Schönheitsreparaturen nach Auszug

Hallo zusammen,

Folgender hypothetischer Sachverhalt:
Mieter hat etwas weniger als 5 Jahre in einer möblierten
Wohnung gewohnt, diese fristgerecht gekündigt und ist letztendlich ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat der Mieter den Vermieter dazu bekommen ein Schreiben zu unterschreiben, in dem steht, dass die Wohnung ohne Beanstandung an den Vermieter übergeben wurde und zusätzlich haben Mieter und Vermieter folgende Vereinbarungen getroffen: 1. Mieter kauft eine neue Deckenleuchte 2. Mieter übernimmt 50% der Kosten für einen neuen Teppich in Flur und Schlafzimmer.

Dieses Schreiben ist von beiden unterschrieben worden.

zu 1.: Mieter hatte einen Lampenschirm kaputt gemacht
zu2.: Im Teppich im Flur und im Schlafzimmer ist ein
Bügeleisenabdruck

Jetzt kommt´s:
Der Vermieter hat einen Kostenvoranschlag für den neuen Teppich inkl.
Verlegung, Leisten und allem Pipapo erstellen lassen. Dabei ist nicht
nur der Flur der Wohnung, sondern auch der im Treppenhaus
mitberechnet worden. Der daraus resultierende Endbetrag beläuft sich
auf stolze 1200€.

Der Mieter hatte diesen Punkt in das Schreiben aufgenommen in der Hoffnung er würden mit 200€ (eben nur der Teppich) davon kommen.

Jetzt ist die Frage inwieweit das rechtens ist? Kann der Mieter irgendwas dagegen machen? Oder hat er jetzt Pech und muss zahlen?

P.S.: Das Schreiben ist im Besitz des Mieters und es gibt keine Kopie.

P.P.S.: Der Vermieter hatte sich schon während der Mietzeit oft
unrechtens verhalten. Z.B. hat er den Zweitschlüssel dauerhaft
einbehalten (der Mieter geht stark davon aus, dass er ohne Ankündigung in der Wohnung war); Die Kaution wurde nicht getrennt vom eigenen Kaptial aufbewahrt und noch ein paar andere Dinge.

Schonmal Danke für eure Infos

Hallo,

da hat also ein Mieter gehofft, wer würde billig aus einer Sache herauskommen, da er den VM „überredet“ hat etwas zu unterschreiben und jetzt ist er sauer, weil offensichtlich der VM das größere Schlitzohr war. :smile:

Scherz beiseite: Unterschrieben ist unterschrieben und gültig. Allerdings steht ja in der Vereinbarung wohl nirgendwo „50% aller von Teppich bedeckten Stellen im ganzen Haus“, oder?

Daher den VM freundlich bitten, den Teppich (oder Bodenbelag) im Treppenhaus kurz rauszurechnen (rausrechnen zu lassen) damit klar ist, von wieviel man 50% übernehmen muss. Das kann man ganz freundlich halten, so als ob - selbstverständlich - hier ein kleiner Fehler vorläge, wie er eben mal vorkommen kann.

Vielleicht hat es der VM - ebenso wie zu Anfang der Mieter - eben mal probiert?

Sollte ein m²-Preis für den Bodenbelag angegeben sein wäre die Alternative aufgrund dieser Berechnung die 50% selbst auszurechnen und diesen dann mit dem gleichen freundlichen Hinweis auf das Missverständnis dann zu begleichen.

Gruß
Nita

Trotzdem noch Glück gehabt wegen den 50%
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppic…

Bügeleisen werden teuer.

Schonmal Danke für die Antworten!

Ein paar letzte Fragen hätte ich allerdings noch:

Wie sieht es aus mit der Nachweispflicht? Muss der Vermieter dem Mieter das Alter des Teppichs und die damals entstandenen Kosten nachweisen (können)? Und wenn er das nicht kann, was passiert dann?

Und wie kann man zurückverfolgen wie der Teppich verlegt wurde (der Mieter geht nämlich davon aus, dass der alte Teppich nicht wie im Kostenvoranschlag mit einer „Vliess-Fixierung“ verklebt wurde)?

Gruß