Schon etwas dreist!

Guten Tag!

Max Mustermann hat ein Girokonto bei einer Sparkasse. Die Sparkasse bietet neuerdings den elektronischen Kontoauszug an. Da Max Mustermann es nicht so mit dem Sammeln von Papier hat und gerne die Daten auf dem PC speichert, schließt er also eine Vereinbarung über die Nutzung des elektronischen Kontoauszuges ab.

Max Mustermann testet den elektronischen Kontoauszug auf einem Firmen-Computer, d. h. er ruft die Daten ab.
Zu Hause holt er sich dann die zwei bereits gelesenen Kontoauszüge auf seinen PC und speichert diese ab.

In der Monatsabrechnung stellt die Sparkasse 2x0,50 EUR für Nachdruck Kontoauszug in Rechnung. Max moniert diesen Wert, da ihm gesagt wurde, dass man nur einen Nachdruck extra bezahlen muss.

Eine Mitarbeiterin erklärt ihm darauf hin, dass man den Kontoauszug, egal ob über Drucker oder elektronisch, nur 1x abrufen kann und dann Nachdruckgebühren fällig werden, da ja das „Dokument“ nochmals erstellt werden muss.

Nun ist Max doch etwas stinkig, angeblich stehe das so in der Vereinbarung (hat Max aber nicht erhalten, nur etwas unterschrieben). Max findet auch, dass für einen Verbraucher - auch bei einer Bank - erkennbar sein muss, dass hier eine kostenpflichtige Dienstleistung gewählt wurde (bspw. „Dieser Kontoauszug wurde bereits abgerufen, ein erneuter Abruf kostet Sie 0,50 EUR!“).

Max fragt sich, ob er sich damit an die WBZ oder Verbraucherzentrale wenden soll. Er kennt auch einige andere Banken, dort gibt es den Kontoauzug kostenlos als PDF zum Download und das so oft wie man will, ohne weitere Gebühren. Man bestätigt lediglich beim 1x, dass man diesen abgerufen hat, ansonsten werden die Kontoauszüge kostenpflichtig als Ausdruck verschickt.

Kennt ihr ähnliche Dinge? Sollte Max den Aufstand proben ?-)

Gruß
CVS

Hallo,

ich schon wieder. Max M. erlebt ja so einiges…

Obwohl ich selbst in einer Bank arbeite und technik-affin bin, habe ich dies Angebot mit den elektronischen Auszügen bisher immer abgelehnt, ich habs lieber noch papierhaft. Zu dem konkreten Thema kann ich also nichts beitragen.

Zur entscheidenden Frage: Nein, die Bank muss nicht noch eine Warnung einblenden. Wenn es eine Nutzungsvereinbarung gibt (von der man sich auch eine Kopie geben lassen kann) so sind hierdrin die Preise geregelt (bzw. auf den allgemeinen Preisaushang verwiesen). Mit Unterschrift des Kunden sollte er also wissen, auf was er sich einlässt.

Das wäre ungefähr so, als müsste eine Telefongesellschaft schon dann, wenn man den Hörer nur in die Hand nimmt, eine Bandansage starten: „Achtung, wenn Sie jetzt eine Nummer wählen, kann das Geld kosten“.

Gruss Hans-Jürgen
***

hat Max aber nicht erhalten, nur etwas unterschrieben

Grenzenloses Geschäftsfeld. Es sind nicht die besonders Schlauen, die davon leben können. Die finden Dümmere.
Zum Glück nur Fiktiv.

Hi

Max Mustermann testet den elektronischen Kontoauszug auf einem
Firmen-Computer, d. h. er ruft die Daten ab.
Zu Hause holt er sich dann die zwei bereits gelesenen
Kontoauszüge auf seinen PC und speichert diese ab.

Du hast also die Auszüge nochmal (nach)gedruckt.

Nun ist Max doch etwas stinkig, angeblich stehe das so in der
Vereinbarung (hat Max aber nicht erhalten, nur etwas
unterschrieben).

Warum unterschreibt Max etwas, das er offenbar nicht gelesen hat und von dem er keine Kopie erhält?

Max findet auch, dass für einen Verbraucher -
auch bei einer Bank - erkennbar sein muss, dass hier eine
kostenpflichtige Dienstleistung gewählt wurde (bspw. „Dieser
Kontoauszug wurde bereits abgerufen, ein erneuter Abruf kostet
Sie 0,50 EUR!“).

Für sowas gibt es im Normalfall die Vereinbarungen, die man unterschrieben hat oder eine Gebührenaufstellung, die man bei der Bank anfordern kann.

Max fragt sich, ob er sich damit an die WBZ oder
Verbraucherzentrale wenden soll.

Warum? Weil Max etwas unterschrieben hat, das er nicht durchgelesen hat?

Banken, dort gibt es den Kontoauzug kostenlos als PDF zum
Download und das so oft wie man will, ohne weitere Gebühren.

Dann kann Max doch zu diesen Banken wechseln. Kein Kreditinstitut ist verpflichtet so viel oder so wenig für eine Dienstleistung zu verlangen wie ein anderes.

Kennt ihr ähnliche Dinge?

Das Menschen Verträge unterschreiben, aber nicht durchlesen?

Ja, kenne ich. Oftmals geht das gut, aber ab und zu geht es auch in die Hose und das Heulen und Zähneknirschen beginnt.
Ich käme aber nie auf die Idee, für mein eigenes Verschulden andere zur Verantwortung zu ziehen.

