalten. Der Gang zu einem Fachanwalt oder dem Mieterschutzbund wird hier wohl eher angeraten sein. Da können dann auch alle rechtlichen Verzweigungen beachtet werden.

Ich hoffe ihr könnt der Geschichtenerfinderin ein wenig
helfen, Danke

Gruß
Nita

Huhu,
zunächst einmal danke für die Antwort!

also spontan würde ich sagen, dass er durch eine Aussage
„Bitte nicht renovieren, hier finden Modernisierungen statt“
auf eine solche Maßnahme seitens seines Mieters verzichtet.
Was natürlich zu beweisen wäre (die Aussage). Kann man diese
Aussage beweisen, muss der Mieter ja auch nicht den Nachweis
einfordern, dass eine Modernisierung seine Arbeiten zerstört
hätte. Ob der VM dann wirklich modernisiert oder nicht geht
den Ex-Mieter nichts mehr an. Aber ich bin kein Anwalt.

Dem Mieter wurde schriftlich mitgeteilt, dass ihm verboten wird selber zu renovieren udn er stattdessen verpflichtet ist, die Kosten der vom Vermieter beauftragten Firma zu übernehmen. Daher geht es den Ex-Mieter sehr viel an, da seine Taschen geleert werden :wink:

Wurde das Übergabeprotokoll etwa vom Mieter unterschrieben?
Dann kann ich mir die weitere Schreiberei nämlich sparen.
Schließlich wäre dies ja dann die Anerkenntnis dieser
„extremen Nachdunkelung“ etc.

Ja, leider… Der Vermieter sagte dem Mieter, „da steht nur drin, dass sie die Wände und Decken weiß streichen müssen und die Holzteile abwaschen“. Gutgläubig und blauäugig unterschrieb der Mieter. Arglistige Täuschung?

Vereinbart man dagegen, dass der VM diese

Arbeiten ausführen lässt, kann er bei vertragsgemäßem Gebrauch
m.E. allerhöchstens einen anteiligen Beitrag vom Ex-Mieter
einfordern, für die Mietzeit.

Wieso er den vollen Betrag fordert ist nun klar. Das damalige Übergabeprotokoll hält fest, dass der Mieter die Renovierungskosten für alle Räume unabhängig von seiner Wohndauer voll übernimmt. Das kann aber doch nicht rechtens sein, doer?!

Grüße

Hi,

also spontan würde ich sagen, dass er durch eine Aussage
„Bitte nicht renovieren, hier finden Modernisierungen statt“
auf eine solche Maßnahme seitens seines Mieters verzichtet.

Wen die Aussage lauten würde: Bitte renovieren „Sie“ nicht, hier…
wäre es noch eindeutiger.
Jemand, der innen saniert wird wohl anschließend wieder Schönheitsreparaturen vornehmen…

Was natürlich zu beweisen wäre (die Aussage).

Wenn nichts anders unterschrieben wurde.

Kann man diese
Aussage beweisen, muss der Mieter ja auch nicht den Nachweis
einfordern, dass eine Modernisierung seine Arbeiten zerstört
hätte.

???

Ob der VM dann wirklich modernisiert oder nicht geht
den Ex-Mieter nichts mehr an. Aber ich bin kein Anwalt.

Dem Mieter wurde schriftlich mitgeteilt, dass ihm verboten
wird selber zu renovieren

Das ist doch eindeutig. Wenn der VM meinte, der M solle nicht persönlich, sondern eine Firma die Arbeit ausführen lassen, solle der VM dies auch so schreiben, hat er wohl?

udn er stattdessen verpflichtet ist,
die Kosten der vom Vermieter beauftragten Firma zu übernehmen.

Wenn dies so im Übergabeprotokoll etc. als Sondereinzelvereinbarung unterschrieben wurde wäre das für den VM OK.

Daher geht es den Ex-Mieter sehr viel an, da seine Taschen
geleert werden :wink:

Das wäre auch der Zweck dieser Verinbarung, sonst würden die Taschen des VM leiden.

Wurde das Übergabeprotokoll etwa vom Mieter unterschrieben?
Dann kann ich mir die weitere Schreiberei nämlich sparen.
Schließlich wäre dies ja dann die Anerkenntnis dieser
„extremen Nachdunkelung“ etc.

Ja, leider… Der Vermieter sagte dem Mieter, „da steht nur
drin, dass sie die Wände und Decken weiß streichen müssen und
die Holzteile abwaschen“.
Gutgläubig und blauäugig
unterschrieb der Mieter.

Wenn dieser Sachstand tatsächlich vorhanden ist, kann dies auch als Zustand so anerknannt werden. Der M hat es ja zu vertreten, der VM
hat dort nicht gewohnt.

Arglistige Täuschung?

Eher nicht, sondern ggf. eine Bestätigung der Tatsachen.

Vereinbart man dagegen, dass der VM diese

Arbeiten ausführen lässt,

Gut, dann wurde dies vom M auch so gewollt, dokumentiert mit der Unterschrift des M.

kann er bei vertragsgemäßem Gebrauch

m.E. allerhöchstens einen anteiligen Beitrag vom Ex-Mieter
einfordern, für die Mietzeit.

