Freiberufler X gibt ein Angebot beim Kunden Y ab. Diesem Angebot liegt ein Zeitplan des Kunden Y zugrunde, welcher vorab per Email zugesandt und mündlich bestätigt wurde. Selbiges Angebot wurde von Kunde Y angenommen.
Die Arbeit an dem Projekt - ein Übersetzungsauftrag - beginnt allerdings erst 2,5 Wochen später als im ursprünglichen Zeitplan vom Kunden Y angegeben. Und die einzelenen Abschnitte kommen auch nicht wie im Zeitplan angegeben wöchentlich, sondern nach 3 der insgesamt 7 eingeplanten Wochen ist erst eine Seite von 70 eingereicht worden.
Kunde Y muß aber seine Deadline am Ende der 7 Wochen einhalten, da auch er im Auftrag arbeitet, also wird die Arbeit nicht wie geplant auf 7 Wochen verteilt sondern vielleicht auf 2 oder 3.
Da Freiberufler X das Angebot aufgrund des originalen Zeitplans berechnet hat, möchte er nun zumindest einen zeitlichen Aufschub, quasi einen „Zeitpuffer“ nachträglich in den Auftrag einfügen, da die Arbeit aufgrund der zeitlichen Verschiebung einfach nicht zur Deadline machbar ist.
Ist eine nachträgliche Änderung eines schon erstellten und angenommenen Angebots überhaupt möglich?
ich hätte an Stelle des Wortes „Angebot“ das Wort „Vertrag“ verwendet, denn das ist es, was durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden entstanden ist.
Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Parteien und kann durch beide Parteien natürlich geändert werden. Das ist ein normaler Prozess, da das Leben nun mal nicht perfekt planbar ist. Sollte der Kunde auf die Einhaltung des Termines bestehen, hast Du jedoch durchaus noch gute Chancen, davon zu kommen, denn der Kunde hat seine Beistellungen verspätet gebracht.
Im BGB gibt es z.B. die Paragraphen 242 oder 254, die hier greifen könnten, aber ich würde die Stecken lassen und einen vernünftigen Kompromiss mit dem Auftraggeber suchen.
Vielleicht kann der Auftragnehmer ein paar Überstunden machen und der Auftraggeber hat noch 10 Tage Reserve in seiner Planung…
Gut zu wissen, das sowas grundsätzlich möglich ist. Die Möglichkeit eines Kompromisses wurde natürlich schon in Betracht gezogen und Freiberufler X hat auch schon mit Kunde Y darüber gesprochen, allerdings hat dieser ja auch einen vorgegebenen Zeitrahmen und kann den nicht einfach erweitern. Nichts zu machen.
Das ärgerlich an der Sache für Freiberufler X ist, daß das Angebot ein Komplettangebot war/ist und somit auch die vorgeschlagenen Überstunden ja nicht eingeplant waren. Wäre der Job von Anfang an in einem so kurzen Zeitrahmen kalkuliert worden, wäre er viel teurer ausgefallen. Deshalb ja auch der Wunsch nach einem nachträglichen Zeitpuffer bzw. die Möglichkeit sich nachträglich auf dem originalen Zeitrahmen berufen zu können.
Gäbe es nicht die Möglichkeit dem Vertag einen Anhang beizufügen, in dem der Zeitrahmen, wie original vereinbart festgehalten wird? Mit einem Zusatz, daß je nach Arbeitsbeginn, sich der Endtermin auch verschiebt?