Hey Leute!
Mein ehemaliger Vermieter möchte mir a) meine Kaution nicht zurückzahlen und b) Schadenersatz von mir verlangen, wenn ich bis zum 24.10. folgenden Schaden in meiner Wohnung nicht behoben habe:
Ich hatte auf meinem Teppich Kabel mit Klebeband verlegt und an einer ca. 30x40 cm großen Stelle sind jetzt noch Spuren von dem Kabel zu finden, die ich definitiv nicht wegbekomme. Die Wohnung ist älter als 5 Jahre und hat in der Umgebung meines Schadens diverse Wasserschäden auf dem Teppich, die schon vorher da waren, aber auch nie behoben wurden.
Ich weiss jetzt nicht mehr wie ich mich verhalten soll oder was ich machen soll. Mir ist so, als gebe es ein Gerichtsurteil über den Zustand von Auslegware, die älter als 5 Jahre ist, finde es aber nirgends.
Danke für evtl. Hilfe im Voraus,
Dieter
Hallo Dieter,
hier handelt es sich um einen Schaden. Es ist keine Schönheitsreparatur. Erster Schritt daher, zuerst einmal die Versicherungen prüfen, ob nicht eine Versicherung besteht, die Schäden an den Mieträumen abdeckt.
Die Rechtssprechung geht von einer Nutzungsdauer eines Teppichbodenbelages von zehn Jahren aus. Durchschnittliche Abnutzung vorausgesetzt. Vorausgesetzt auch, dass der Schaden nicht an neuer Auslegware erfolgt. Im Einzelfall kann sogar hier auch nach einem Jahr vollständiger Ersatz notqwendig sein (Urin z.B. von Tieren bei neuverlegtem Boden).
Der Vermieter hat bei einem Schaden einen Anspruch auf die anteiligen Kosten. Hierbei sind alte Schäden zu berücksichtigen. Nimmt man den Belag und setzt 1.500 DM voraus, verlegt seit 5 Jahren, würde auf ein Jahr ein Anteil von DM 150 entfallen, bei der Bewertung des Schadenersatzes (neu für alt) 5 Jahre x 150 = 750,00. Demzufolge wären DM 750,00 zu erstatten.
Grüsse Günter