Hallo,
wir sind vor genau 2 Jahren in eine Wohnung gezogen, bei der die Wände nicht geweisst wurden-vom Vermieter wurde Teppichboden gegen "Billig"Laminat ausgetauscht!
Das heisst,WIR haben die Wände weissen müssen,da sie auch stellenweise sehr abgewohnt aussahen.
Als Wir den Mietvertrag unterschrieben haben,hat der vermieter gesagt,das er absofort in die Mietverträge rein schreibt,dass bei Auszug die Wände geweisst werden müssen!! Nun meine Frage; wir haben im Wohnzimmer farbige Wände,der Rest der Wohnung ist nachwievor weiss!Sind wir verpflichtet,der Klausel im mietvertrag nachzukommen und die farbigen Wände zu weissen?!?! Und kann der Vermieter durch „normale“ Abnutzung des "Billig"Laminats von uns verlangen,das Laminat auszutauschen und dafür zu bezahlen???
Hoffe,mir kann geholfen werden-schonmal DANKE Peggy
Hallo,
der VM kann nicht die Farbe vorschreiben, es sei denn, es handelt sich um eine extreme Farbgestaltung. Es hört sich an, als würdest Du umziehen? Dann mußt Du nach zwei Jahren gar nichts tun, denn Du hast Deine Anfangsrenovierung nicht abgewohnt.
Was das Laminat angeht, so ist das Sache des Vermieters, dafür habt Ihr Miete bezahlt. Es sei denn, Ihr habt z. B. Brandlöcher oder dicke Macken verursacht, also Schäden, die nicht unter normalen Verschleiß fallen.
Gruß
Melodie1
Hallo Gounie,
Laminat austauschen kann er definitiv nicht verlangen.
Die bereits weißen Wände wurden von euch schon bei Einzug renoviert, auch hier kann er nix verlangen.
Bei den bunten Wänden kann er ein „Weißen“ nur verlangen, wenn die Farben zu bunt und nicht zumutbar für einen Nachmieter wären. Das ist meist aber nicht der Fall, es sei denn man hat rosa oder neonfarbene Wände.
nein, Sie müssen natürlich nicht die Wände weiss streichen. Dies geht aus diversen BGH-Urteilen hervor. Ansonsten wären SIe als Mieter in der Farbwahl eingeschränkt, was Ihnen der Vermieter nicht vorschreiben kann. Und da er dies in Zukunft immer so handhaben mag, kann es sich hier nicht um eine Individualvereinbarung zwischen Ihnen handeln, was eine Ausnahme darstellen könnte. Auswendig kann ich Ihnen gerade keines nennen, dies dürfte aber leicht im Internet zu finden sein…
Auch müssen Sie den Laminat nicht ersetzen, sofern er normal abgewohnt ist. Anders würde es aussehen, wenn er bereits nach zwei Jahren kaputt wäre. Der Vermieter erhält ja von Ihnen Miete und darin ist eine normale Abnutzung enthalten.
M.E. müsst Ihr bei Auzug nicht renovieren, wenn ihr dies bei Einzug getan habt. Der Vermieter kann ja seine neue Richtlinie nach euch einführen.Habt ihr irgendwo schriftlich vermerkt, dass ihr bei Einzug renoviert habt? Das wäre sicherlich hilfreich!
Was den Laminatboden angeht, so seid ihr bei normaler Abnutzung innerhalb von 2 Jahren nicht verpflichtet, für einen neuen Boden aufzukommen. Im Notfall würde ich diesbezüglich den Mieterschutzbund befragen.
leider kann ich Dir nicht helfen, da bei Fragen
von Schönheitsreparaturen der Wortlaut der Klauseln
im Mietvertrag genau angeschaut werden muss.
Eventuell müsst Ihr sogar keine Schönheitsreparaturen
vornehmen, je nach Wortlaut.
Da wäre eine Beratung vor Ort besser.
Wg. Laminat - man zahlt ja die Miete dafür, dass
man die Wohnung abwohnt. Könnte aber schwierig werden
wenn der Vermieter Euch nachweisen will, das Ihr das
Laminat beschädigt habt.
