Schönheitsreperatur/Renovierung. Was gehört dazu?

Hallo, was gehört eigentlich zur Schönheitsreparatur oder Wohnungsrenovierung einer Mietwohnung? Tapezieren, Wände streichen, Decken streichen. Das leuchtet ein. Aber Heizung, Tür und Türrahmen lackieren, Waschbecken ersetzen oder einen neuen Boiler kaufen usw. (nur mal als Beispiel) gehört meinem Verständnis nach nicht dazu. Das ist doch Mietsache. Die Benutzung wird also durch die Miete bezahlt. Oder verstehe ich das falsch? Jeder erzählt was anderes. Gibt´s es hier eindeutige Regeln, wer was machen muss und was in einem Mietvertrag reingehört oder reindarf und was nicht? Worauf muss ich denn hier achten? Das ist eine Verständnisfrage. Ich will jetzt hier keine Rechtsberatung, sondern einfach nur ein paar Infos von Mensch zu Mensch. Und gibt es hier Unterschiede, wenn man eine Wohnung neu bezieht oder schon länger bewohnt? LG - Biggi

Hallo Biggi,

§ 28 Abs. 4 der II. Berechnungsverordnung:

Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Gruß

Joschi

Danke, Joschi. Und gehören die Türrahmen auch dazu? LG - Biggi

ja owt
nix

O.K. - Danke!

1 „Gefällt mir“