Schönheitsreparaturen nach 1 1/2 Jahren?

Hallo,

nach nur 1 1/2 Jahren werde ich aus meiner Wohnung wieder ausziehen. Wie sieht es mit Schönheitsreparturen aus? Muß ich etwas in der Whg. machen?
Bei meinem Einzug waren alle Wände mit Rauhfaser weiß tapeziert und weiß gestrichen. Im Wohn- und Schlafzimmer habe ich mit Pastelfarben übergestrichen. Da mir relativ schnell klar war, daß diese Wohnung auf Dauer nichts für mich ist, habe in den anderen Räumen nichts gemacht.
Reicht es, wenn ich alles mit Weiß überstreiche? Muß ich das überhaupt?
Im Mietvertrag stehen nur die gesetzlichen Fristen zu den Schönheitsreparaturen drin - ach ja - und daß sämtliche Renovierungsarbeiten zu meinen Lasten gehen…

Auf Antwort hoffend

Schnulle

Hallo,
wenn Du lt. Mietvertrag z.B. die Küche alle 3 Jahre renovieren mußt, kann der Vermieter darauf bestehen, daß Du 18/36 ( 11/2 Jahre Miete, 3 Jahre Ren.pflicht) der Renovierung für die Küche etc. aufbringen musst.
Es wäre gut, wenn Du Dich mit dem Vermieter einigen könntest, was Du für „angemssen“ hälst und er sein o.K. gibt, sonst kann es passieren, dass er renovieren läßt und die „Anteilig“ die Kosten tragen kannst.
MfG
Peter

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Sieh mal ein bisschen weiter unten. Da steht eine ausführlichere Antwort von mir.
Im Tenor heisst es, man muß nur soviel renovieren, wie man auch verwohnt hat.
Gruß
Roland