Schönheitsreperaturen

Hallo,
Angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet. Zur Wohnung gehörten u.a. anderem ein Herd und eine Spüle. Dies ist in Berlin (wohl) üblich. Nun ist der Herd wahrscheinlich kaputt. Meine Frage: Wer bezahlt die Reparatur/den Ersatz: der Mieter oder Vermieter?
Grüsse Chris

Angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet. Zur Wohnung
gehörten u.a. anderem ein Herd und eine Spüle. Dies ist in
Berlin (wohl) üblich. Nun ist der Herd wahrscheinlich kaputt.
Meine Frage: Wer bezahlt die Reparatur/den Ersatz: der Mieter
oder Vermieter?

Hallo Chris,

Meiner Laienhaften Meinung nach müßte eigentlich der Vermieter für Ersatz sorgen.
Sollte er dies nicht tun, würde ich einen neuen Herd besorgen und den kaputten im Keller lagern, um ihn bei einem Auszug wieder hinzustellen.

Gruß
Sticky

Hallo,
Angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet. Zur Wohnung
gehörten u.a. anderem ein Herd und eine Spüle. Dies ist in
Berlin (wohl) üblich. Nun ist der Herd wahrscheinlich kaputt.
Meine Frage: Wer bezahlt die Reparatur/den Ersatz: der Mieter
oder Vermieter?

Hallo,

hier kommt es auf den Vertrag an. Ist die Küche mitvermietet und im Mietvertrag ist keine Klausel bei größeren Reparaturen für Kücheneinrichtungen vorgesehen, zahlt der VM.

Hat der Mieter neben der Miete einen Zuschlag für die Kücheneinrichtung zu zahlen, hat der VM die Kosten zu tragen.

Ist jedoch im Mietvertrag vereinbart, dass bei Ausfall von E-Geräten der Mieter auf eigenen Kosten Ersatz beschaffen muss, so muss der Mieter den defekten Herd dem VM übergeben und kann sich einen neuen kaufen, den er dann aber bei Auszug mitnehmen darf. Ausnahme hier, wenn vereinbart ist, dass bei Auszug der Herd in der Wohnung bleibt und der VM den Restwert zahlt.

Grüsse Günter