Schönheitsreparaturen / Instandsetzung

Hallo,

in letzter Zeit ist häufig von BGH-Urteilen zum Thema zu hören. Oft geht es darum, dass Schönheitsreparaturen nach neuester Rechtssprechung mit Instandsetzungsarbeiten gleichzusetzen sind, was - unter anderem - zur Folge hat, dass der Vermieter dafür zuständig ist.

Was ist dran, und unter welchen Voraussetzungen?

Gruß,

mk

Hallo,

hier sind die wichtigsten Urteile und ihre Inhalte aufgeführt.

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Mi…
VG
EK

Hallo,

an dieser Stelle vielleicht noch ein paar Informationen, wie Schönheitsreparaturen und Instandsetzung zu unterscheiden sind und wie auch ein Teil von Instandsetzungsarbeiten wirksam auf den Mieter umgelegt werden können:

http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/mietvertr…

Gruß

Joschi