Hallo,
angenommen jemand kündigt nach 20 Monaten seine Mietwohnung und laut
Mietvertrag heißt es „Der Mieter hat im Falle der Überlassung der Mieträume in
renov. Zustand die Verplichtung die Mieträume bei Beendigung des
Mietverhältnisses in renov. Zustand zurückzugeben“, wenn die Wohnung im
unrenov. Zustand übernommen wird müssen alle 2 Jahre das Bad, alle 3 Jahre Flur
u. Küche, Wohnräume alle 4 Jahre und Schlafräume alle 4 Jahre renoviert
werden.Eine Quotenklausel gibt es nicht.
Im Mietvertrag wird Übergabe im renov. Zustand angekreuzt, allerdings ist die
Wohnung bei der Übergabe nicht gestrichen (Spinnenweben und ein größerer grauer
Silikonfleck an der Wand), die Maklerin leugnet das und schlägt vor, man könne
mit Tipp-Ex über den Fleck malen. Im Übergabeprotokoll wird das aber alles
nicht festgehalten. Der neue Mieter übernimmt dann die angeblich renov.
Wohnung, als er dann auszieht streicht er die Wände im Wohn-, Küchen und
Flurbereich weiß, nur das Bad streicht er nicht. Bei der Wohnungübergabe
empfindet die Maklerin die Wohnung als nicht ordentlich und verlangt, dass neu
gestrichen wird und einige Wände möchte sie neu tapeziert haben, da zuviel
Farbe auf der Wand sei. Der Mieter kann dieses auch nachvollziehen, da einige
Wände auch in seinen Augen etwas streifig bzw. fleckig aussehen.
Doch muss er wirklich erneut streichen oder gar tapezieren, obwohl er noch
nicht mal zwei Jahre in der Wohnung gewohnt hat?? Zumal er auch das Gefühl hat
das die fleckige Wand zurückzuführen ist auf eine schlechte Wandfarbe (Latex-
o. Ökofarbe?) eines Vormieters, da er selber mit einer sehr hochwertigen Farbe
gestrichen hat. Außerdem sind die Wände wahrscheinlich das letzte Mal vor 10
Jahren tapeziert worden (Das Haus ist Baujahr 1995)und seit dem circa 5 Mal von
seiten der Vormeiter übergestrichen worden
Was soll der Mieter tun? Angenommen er ist tatsächlich zum erneuten Renovieren
verpflichtet und der Vermieter beauftrag dafür eine Firma, wie hoch wäre der
Kostenanteil für den Mieter, wenn es dazu keine genaue Regelung im Mietvertrag
gibt („Der Vermieter ist berechtigt für die die Nacharbeiten zu Lasten des
Mieters eine Fachfirma zu Durchführuung der Arbeiten zu beauftragen“)
Hallo,
der Mieter hat hier zuerst mal einen grundlegenden Fehler begangen. Er hat sich erst hier im Brett gemeldet, nachdem bereits gemalert wurde. Nach der in diesem Thread bekannten Vereinbarung war nicht zu renovieren, weil diese Klausel unwirksam war.
Durch die Flecken / uneinheitliche Malerarbeiten ist ein Schaden entstanden. Nun ist der Mieter zu Schadenersatz verpflichtet, er muss also die Wohnung tatsächlich renovieren.
Der nicht gestrichene Raum ist nicht zu streichen, denn hier verlangt der VM eine über das Abwohnungen hinaus weitergehende Verpflichtung und belastet den Mieter vorsätzlich mit Kosten, die er nicht zu tragen hat.
Grüsse Günter
angenommen jemand kündigt nach 20 Monaten seine Mietwohnung
und laut
Mietvertrag heißt es „Der Mieter hat im Falle der Überlassung
der Mieträume in
renov. Zustand die Verplichtung die Mieträume bei Beendigung
des
Mietverhältnisses in renov. Zustand zurückzugeben“, wenn die
Wohnung im
unrenov. Zustand übernommen wird müssen alle 2 Jahre das Bad,
alle 3 Jahre Flur
u. Küche, Wohnräume alle 4 Jahre und Schlafräume alle 4 Jahre
renoviert
werden.Eine Quotenklausel gibt es nicht.
