Schon bei Schlüsselübergabe Miete zahlen?

Miete ab Schlüsselübergabe vor offiziellem Mietbeginn

Folgendes Szenario:

Mieter findet eine Wohnung und mietet sie zum 01.12.2006 da sie sonst weggewesen wäre. Vermieter bietet von sich aus allerdings schriftlich an, den Mietbeginn auf den 01.01.07 zu ändern was der Mieter dankend annimmt. Die Änderung erfolgt, Mieter und Vermieter haben nun einen Vertrag mit geändertem Mietbeginn in der Hand.

Der Vormieter zieht schließlich erst zum 08.12.2006 aus der Wohnung. Neuer Mieter fragt beim Vermieter an ob er die Schlüssel etwas früher haben könnte, da der Umzug über eine sehr weite Strecke erfolgt und die alte Wohnung noch etwas in Schuss gebracht werden muss.
Vermieter sagt zu und händigt die Schlüssel zum 16.12.2006 aus.

Nach ein paar Wochen nun meldet sich der Vermieter beim neuen Mieter und fordert das der neue Mieter sich mit dem Vormieter in Verbindung setzt um zu klären wer welchen Anteil der Dezembermiete zu tragen hat. Der neue Mieter ist verwirrt und weist darauf hin das der Mietvertrag ab dem 01.01.07 läuft, worauf der Vermieter bemerkt er habe aber die Schlüssel schon zum 16.12. übergeben. Mieter bietet für die zwei Wochen die Zahlung der Nebenkosten an, das reicht dem Vermieter aber nicht. Der Vormieter will nur die erste Woche zahlen.

Müsste der neue Mieter nun die drei übrigen Wochen voll bezahlen, bzw. die zwei Wochen die er die Schlüssel schon hatte? Oder würde die Zahlung der Nebenkosten für die zwei Wochen zahlen, bzw. hat der Vermieter überhaupt Anspruch auf irgendwelche Gelder vom neuen Mieter?

Hallo Natascha,

der Vertrag ist erstmal klar. Alle anderen Forderungen muss der Vermieter erstmal nachweisen. Ist aber natürlich kein guter Anfang für ein Mietverhältnis.

Gruß!

Horst

Hallo

ein fairer Vermieter würde die Miete, wie vereinbart, ab Mietbeginn verlangen und vom alten Mieter anteilig Miete und NK bis 8.12.

Wenn bei Schlüsselübergabe nichts über Miet- oder NK-Zahlung vereinbart wurde, der Vermieter keine Zahlung verlangt hat, ist m.E. auch kein Anspruch entstanden. Wenn, hätte der neue Mieter entweder darauf verzichten können den Schlüssel vorher zu übernehmen oder er wäre mit Zahlung einverstanden.

NK können prinzipiell keine angefallen sein, da ja wahrscheinlich Zählerstände abgelesen wurden und dem neuen Mieter sowieso berechnet werden.

Letztendlich kann der Vermieter froh sein, dass der neue Mieter nicht abgesprungen ist.

Gruß

NK können prinzipiell keine angefallen sein, da ja
wahrscheinlich Zählerstände abgelesen wurden und dem neuen
Mieter sowieso berechnet werden.

Und was ist mit:
Heizung, Straßenreinigung, Grundsteuer, Versicherungen, Müll usw?
Gruß n.