Die ca. Fristen dürften in MV zu finden sein. Diese werde gequotet über die Mietzeit anteilig aufgeteilt, (Dreisatzrechnung). Wohnte der M länger als die ca. Fristen, hat der M ein Geschäft druch Einsparungen an der Schönheitsreparaturenausführung gemacht.

Wieso er den vollen Betrag fordert ist nun klar. Das damalige
Übergabeprotokoll hält fest, dass der Mieter die
Renovierungskosten für alle Räume unabhängig von seiner
Wohndauer voll übernimmt.

Wenn der M dies Unterschreibt, so will der M das auch so. IdR hat der M eine zB andere Gegeleistung etc. vom VM bekommen. WEnn nicht, so ist das auch so gewollt und mit der Unterschrift bestädtig worden.

Das kann aber doch nicht rechtens

sein, doer?!

natürlich ist es zulässig

Wer eine Vereinbarung unterschreibt und dafür keine Gegenleistung vereinbart ist trotzdem mit dieser Regelung einverstanden.

I Ü ist das Vertragsrecht hier völlig frei. Ansonsten könnte jeder Vertrag, auch ein Mietvertrag im Nachhinein at absurdum geführt werden, mit der Folge das unser Rechts und Wirtschaftssystem sofort zusammenbricht, was idR sofort den Lebenstandard erheblich reduziert.

Also prüfe genau, bevor Vereinbarung geschlossen werden, die eigenes Geld kosten könnten…

vlg MC

PS: Hier ist viel Nachhilfe geleistet worden, wurde in der Schule geschlafen?

Das ist doch eindeutig. Wenn der VM meinte, der M solle nicht
persönlich, sondern eine Firma die Arbeit ausführen lassen,
solle der VM dies auch so schreiben, hat er wohl?

Hat er geschrieben, aber mit welchem Recht darf er das? Für den M ergeben sich ja bedeutend höhere Kosten… Normalerweise muss der VM dem M das Recht einräumen die Arbeiten selbst zu erledigen. Es soll Ausnahmen geben, wenn eine Modernisierung geplant ist, deren Umfang die Mieterarbeit zerstören würde. Woher weiß der Mieter, ob dies tatsächlich der Fall ist?

Wenn dies so im Übergabeprotokoll etc. als
Sondereinzelvereinbarung unterschrieben wurde wäre das für den
VM OK.

Im Übergabeprotokoll war weder von einer Fremdrenovierung noch von Streichen der Heizkörper oder Tapezieren der Wände die Rede. Dies hat der Mieter also auch nciht unterschrieben.

Das wäre auch der Zweck dieser Verinbarung, sonst würden die
Taschen des VM leiden.

Es deutet vieles darauf hin als würde sich der V; auf Kosten des Ms seine Taschen füllen. Die Wohnung ist in tadellosem Zustand, vermutlich ist nicht einmal das Streichen der Wände notwendig, Türrahmen und Heizkörper weichen jedenfalls kein Stück vom Zustand der Wohnungsübernahme ab. Die Nachmieter wissen auch nichts von Modernisierungsvorhaben, es muss angenommen werden,d ass keine der angesprochenen Arbeiten tatsächlich stattfinden…

Wenn dieser Sachstand tatsächlich vorhanden ist, kann dies
auch als Zustand so anerknannt werden. Der M hat es ja zu
vertreten, der VM
hat dort nicht gewohnt.

Dieser Sachstand ist nicht vorhanden!

Arglistige Täuschung?

Eher nicht, sondern ggf. eine Bestätigung der Tatsachen.

??

Gut, dann wurde dies vom M auch so gewollt, dokumentiert mit
der Unterschrift des M.

Nichts dergleichen wurde unterschrieben. s.o.

Die ca. Fristen dürften in MV zu finden sein. Diese werde
gequotet über die Mietzeit anteilig aufgeteilt,
(Dreisatzrechnung). Wohnte der M länger als die ca. Fristen,
hat der M ein Geschäft druch Einsparungen an der
Schönheitsreparaturenausführung gemacht.

Die Quotung ist nicht geschehen,d er M wohnte deutlich kürzer dort, als die Fristen angeben und jede Maßnahme wurde voll auf ihn angerechnet…

Wenn der M dies Unterschreibt, so will der M das auch so.

Eine Verkürzung der regulären Fristen von 3 Jahren für Bad/Küche und 5 Jahren für Wohn-/Schlafzimmer ist allerdings nicht zulässig… Außerdem bestand ein Zwang das Übergabeprotokoll zu unterschreiben,d a der M die Wohnung sonst nicht bekommen hatte, unter solchen Vorraussetzungen abgeschlossene Vereinbarung sind idR auch ungültig…

I Ü ist das Vertragsrecht hier völlig frei. Ansonsten könnte
jeder Vertrag, auch ein Mietvertrag im Nachhinein at absurdum
geführt werden, mit der Folge das unser Rechts und
Wirtschaftssystem sofort zusammenbricht, was idR sofort den
Lebenstandard erheblich reduziert.

Seit wann ist ein Übergabeprotokoll eion Vertrag?

PS: Hier ist viel Nachhilfe geleistet worden, wurde in der
Schule geschlafen?

Dankeschön :smile: