ich habe eine Frage zu Schönheitsreparaturen. Auf http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_schoenheit… habe
ich gelesen: „Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame
Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter
renovieren.“
Jetzt habe ich aus der Diskussion und den entsprechenden Urteilen
entnommen, dass eine Klausel wie die folgende nicht wirksam ist:
"(1) Der Mieter hat während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen
auf seine Kosten sach- und fachgerecht auszuführen, und zwar: in
Küche und Badezimmer alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen,
Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre sowie für alle weitere
Nebenräume alle 7 Jahre.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Entfernen der Tapeten, das
Tapezieren, das Anstreichen der Wände und Decken, der Heizkörper, der
Fenster, der Türzargen, der Innentüren, der Außentüren von innen,
soweit diese Teile gestrichen sind.
[…]
(4) Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter unter
Berücksichtigung des vereinbarten Fristenplanes alle bis dahin je
nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen
Schönheitsreparaturen auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht durchzuführen. Dabei kommt
es auf eine Farbgestaltung an, die dem durchschnittlichen und
üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
(5) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen
unter Berücksichtigung des vereinbarten Fristenplanes noch nicht
fällig gewesen, so zahlt der Mieter zum Ausgleich anteilige Kosten
für Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der in § 28 II. BV in der
jeweiligen gültigen Fassung festgelegten Beträge. Die Haftung des
Mieters für weitergehende Schäden bleibt unberührt."
Meine Frage: muss der Mieter in diesem Fall wirklich nicht
renovieren, selbst wenn er länger als 7 Jahre in der Wohnung gelebt
hat?
Über eine Antwort würde ich mich natürlich sehr freuen.
Zieht ein Mieter aus einer Wohnung aus, hat er die Wohnung besenrein zu hinterlassen.
Das heißt: sind im üblichen Sinne Schönheitsreparaturen ausgeführt worden (bis auf dunkle Flecken an den Wänden, vom Rauchen oder wo Bilder hingen)und sonst keine Beschädigungen zu erkennen, können in der Tat Tapeten an den Wänden bleiben. Sind aber auch die Tapeten eingerissene oder Kratzer oder Nähte offen (größere oder viele Beschädigungen), oder auch von Tieren zerkratzt, ist alles abzureißen und raus zu holen. Dies gilt auf für jegliche Laminatböden, da die vom Mieter ja selbst verlegt wurden. Diese müssen grundsätzlich, ob beschädigt oder unbeschädigt aus der Wohnung geholt werden, es sei denn, der Nachmieter besteht drauf, diese zu übernehmen.
Ist die Wohnung aber sonst komplett in Tapete gefaßt und diese nicht beschädigt sondern einfach nur alt, kann sie dran bleiben. Es liegt dann im Ermessen des Nachmieters, hier seinen Wünschen freien Lauf zu lassen.
Also alles was beschädigt und Marke Eigenbau raus, alles was in Ordnung ist und nur alt oder nach Absprache mit dem Nachmieter, kann drin bleiben und muß auch nicht vom Mieter gezahlt werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zieht ein Mieter aus einer Wohnung aus, hat er die Wohnung
besenrein zu hinterlassen.
Wo hast Du das denn her?
Das heißt: sind im üblichen Sinne Schönheitsreparaturen
ausgeführt worden …
Was obige Aussage aber erheblich einschränkt, oder?
Sind aber auch die Tapeten eingerissene oder Kratzer oder
Nähte offen (größere oder viele Beschädigungen), oder auch von
Tieren zerkratzt, ist alles abzureißen und raus zu holen. Dies
gilt auf für jegliche Laminatböden, da die vom Mieter ja
selbst verlegt wurden.
Kannst Du Dir evt. vorstellen, dass auch Vermieter Laminat verlegen (lassen)?
Also alles was beschädigt und Marke Eigenbau raus, alles was
in Ordnung ist und nur alt oder nach Absprache mit dem
Nachmieter, kann drin bleiben und muß auch nicht vom Mieter
gezahlt werden.
Also muss nur renoviert werden, falls eine entsprechende gültige Klausel im Mietvertrag enthalten ist - fehlt diese, kann der Mieter ausziehen, ohne etwas zu renovieren - auch wenn die beim Einzug bereits vorhandenen Tapeten zwar nicht besonders verschmutzt, aber nach 10 Jahren einfach von der Sonne ausgebleicht sind?