Schönheitsreparaturen rechtens?

Hallo!

Bei einem Mietvertrag mit zwei Hauptmietern, die nun nach ca. 1,5 Jahren die Wohnung verlassen sind Schönheitsreparaturen zu tätigen. Das BGH befreit die Mieter davon, da noch nicht mal drei Jahre um sind.

Ausgenommen davon sind ja individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.

Unterschreibt nun EINER der Mieter eine Erklärung die Schönheitsreparaturen zu übernehmen, ist dieses Dokument denn gültig?

Im Mietvertrag heißt es „Willenserklärungen sind gegenüber allen Mietern abzugeben“. Trifft das hierzu? Muss noch die Unterschrift des zweiten Mieters eingeholt werden, um die Reparaturen vom Mieter durchführen zu lassen oder reicht eine und der Mieter, der unterschrieben hat, ist in der Pflicht?

Ich danke schon einmal im voraus für eine Antwort über die Sachlage. Das würde mich wirklich interessieren.

Grüße

Sorry, aber ich bin kein Rechtsanwalt. Ich würde aber darauf tippen, dass der der unterschrieben hat in der Pflicht ist. Ausgenommen die beiden Hauptmieter sind ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft.

Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
LG

Hi
mich verwundert die Aussage 2 Hauptmieter… Haben beide oder nur einer den Mietvertrag unterschreiben? Wenn nur einer dann hängt der mit drin. Du kannst das nur einmal bezahlt bekommen. Auch kann der eine das nicht dann auf den anderen schieben. 2 Ist ne ungeschickte Sache, da du das hin und herschieben eröffnet hast.
gruß Peter

Danke für eure Antworten.
Es haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Und es geht nicht darum, sich gegenseitig diese Bürde auf zu schieben, sondern, ob die beiden nun verpflichtet sind diese Schönheitsreparaturen zu übernehmen, trotz 3-Jahres-Klausel.

Moin
und ne Entschuldigung:
Ich kann dir Tipps geben, wenn es um das Renovieren von Wohnungen geht (welche Farbe, welcher Bohrer, welcher Dübel).
Dein Fall ist leider gar nicht meine Baustelle, eher ein Fall für Mieterverein, Verbraucherschutz oder Anwalt.

Tut mir leid.

Trotzdem alles Gute und sonnige Grüsse

volker

P.S.: ne Gegenfrage. Kannst Du mir das Urteil des BGH bzw das AZ mal schicken? [email protected]
Thx a lot im Voraus.

Hallo, leider kann ich nicht helfen, würde mich aber auch über eine Antwort über diese Frage freuen.

viele Grüße

Wenn nur einer von zwei im Vertrag aufgeführten Mietern den Vertrag unterschrieben ha, dann ist der Vertrag nicht gültig!