Im Mietvertrag wird Übergabe im renov. Zustand angekreuzt,
allerdings ist die
Wohnung bei der Übergabe nicht gestrichen (Spinnenweben und
ein größerer grauer
Silikonfleck an der Wand), die Maklerin leugnet das und
schlägt vor, man könne
mit Tipp-Ex über den Fleck malen. Im Übergabeprotokoll wird
das aber alles
nicht festgehalten. Der neue Mieter übernimmt dann die
angeblich renov.
Wohnung, als er dann auszieht streicht er die Wände im Wohn-,
Küchen und
Flurbereich weiß, nur das Bad streicht er nicht. Bei der
Wohnungübergabe
empfindet die Maklerin die Wohnung als nicht ordentlich und
verlangt, dass neu
gestrichen wird und einige Wände möchte sie neu tapeziert
haben, da zuviel
Farbe auf der Wand sei. Der Mieter kann dieses auch
nachvollziehen, da einige
Wände auch in seinen Augen etwas streifig bzw. fleckig
aussehen.
Doch muss er wirklich erneut streichen oder gar tapezieren,
obwohl er noch
nicht mal zwei Jahre in der Wohnung gewohnt hat?? Zumal er
auch das Gefühl hat
das die fleckige Wand zurückzuführen ist auf eine schlechte
Wandfarbe (Latex-
o. Ökofarbe?) eines Vormieters, da er selber mit einer sehr
hochwertigen Farbe
gestrichen hat. Außerdem sind die Wände wahrscheinlich das
letzte Mal vor 10
Jahren tapeziert worden (Das Haus ist Baujahr 1995)und seit
dem circa 5 Mal von
seiten der Vormeiter übergestrichen worden
Was soll der Mieter tun? Angenommen er ist tatsächlich zum
erneuten Renovieren
verpflichtet und der Vermieter beauftrag dafür eine Firma, wie
hoch wäre der
Kostenanteil für den Mieter, wenn es dazu keine genaue
Regelung im Mietvertrag
gibt („Der Vermieter ist berechtigt für die die Nacharbeiten
zu Lasten des
Mieters eine Fachfirma zu Durchführuung der Arbeiten zu
beauftragen“)
Nein, dies sollte der Mieter selbst tun. Oder einen Maler beauftragen.
Tapezieren-Kosten?
hallo vielen dank für die schnelle antwort.
mal angenommen es wäre so das der mieter aus zeitlichen gründen, zum beispiel
weil er bereits eine neue wohnung in einer anderen stadt hat, nicht die
möglichkeit hat die wohnung zu streichen bzw. zu tapezieren. muss er dann die
vollen kosten tragen, obwohl er nicht mal zwei jahre die wohnung bewohnt hat?
in dem mietvertrag steht nichts von einer quotenregelung oder sonstigem.
ist der vm ausserdem berechtigt komplett den ganzen raum neu zu streichen und
in rechnugn zustellen, obwohl z.b. nur eine wand nicht ordentlich ist?? was
wäre wenn der mieter die wand bereits drei mal gestrichen hat und es jedesmal
zu flecken kommt, so dass der mieter der meinug ist das es wahrscheinlich am
untergrund oder an dem vorigen anstrichen liegt?
gruß
-janina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo vielen dank für die schnelle antwort.
mal angenommen es wäre so das der mieter aus zeitlichen
gründen, zum beispiel
weil er bereits eine neue wohnung in einer anderen stadt hat,
nicht die
möglichkeit hat die wohnung zu streichen bzw. zu tapezieren.
muss er dann die
vollen kosten tragen, obwohl er nicht mal zwei jahre die
wohnung bewohnt hat?
in dem mietvertrag steht nichts von einer quotenregelung oder
sonstigem.
ist der vm ausserdem berechtigt komplett den ganzen raum neu
zu streichen und
in rechnugn zustellen, obwohl z.b. nur eine wand nicht
ordentlich ist?? was
wäre wenn der mieter die wand bereits drei mal gestrichen hat
und es jedesmal
zu flecken kommt, so dass der mieter der meinug ist das es
wahrscheinlich am
untergrund oder an dem vorigen anstrichen liegt?
Hallo,
ich gehe nochmals auf meien Antwort infolge der Darstellungen ein. Es wurde dargetan, dass die Arbeiten unvollständig bzw. nicht ordentlich durchgeführt wurde. Hier handelt es sich im engeren Sinn dann nicht mehr um Schönheitsreparaturen sondern um die Beseitigung des Schadens. Durch schlechtes und fehlerhaftes Streichen ist ein Schaden entstanden. Dieser muss der Mieter beseitigen lassen, notfalls durch einen Handwerker. Hier ist die unwirksame Klausel ( keine Malerarbeiten ) nicht mehr anzuwenden, da der Mieter durch fehlerhafte Ausführungen der Schönheitsreparaturen einen „Schaden“ verursacht hat. Jedoch ist jener Raum, den der Mieter nicht renoviert hat, wegen der Unwirksamkeit nicht zu renovieren.
