Schönheitsreparaturen nach Mietvertragsende

Hallo,

folgendes Szenario:

Fritz zieht aus seiner Wohnung aus, streicht nach dem Mietvertag an den enstprechenden Stellen die Wände neu, macht Photos über den Jetzt-Zustand der Wohnung usw.

Der Vermieter fordert ihn auf, Mängel der Sorte „Balkontür nicht gereinigt“; „Lampenschirm im Abstellraum mit frischen Farbresten“ etc. zu beheben.

Fritz ist der Meinung, dass die beanstandeten Punkte das ausmachen, was der Unterschied zwischen einer „besenreinen“ Wohnung und einer „wischmobreinen“ Wohnung wären. Fritzens Mietvertrag spricht von „besenreiner“ Übergabe.

Das Übergabeprotokoll beim Einzug listet zwar diverse Mängel auf (z.B. abgenutztes Parkett etc.), jedoch hatte Fritz nicht im Traume dran gedacht, zu prüfen, ob der Türrahmen ggf. mit Wandfarbe bekleckert wäre…

Was ist Fritzens beste Reaktion?

  • Sich auf die Hinterbeine stellen und anfangen, sich zu zanken?

  • Den Leuten die Zunge rauszustecken, zu sagen „Der Klügere gibt nach“ und einen Nachmittag nochmal putzen gehen?

Herzlichen Dank,

Albrecht von der Lieth

„Besenrein“ bedeutet ordentlich durchzukehren und grobe Verschmutzungen zu beseitigen.
Farbreste an Türrahmen oder Lampenschirmen sollte Fritz demnach doch besser entfernen, wenn ihm seine Kaution lieb ist…
G imager