In einem fachblatt für Vermieter wird die Verwendung folgender
Formulierung vorgeschlagen:
Der Mieter hat die Kosten kleinerer Instandhaltungen und
Reparaturen an den Einrichtungen, die seinem ständigen Zugriff
unterliegen (Licht- und Klingelanlagen, Rollläden,
Sanitäreinrichtungen, Schlösser, Wasserhähne, Wasch- und
Abflussbecken, u.ä.), zu tragen. Das gilt nur, sofern die
Reparaturrechnung 80,00 EUR im Einzelfall und der dem Mieter
dadurch entstehende jährliche Kostenaufwand 8% der
Jahresnettokaltmiete nicht überschreitet. Der Vermieter führt
diese Arbeiten aus bzw. lässt diese ausführen“.
Mit dem letzten Satz habe ich gewisse Probleme. ich bin der
Meinung, wenn der Mieter die Reparatur bezahlt, dann muss er
auch das Recht haben, selbst den Handwerker zu bestimmen.
Bei den Renovierungsklauseln wurde ja kürlich so eine Bindung an Vermieter-Handwerker für unzulässig erklärt. Also sollte man es übertragen können.
Mieter kann ein günstigeres,aber fachgerechtes Gegenangebot machen,schließlich soll er ja selbst die 80 € zahlen.
Und Eigenhilfe ist ja immer drin, man meldet den Schaden einfach nicht an, behebt ihn still und leise selbst. Wenn das technisch möglich ist.
Generelle 2. Frage. Wenn eine solche Rep. dann mehr als den
verenbarten Betrag beträgt, muss dann der Mieter die Kosten
anteilig tragen oder muss der Vermieter alles übernehmen (also
z. B. in Bezug auf oberen Text: 80 Euro, Wasserhahn, aber
weniger als 8% der Kaltmiete)?
Der Betrag ist KEINE Selbstbeteiligung,der immer fällig wäre !
Kostet die Einzelmaßnahme eben 85,30 € ,dann zahlt alles der Vermieter !
Kostete es nur 78,25 €,dann eben alles der Mieter .
Und die Höchstsumme pro Jahr beträgt eben 8% der Miete.
Beides muss man getrennt betrachten. Jede Einzelreparatur muss unter 80 € sein,dann Mieter, ist es mehr dann Vermieter.
Und dann zählt man die Einzelreparaturen zusammen. irgendwann ist dann das Ende der Mieterzahlung erreicht. Weitere Kosten bei neuerlichen Kleinreparaturen trägt dann der Vermieter.
- gibt es Höchstgrenzen, oder könnte man auch 1000€ und 98%
der Kaltmiete reinschreiben?
Ich kenne keine festen Grenzen,aber 1000 € als Einzelfall wäre extrem überhöht, das so garantiert unzulässig und würde vom Gericht abgewiesen.
Die Grenzen liegen so bis max. um die 100 € f. Einzelfall und einigen 100 € fürs Jahr.
Denn generell ist alles Vermietersache. Hier geht’s um kleinere Ausnahmen,Beispiele sind ja genannt.
Problem ist, gibts z.B. Hausmeister, dann wird komischerweise plötzlich alles „nur“ max. 80 € kosten, weil Eigenleistung des Hausmeisters.
Denn ein externer Handwerker kann doch beim besten Willen mit Anfahrt, Material und Lohn kaum eine solche Kleinigkeit richten.
MfG
duck313