Schönheitsreperaturen/Renovierung bei Auszug!?

Hallo

stehe wie viele Mieter vor folgendem Problem „Renovierung bei Auszug“

Daher hier meine Persönliche Geschichte:

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1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?

01.06.2011 (Endet fristgerecht am 30.04.2013)

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?

keiner, Die Wohnung wurde wie vom Vormieter verlasen übernommen (kein Protokoll erstellt)

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?

Tür(rahmen): Wurden „vor“ unseren Vormietern gestrichen
Fenster, Heizkörper kA (Fenster+Rahmen aus Kunststoff)

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?

keine Angaben im Vertrag

5)Wie lautet der genaue Text ?

keine Angaben im Vertrag

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?

keine Angaben im Vertrag

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?

keine Angaben im Vertrag

8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?

Mündlich, keine renovierung, da wir unrenoviert übernohmen haben. (Stand: Vertragsbegin)

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?

vor 5 Monaten (Wohnzimmer)

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?

ja, Schlafzimmer und Küche, von uns verursacht, wird auch von uns repariert.

11)Sind Wände farbig gestrichen ?

teils

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ? … mehr auf http://w-w-w.ms/a1hyma

keine Notwändigkeit

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  • Die Wohnung wurde so übernohmen, wie vom Vormieter verlassen; in allen Räumen Farbige Tapette angebracht (im schlechten, nicht Fachgerechten Zustand, Schief (halb hoch)

  • Küche wurde von uns weiß nachgestrichen und der halbe raum mit halb hohem farbigen Tapette bestückt; vorab war schon bereits dort farbige halb hohe Tapette.

  • zwei weitere Zimmer wurden komplett neu tapeziert und teils gestichen.

  • Bad unberührt

  • Schlafzimmer unberührt; hier noch hab hohe farbige Tapette vom Vormieter.

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Vorhandene Texte im Vertrag:

§8
Zustand der MIeträume

Die Mieträume befinden sich bei Übergabe in einem fachgerechten renovierten Zustand und es wird vereinbart, dass die Mieträume bei Auszug in einem fachgerechten renovierten Zustand zurückgegeben werden.

Bei Übergabe der Miesache an den Mieter erstellen beide Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Eventuelle Mängel der Mietsache sind dort aufzunehmen und von jeder Partei zu unterzeichnen. Soweit keine Mängel festzustellt werden, bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache in vertragsgemäßen Zusand übenohmen hat.

/// Protokoll wurde damals nicht erstellt, Mängel waren auch nicht vorhanden. Einzig renoviert war nicht.

§16
Beendigung des Mietverhältnisses

(Ausschnitt)
Die Mieträume sind bei Mietvertragsende vom Mieter in einwandfrei renoviertem und gereinigtem Zusand sowie von Untermietern mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.

/// Bei Vertragsabschluss wiesen wir auf $8 hin, das wir das so nicht unterzeichnen, da die wohnung so übernohmen wird wie vom vormieter verlassen, liesen uns aber „leider“ mündlich darauf ein, das wir nicht bei auszug renovieren müssen, da wir sie unrenoviert übernohmen haben.

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Nachmieter kündigten schon an das sie die Mohnung komplett neu gestalten (auch farblich)

Muss ich jetzt neu renovieren? Zeitliche Schönheitsrenovierungen sind im vertrag nicht angegeben. Wohnen bis ende 22 Monate darin

Danke für eure Hilfe

RoAnDo