angenommen die Wohnungsübergabe nach Auszug des Mieters findet am letzten Tag des Mietverhältnisses statt, dazu sagen wir mal sogar noch abends. Der Vermieter bemäkelt nun, dass noch diese oder jene Schönheitsreparatur durchgeführt werden müsste oder er sei mit den Schönheitsreparaturen so nicht einversanden.
Kann der Vermieter in diesem Fall einfach einen (beliebig teuren) Handwerker mit den Arbeiten beauftragen, oder muss er dem Ex-Mieter eine Nachbesserungsfrist gewähren, so dass dieser das selbst tun kann oder einen (günstigeren) Handwerker beauftragen kann?
Kann der Vermieter in diesem Fall einfach einen (beliebig
teuren) Handwerker mit den Arbeiten beauftragen, oder muss er
dem Ex-Mieter eine Nachbesserungsfrist gewähren, so dass
dieser das selbst tun kann oder einen (günstigeren) Handwerker
beauftragen kann?
Nein, kann der VM nicht einfach, ja er muss dem Mieter eine angemessene Nachfrist geben (aber vorsichtig, lange wird das nicht sein!), damit er die Arbeiten „fachgerecht in mittlerer Qualität“ selbst oder durch einen Fachbetrieb ausführen lassen kann.