Schönheitsreparaturen v. Mieter z. Mieter z.Mie

Hallo,
ich hab da mal ne Frage:

Typischerweise gibts in Mietverträgen die Klausel zur Schönheitsreparatur - Streichen etc. alle paar Jahre, bei Auszug oder sonstwie.
Manchmal kommt es vor, dass man die Wohnung vom Vormieter übernehmen kann, ohne dass vorher besagte Schönheitsreparaturen durchgeführt werden - der Deal heisst in beliebten Gegenden „Du kriegst die Wohnung, aber nur unrenoviert“.
So kann es sein, dass sich mit der Zahl der Mieter die Schönheitsreparaturen anstauen, teilweise sicherlich auch mit Wissen der Hausverwaltung, die ja die Übergabe jedesmal mitmacht.

*
Wirkt sich das auf die Pflicht zur Schönheitsreparatur des letzten aus? Oder beissen den Letzten die Hunde?
Wenn zB nachweislich die Hausverwaltung seit dem Vor-Vormieter dieses Spiel mitmacht, ist der letzte Mieter dann verpflichtet die kleinen Wandkratzer aller vorherigen Mieter zu repararieren?

Vielen Dank für Eure Antworten

Sven

Hallo,

Typischerweise gibts in Mietverträgen die Klausel zur Schönheitsreparatur - Streichen etc. alle paar Jahre, bei Auszug oder sonstwie.
Manchmal kommt es vor, dass man die Wohnung vom Vormieter übernehmen kann, ohne dass vorher besagte Schönheitsreparaturen durchgeführt werden - der Deal heisst in beliebten Gegenden „Du kriegst die Wohnung, aber nur unrenoviert“.

Was heißt hier Deal? Der Vermieter sagt das? Oder der Vormieter? Also ws steht im Mietvertrag/Übergabeprotokoll? Wenn da steht unrenoviert, dann können sich die Schönheitsreparaturen auch nur auf diesen Zustand beziehen.

So kann es sein, dass sich mit der Zahl der Mieter die Schönheitsreparaturen anstauen, teilweise sicherlich auch mit Wissen der Hausverwaltung, die ja die Übergabe jedesmal mitmacht.

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Wirkt sich das auf die Pflicht zur Schönheitsreparatur des letzten aus? Oder beissen den Letzten die Hunde?
Wenn zB nachweislich die Hausverwaltung seit dem Vor-Vormieter dieses Spiel mitmacht, ist der letzte Mieter dann verpflichtet
die kleinen Wandkratzer aller vorherigen Mieter zu
repararieren?

Was steht dazu im Übergabeprotokoll? Wenn ich da als neuer Mieter solche Kratzer feststelle, lasse ich die da aufnehmen und brauche sie dann auch bei Auszug nicht wegmachen. Lasse ich es nicht aufnehmen, nehme ich in Kauf, dass ich sie eventuell bei Auszug schönheitsreparieren muss, wenn das Spiel nicht ewig so weiter geht.
Eigentlich ganz simpel. Mündliche Vereinbarungen sind zwar hier grundsätzlich genauso verbindlich wie schriftliche, aber es kann sich am A… abgefingert werden, was da am Ende rauskommt.

Anmerkung
Hallo,

Manchmal kommt es vor, dass man die Wohnung vom Vormieter
übernehmen kann, ohne dass vorher besagte
Schönheitsreparaturen durchgeführt werden - der Deal heisst in
beliebten Gegenden „Du kriegst die Wohnung, aber nur
unrenoviert“.

Seit wann bestimmt der Vormieter, wer die Wohnung in welchem Zustand übernehmen darf und wer dann später was zu renovieren hat?
Gruß
loderunner

Morgen,

welche Vereinbarungen man mit den Vormieter hat sind irrelevant, relevant sind die Vereinbarungen mit den Vermieter.