Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktivem Sachverhalt:
Ein Mieter kündigt fristgerecht zum 31.12.2005. Das Mietverhältnis bestand 22,5 Monate (Beginn 15.02.2004). Bei Einzug war die Wohnung frisch renoviert. Auch Türen, Heizkörper und Fensterrahmen waren gestrichen, bzw. komplett erneuert. Es gibt in Bezug auf Schönheitsreperaturen eine Zusatzklausel zum Mietvertrag:
"…Durchführung von Schönheitsreperaturen durch den Mieter nach folgendem Zeitplan: In Küchen und Bädern alle 4 Jahre, in Wohn- Schlafzimmer und Korridor alle 5 Jahre. Zu den Schönheitsreperaturen zählen auch das Streichen der Raumdecken.
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Fristen und hat der Mieter während dieser Fristen keine Schönheitsreperaturen durchgeführt, so beteiligt er sich beim Auszug entsprechend seiner Wohndauer an den erforderlichen Schönheitsreperaturen.
Der Vermierter ist berechtigt, den Umfang der Kostenbeteiligung durch den Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebs ermitteln zu lassen."
Im Rahmenmietvertrag steht zu Schönheitsreperaturen folgendes: „…diese umfassen insbesondere Anstrich und Lackieren der Innentüren und Fenster, Aussentüren von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weßen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich, bzw. das Tapezieren der Wände.“
Es wurde keine Vereinbarung über den Nachweis der Friesteneinhaltung und auch keine prozentuale Regelung (Quotenregelung) getroffen. Es gibt zwei Stellen (jeweils über Fenster) wo die Tapete durch Regen beschädigt ist. Schlafzimmer und Arbeitszimmer wurden vor Einzug vom Fachbetrieb farbig gestrichen, der Rest wurde ebenfalls von einem Fachbetrieb weiss gestriechen. Der Mieter hat keine Wand farbig oder weiss gestrichen. An drei Türen sind an der Unterkante kleine Lacksplitter abgeplatzt. Alle Türen wurden vom gleichen Fachbetrieb vor Einzug weiss lackiert. Bisher wurden keine Schönheitsreperaturen durchgeführt. Ausser den beschriebenen Stellen ist die Wohnung in tadellosem Zustand.
Meine Frage ist:
- Wäre eine solche Formulierung rechtmässig?
- Darf der Mieter die Schönheitsreperaturen selbst durchführen oder darf der Vermieter verlangen diese nur von einem Fachbetrieb durchführen zu lasen?
- Müßte der Mieter sich jeden Malerfachbetrieb, den der Vermieter zur Ermittlung des Kostenvoranschlages heranzieht gefallen lassen?
- Welche (im Vertrag nicht genannte) Quotenregelung bzgl. Kostenbeteiligung würde hier Geltung finden.
Vielen Dank…