Schönheitsreperatru wenn Verm. Renovieren möchte?

Hallo,

Ein Mietverhältnis endet. Der Mieter ist verpflichtet die Schönheitsreparaturen auszuführen.

Nun möchte der Vermieter die Wohnung Renovieren z.B. Bad und Fußboden neu machen, neue Elektroleitungen in der Wand verlegen.

Wie sieht es dann aber nun mit der Schönheitsreperatur aus, wenn im Anschluss die Wände und Decken geöffnet werden sind diese dann dennoch zu leisten?

cu Naseweis

ja, selbst wenn das haus anschliessend abgerissen wird.

http://books.google.de/books?id=EowFjKkAqWEC&pg=PA33…

Hallo,

in so einem Fall würde ich einfach mal mit dem Vermieter reden (reden ist immer gut…).

Vielleicht besteht der gar nicht auf den Schönheitsreperaturen?
Vielleicht reicht es ihm wenn man die Löcher sauber verspachtelt?
Vielleicht werden ja nicht alle Wände aufgerissen?

Viele Grüße
Lumpi

(reden ist immer gut…).

ja, bis der vermieter auf die idee kommt, sich die renovierung auszahlen zu lassen…

Hallo,
dazu gibt es ein Urteil des OLG Düsseldorf. Lies mal:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/sanierun.htm
Gruß
loderunner (ianal)