Schönheitsreparaturen Innentüren streichen

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, wie ein fachgerechtes Streichen der
Innentüren aussehen muss, wenn der Mieter zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen verpflichtet ist?

Wir ziehen Ende des Monats um und waren gestern gemeinsam mit dem
Vermieter (Vater meines Freundes) und dem Vormieter in der Wohnung.
Dabei wurde auch erläutert, was vom Vormieter noch an
Schönheitsreparaturen zu erledigen ist.

Das Haus hat weiß lackierte Holz(innen)türen, die ziemlich viele
Stellen haben, an denen der Lack abgesprungen ist. Der Vormieter ist
nun der Meinung es reiche, wenn er die Stellen zuspachteln,
anschleifen und nur die betroffenen Stellen weiß überlackieren würde.
Er wäre schließlich nicht zu einer kompletten Renovierung
verpflichtet.

Ich denke allerdings, dass das ausreicht, da man vermutlich doch
gewisse Farbunterschiede sehen wird.
Was ist eure Meinung dazu? Beim Streichen der Wände kann ich ja auch
nicht hingehen und nur einzelne Stellen nochmal überpinseln.

Vielen Dank im Voraus.

Moin, guest,

diese Frage muss zwischen Vor- und Vermieter geklärt werden, nicht zwischen Vor- und Nachmieter.

Abgesehen davon: Türen streichen heißt Türen streichen, nicht auf der Tür herumzubatzen. Maßstab für die Qualität ist nicht der Vormieter, sondern der Maler.

Gruß Ralf

Mir ist bewusst, dass es eigentlich eine Frage ist, die der Vormieter mit dem Vermieter zu klären hat. Aber wie bereits erwähnt: der Vermieter ist mein Schwiegervater in spe.

Und der Vormieter will die Schönheitsreparaturen selbst durchführen und nicht einen Maler engagieren.

Aber dennoch vielen Dank für die Antwort.

Moin,

Und der Vormieter will die Schönheitsreparaturen selbst
durchführen und nicht einen Maler engagieren.

das kann er ja machen - wenn er die gleiche Qualität liefert wie der Maler. Ich kenne allerdings keinen Maler, der sich bereit erklären würde, Stoßstellen zuzuschmieren und mit dem Pinsel drüberzutupfen.

Gruß Ralf

Gesetzl. gesehen sind Schönheitsreparaturen „fachgerecht“ und in „mittlerer Güte“ vorzunehmen.

„Fachgerecht“ bedeutet: Schadstellen mit Lackspachtel auffüllen, Altanstrich anschleifen, deckend lackieren.

Kein Fachmann würde bei einem vmtl. vergilbten Altanstrich nur die Schadtstellen ausbessern und eine fleckiges Werk abliefern oder bezahlt bekommen :open_mouth:

In „mittlerer Güte“ meint, du musst kein perfektes Finish mit Spitzpistole oder Flockenroller erzielen, mit Pinsel streichen genügt dem, auch wenn man den Pinselstrich auf einer großen Fläche gegen das Licht erkennt.

Meine Ratschläge:

Schwiegervater fragen, ob er dass ebenso sieht wie du und ich oder besser gleich richtig machen.

Lösungsmittelhaltige Kunstharzlacke in guten Qualität (z. B. Glasurit Fenster- und Türenlack)verwenden.
Die Arbeit geht besser von der Hand, deckt bereits mit magerem Anstrich besonders an Kanten ohne „Läufer“ und Nasen und hält deutlich besser als die wasserverdünnbaren Acryllacke, die beim geringsten Kratzer unschön abblättern :smile:

Viel Erfolg :smile:

G imager