Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, wie ein fachgerechtes Streichen der
Innentüren aussehen muss, wenn der Mieter zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen verpflichtet ist?
Wir ziehen Ende des Monats um und waren gestern gemeinsam mit dem
Vermieter (Vater meines Freundes) und dem Vormieter in der Wohnung.
Dabei wurde auch erläutert, was vom Vormieter noch an
Schönheitsreparaturen zu erledigen ist.
Das Haus hat weiß lackierte Holz(innen)türen, die ziemlich viele
Stellen haben, an denen der Lack abgesprungen ist. Der Vormieter ist
nun der Meinung es reiche, wenn er die Stellen zuspachteln,
anschleifen und nur die betroffenen Stellen weiß überlackieren würde.
Er wäre schließlich nicht zu einer kompletten Renovierung
verpflichtet.
Ich denke allerdings, dass das ausreicht, da man vermutlich doch
gewisse Farbunterschiede sehen wird.
Was ist eure Meinung dazu? Beim Streichen der Wände kann ich ja auch
nicht hingehen und nur einzelne Stellen nochmal überpinseln.
Vielen Dank im Voraus.