Der Mieter muss hier rasch reagieren. Möglicherweise steht kein Nachmieter zur Verfügung und die Maklerin versucht auf diese Art dem VM durch die Mängel in der Wohnung bis zur vollständigen Renovierung weitere Mietzahlungen des EX-Mieters zu sichern.
Grüsse Günter
Hallo,
der Mieter hat hier zuerst mal einen grundlegenden Fehler
begangen. Er hat sich erst hier im Brett gemeldet, nachdem
bereits gemalert wurde. Nach der in diesem Thread bekannten
Vereinbarung war nicht zu renovieren, weil diese Klausel
unwirksam war.
Durch die Flecken / uneinheitliche Malerarbeiten ist ein
Schaden entstanden. Nun ist der Mieter zu Schadenersatz
verpflichtet, er muss also die Wohnung tatsächlich renovieren.
Der nicht gestrichene Raum ist nicht zu streichen, denn hier
verlangt der VM eine über das Abwohnungen hinaus weitergehende
Verpflichtung und belastet den Mieter vorsätzlich mit Kosten,
die er nicht zu tragen hat.
Grüsse Günter
angenommen jemand kündigt nach 20 Monaten seine Mietwohnung
und laut
Mietvertrag heißt es „Der Mieter hat im Falle der Überlassung
der Mieträume in
renov. Zustand die Verplichtung die Mieträume bei Beendigung
des
Mietverhältnisses in renov. Zustand zurückzugeben“, wenn die
Wohnung im
unrenov. Zustand übernommen wird müssen alle 2 Jahre das Bad,
alle 3 Jahre Flur
u. Küche, Wohnräume alle 4 Jahre und Schlafräume alle 4 Jahre
renoviert
werden.Eine Quotenklausel gibt es nicht.
Im Mietvertrag wird Übergabe im renov. Zustand angekreuzt,
allerdings ist die
Wohnung bei der Übergabe nicht gestrichen (Spinnenweben und
ein größerer grauer
Silikonfleck an der Wand), die Maklerin leugnet das und
schlägt vor, man könne
mit Tipp-Ex über den Fleck malen. Im Übergabeprotokoll wird
das aber alles
nicht festgehalten. Der neue Mieter übernimmt dann die
angeblich renov.
Wohnung, als er dann auszieht streicht er die Wände im Wohn-,
Küchen und
Flurbereich weiß, nur das Bad streicht er nicht. Bei der
Wohnungübergabe
empfindet die Maklerin die Wohnung als nicht ordentlich und
verlangt, dass neu
gestrichen wird und einige Wände möchte sie neu tapeziert
haben, da zuviel
Farbe auf der Wand sei. Der Mieter kann dieses auch
nachvollziehen, da einige
Wände auch in seinen Augen etwas streifig bzw. fleckig
aussehen.
Doch muss er wirklich erneut streichen oder gar tapezieren,
obwohl er noch
nicht mal zwei Jahre in der Wohnung gewohnt hat?? Zumal er
auch das Gefühl hat
das die fleckige Wand zurückzuführen ist auf eine schlechte
Wandfarbe (Latex-
o. Ökofarbe?) eines Vormieters, da er selber mit einer sehr
hochwertigen Farbe
gestrichen hat. Außerdem sind die Wände wahrscheinlich das
letzte Mal vor 10
Jahren tapeziert worden (Das Haus ist Baujahr 1995)und seit
dem circa 5 Mal von
seiten der Vormeiter übergestrichen worden
Was soll der Mieter tun? Angenommen er ist tatsächlich zum
erneuten Renovieren
verpflichtet und der Vermieter beauftrag dafür eine Firma, wie
hoch wäre der
Kostenanteil für den Mieter, wenn es dazu keine genaue
Regelung im Mietvertrag
gibt („Der Vermieter ist berechtigt für die die Nacharbeiten
zu Lasten des
Mieters eine Fachfirma zu Durchführuung der Arbeiten zu
beauftragen“)
Nein, dies sollte der Mieter selbst tun. Oder einen Maler
beauftragen.