Keine Angst, die neuesten Urteile besagen, dass Ihr die Wände NICHT weißen müßt, wenn die farbigen nicht gerade schwarz, lila oder dunkelrot sind. Auch die Abnutzung des Laminats kann er Euch nicht in Rechnung stellen, dies sind normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren die mit der Miete abgegolten sind.
Hallo Gounie74,wenn Ihr die Klausel unterschrieben habt
werdet Ihr wohl Weißen müssen.Über den Austauch des Laminat-Bodens kann ich nichts sagen.Wendet Euch doch
an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder den örtlichen
Mieter-Verein.Dort werdet Ihr kompetente Auskunft erhalten.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Soweit mir bekannt ist gilt die Regel, unrenovierte Übernahme bei Einzug heißt auch unrenovierte Übergabe bei Auszug.
Farbe darf der Vermieter nicht festlegen, das Problem hatten wir auch mal. Gängige Praxis ist, dass die verwendeten Farben objektiv nicht grell sein dürfen. Soweit die Farben im Rahmen des „üblichen“/„normalen“ liegen, ist man nicht verpflichtet, diese zu weissen.
Wichtig ist, dass man den rhythmischen Renovierungspfliten gem. Mietvertrag nachkommt. Die sind für die Räume unterschiedlich. Bei Wohnzimmern glaube ich alle 5 Jahre. Wenn Ihr also vor 2 Jahren bei Einzug reonviert habt, braucht Ihr bei Auszug nichts machen. Natürlich vorausgesetzt, die Wohnung ist besenrein und ordentlich.
Thema Laminat: Da sage ich eindeutig NEIN! Ein Laminatboden ist ganz klar Sache des Vermieters solange es im Rahmen der üblichen Abnutzung bleibt. Anders wäre es, wenn er beschädigt wäre durch runtergefallene Gegenstände oder anderweitige mutwillige Beschädigung. Dann müsstet Ihr die von Euch verursachten Beschädigungen zumindest ausbessern. Und das würde auch ganz neu belegen bedeuten, wenn man nicht einzelne Latten austauschen kann.
Am Ende ist auch wichig, was hierzu im Mietvertrag steht. Das Thema Renovierung und Farbgebung wurde vor ca. 7 Jahren mal durch ein Urteil neu geregelt. Da Euer Vertrag also schon in die „Neuzeit“ fällt dürfte da auch nichts mehr von einer bestimmten Farbe drin stehen. Das wäre sonst auch nicht gültig.
nur ganz kurz da ich aufm Sprung bin,. Entscheidend ist was im Mietvertrag steht. Da gibts kein Moralisches Recht!
Dass Weisseln von farbigen Wänden kann der Vermieter auf jeden Fall von Euch verlangen (mein Tip nicht am Preis der weißen Farbe sparen! Kommt sonst teuer und macht nur stress!)
Wenn der Mietvervrat so gestaltet ist, dass ihr beim auszug streichen müsst, dann müsst ihr das hinnehmen. Ansonsten greifen pauschale Regeln: Wohn räume alle 5 Jahre, Küche Bad alle 2 usw.
Sprich: zieht ihr aus ohne zu streichen, dann kann euch der Vermieter 40% der etwailigen Renovuierungskosten fürs streichen des Wohnzimemr von der KT abziehen, bei farbigen Wänden die gesamten Kosten.
Den gesammten Austausch des Laminats würd ich allerdings an Euer Stelle nicht tragen. Das sich dieser abnutzt ist klar. Ggf können vergleichbare Kosten wie bei den Wänden vereinbart werden, dass ist es dann aber ebend auch!
Wie immer kann ich nur empfehlen gut und fair für beide Seiten zu verhandeln.
also soweit ich informiert bin…gibt es ein neues gesetz das besagt wohnungen müssen vom vermieter selbst renoviert bzw. gestrichen werden…aber wie es mit farbigen wänden und starker abnutzung ausschaut kann ich auch nicht sagen…leider!!! trozdem lg…
Wenn Sie das im Mietvertrag trotzt besseren Wissens unterschrieben haben, müssen Sie rein rechtlich das Weissen der farbigen Wände übernehmen. Ich würde Ihnen aber empfehlen einfach mal mit dem Vermieter zu sprechen, eventuell ist er ja zugänglich für Ihre Einwände.
Bei „normaler“ Nutzung der Wohnung entstandene Abnutzungen sind nicht vom Mieter zu übernehmende Kosten.