hallo,
habe gerade auf rtl gesehen das es neue
gesetzte zwecks renovierungsarbeiten gibt.
angenommen man wohnt seit 7 jahren in der wohnung und will dann raus und im mietvertrag steht
folgendes:
-der mieter verpflichtet sich, bei aufgabe der wohnung in allen
räumen die tapete zu entfernen und die wohnung(wände und decken in
weißgetünchtem zustand zu hinerlassen
in ergänzung zu nr.4 abs. 2 der allgemeinen vertragsbindungen
(durchführung von schönheitsreperaturen), die bestandteil des
mietvertrages sind, verpflichtet sich der mieter, bei aufgabe der
wohnung die fenster (innenseite) und die zimmertüren fachgerecht zu
streichen, sofern das mietverhältnis mindesten 4 jahre bestanden hat.
der mieter erklärt ausdrücklich sein einverständnis damit, das
diese arbeiten auf seine kosten von der mietgesellschaft ausgeführt
werden oder in auftrage gegeben werden, sofern er sie selbst nicht
oder nicht fachgerecht ausführt.
-der mieter geht diese verpflichtung auch für seine rechtsnachfolger
ein.
was meint ihr dazu?wäre hier der mieter verpflichtet was zu machen oder kann er raus kommen?
Ist ein wenig schwierig und sollte am besten mit jemandem, der sich wirklich auskennt (Mieterbund, Fachanwalt - da kostet eine Erstberatung auch nicht die Welt) besprochen werden.
Soweit ich weiß, darf die Farbe weiß als solche nicht mehr vorgeschrieben werden und wenn dies so ist, macht das die Schönheitsreparatur- bzw. Endrenovierungsklausel ungültig.
Allerdings haben wir uns auch vor Auszug bei einer Anwältin erkundigt und sind dann zu dem gemeinsamen Schluss gekommen, dass wir doch weißen sollten. So ganz konnte sich die Anwältin auch nicht durchringen zu sagen, dass man die Wohnung nur besenrein verlassen könne trotz des Satzteils „in weißer Farbe tünchen“.
Und letztlich will man ja auch den VM nicht unbedingt ärgern, oder? Außer, man hat die Wohnung in einem sa*mäßigen Zustand übernommen. Dann würde ich das Ganze doch genauer prüfen.
habe gerade auf rtl gesehen das es neue
gesetzte zwecks renovierungsarbeiten gibt.
Nö. Nur die Rechtsprechung hat sich etwas geändert.
-der mieter verpflichtet sich, bei aufgabe der wohnung in
allen
räumen die tapete zu entfernen und die wohnung(wände und
decken in
weißgetünchtem zustand zu hinerlassen
Ungültig, weil das bedeuten würde, dass man auch dann neu renovieren muss, wenn alles in Ordnung ist und sogar dann, wenn man grad eine Woche vorher renoviert hat.
in ergänzung zu nr.4 abs. 2 der allgemeinen
vertragsbindungen
(durchführung von schönheitsreperaturen), die bestandteil des
mietvertrages sind, verpflichtet sich der mieter, bei aufgabe
der wohnung die fenster (innenseite) und die zimmertüren
fachgerecht zu streichen, sofern das mietverhältnis mindesten 4 jahre
bestanden hat.
Ungültig, weil auch hier keinerlei Rücksicht auf Notwendigkeit genommen wird.
der mieter erklärt ausdrücklich sein einverständnis damit,
das diese arbeiten auf seine kosten von der mietgesellschaft
ausgeführt werden oder in auftrage gegeben werden, sofern er sie
selbst nicht oder nicht fachgerecht ausführt.
Ungültig, wer das macht, darf der Mieter immer selber bestimmen.
-der mieter geht diese verpflichtung auch für seine
rechtsnachfolger ein.
Ungültig, niemand kann Verpflichtungen zu Lasten anderer eingehen.
und was würdest du da jetzt empfehlen?die gesellschaft war letzte woche da und hat auf nem zettel geschrieben was alles zu machen ist, der ist unterschrieben worden da zu diesem zeitpunkt noch nix bekannt war wegen dieser rechtslage. heißt das man muss es jetzt machen oder lieber weigern??
Loderunner hat dir die Antwort darauf m.E. indirekt gegeben bei so vielen ungültigen Klauseln .
Was ungeklärt blieb (oder es wurde von mir überlesen) ist die Sache mit dem Boden. Hier muss der Mieter sicher nicht den ganzen Boden raus reißen. Sollte die Hausverwaltung auf einem Boden bestehen, dann ist der Zeitwert anzusetzen und der müsste dann bezahlt werden, diesen kann aber nur ein Experte berechnen. Hier sollte der Mieter wirklich jemanden kommen lassen, der sich den Schaden am Boden anschaut und sagt, was zu tun ist, denn auf die Hausverwaltung und ihre Meinung sollte man da besser keine Rücksicht nehmen (natürlich wollen die einen alten (?) Boden ersetzt bekommen, um die Wohnung in einem tollen Zustand weiter vermieten zu können).
Bei allem anderen gilt erst einmal (so sagte es damals unsere Anwältin): schauen, was wirklich in schlechterem Zustand ist und das ausbessern und die Hausverwaltung wird sich dann schon melden. Einfach auf Kosten des Mieters nachbessern dürfen sie sowieso nicht, da muss eine Nachfrist gesetzt werden. Und zur Not wirklich einen Experten hinzuziehen, das hat schon oft Wunder bewirkt!
danke hab ich soweit verstanden:smile: geht nur darum. am freitag war einer von der gesellschaft da hat sich die wohnung angeschaut und ich musste dann nen zettel unterschreiben. da steht halt drin das wohnungsabnahme war und ich unter anderem wände und decke streichen muss und die türen hab unterschrieben weil ich da noch nicht bescheid wusste.
frage ist jetzt ob ich nun alles machen muss weil ich unterschrieben hab oder auch dann nicht weil ja die klausel im mietvertrag gar nicht gültig ist???gruß und danke
Also ich bleib dabei: schnellstmöglich einen Termin beim Mieterbund oder Fachanwalt machen (wir haben beim Anwalt für die Erstberatung inkl. Mwst 119€ bezahlt, das gibt es aber bestimmt auch billiger! Vielleicht hast du aber auch eine gute RS-Versicherung mit Mietrechtschutz ohne Selbstbeteiligung) und den Mietvertrag prüfen lassen, denn 100% richtige Antworten kann dir nur jemand vom Fach geben und der kann dir dann auch bei Problemen helfen.