Sollte Max den Aufstand proben ?-)

Max sollte in Zukunft nichts mehr unterschreiben, wovon er keine Kopie bekommt.
Im jetzigen Fall sollte Max eine Kopie von der unterschriebenen Vereinbarung anfordern und die ganz genau durchlesen, bevor er weiterüberlegt, ob er den Aufstand proben soll.

Gruß
Edith

Du hast also die Auszüge nochmal (nach)gedruckt.

Er hat sie ja nicht nachGEDRUCKT, sondern nur betrachtet. Drucken verursacht kosten, die Übermittlung der Datei nicht.

Für sowas gibt es im Normalfall die Vereinbarungen, die man
unterschrieben hat oder eine Gebührenaufstellung, die man bei
der Bank anfordern kann.

Hm… es gibt aber doch auch Regelungen über überraschende Klauseln in AGBs, die unwirksam sind, oder es könnte Sittenwidrigkeit vorliegen. Diese völlig unangemessenen 20 Euro für eine Leistung, die der Sparkasse genau 0 Kosten verursacht (Kontoauszug wird ja auf Klick automatisch erstellt) und bei der die Kostenbelastung abseits der Vereinbarung nicht gerade naheliegend ist, im Kleingedruckten zu verstecken, geht meiner Meinung nach schon in die Richtung…

Max fragt sich, ob er sich damit an die WBZ oder
Verbraucherzentrale wenden soll.

Warum? Weil Max etwas unterschrieben hat, das er nicht
durchgelesen hat?

Ja, genau. Dafür ist der Verbraucherschutz doch da. Max ist schließlich kein Kaufmann.

Dann kann Max doch zu diesen Banken wechseln. Kein
Kreditinstitut ist verpflichtet so viel oder so wenig für eine
Dienstleistung zu verlangen wie ein anderes.

Würde ich genau jetzt machen, wenn ich Max wäre, aber für die „ergaunerten“ 20 Euro hat die Bank etwas mehr Scherereien verdient, finde ich.

Max sollte in Zukunft nichts mehr unterschreiben, wovon er
keine Kopie bekommt.

Das stimmt allerdings.

Im jetzigen Fall sollte Max eine Kopie von der
unterschriebenen Vereinbarung anfordern und die ganz genau
durchlesen, bevor er weiterüberlegt, ob er den Aufstand proben
soll.

Guter Rat.

Grüße,
Sebastian

Ah, ich habe mich übrigens verlesen – 20,50 Euro statt 2 x 0,50 Euro.

Wegen dem einen Euro würde ich nicht den Aufstand proben, sondern vorbeischauen, dem Schaltermannn meine Meinung sagen und auf Papierform zurückwechseln. Oder die Bank wechseln, weil’s woanders eh bessere Zinsen und günstiere Kreditkarten gibt :wink:.

Grüße,
Sebastian

Hi

Du hast also die Auszüge nochmal (nach)gedruckt.

Er hat sie ja nicht nachGEDRUCKT, sondern nur betrachtet.

ja, und das zweimal. Dieses Banksystem erstellt scheinbar bei jeder Betrachtung (egal was nach der Betrachtung passiert) den Kontoauszug neu - über die Sinnhaftigkeit will ich jetzt lieber nicht nachdenken. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Dinge bei deutschen Banken funktionieren.

Warum? Weil Max etwas unterschrieben hat, das er nicht
durchgelesen hat?

Ja, genau. Dafür ist der Verbraucherschutz doch da. Max ist
schließlich kein Kaufmann.

Das heißt also, er kann ruhig alles unterschreiben ohne es sich durchzulesen? Der Verbraucherschutz wird es dann schon richten?

Ich finde es sehr gut, daß es Verbraucherschutz gibt, denn es gibt ja tatsächlich Firmen (wobei ich Banken nicht ausnehme), die versuchen den Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Aber etwas unterschreiben ohne es zu lesen und ohne eine Kopie zu fordern sollte für jeden Verbraucher ein absolutes NoGo sein.

Gruß
Edith

Hi

Du hast also die Auszüge nochmal (nach)gedruckt.

Er hat sie ja nicht nachGEDRUCKT, sondern nur betrachtet.

ja, und das zweimal. Dieses Banksystem erstellt scheinbar bei
jeder Betrachtung (egal was nach der Betrachtung passiert) den
Kontoauszug neu - über die Sinnhaftigkeit will ich jetzt
lieber nicht nachdenken. Ich bin immer wieder erstaunt, wie
manche Dinge bei deutschen Banken funktionieren.

Warum? Weil Max etwas unterschrieben hat, das er nicht
durchgelesen hat?

Ja, genau. Dafür ist der Verbraucherschutz doch da. Max ist
schließlich kein Kaufmann.

Das heißt also, er kann ruhig alles unterschreiben ohne es
sich durchzulesen? Der Verbraucherschutz wird es dann schon
richten?

Ich finde es sehr gut, daß es Verbraucherschutz gibt, denn es
gibt ja tatsächlich Firmen (wobei ich Banken nicht ausnehme),
die versuchen den Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Aber
etwas unterschreiben ohne es zu lesen und ohne eine Kopie zu
fordern sollte für jeden Verbraucher ein absolutes NoGo sein.

Klar.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und jemand auf Nepper, Schlepper oder Bauernfänger hereingefallen ist, ist es leider eine verbreitete aber furchtbare Unart, demjenigen zu sagen „selber schuld, pass halt auf!“. Klar hätte er besser aufpassen können… aber wenn 10000 Leute 99% der Zeit aufpassen und nur zu 1% mal nicht (das könnte JEDEM von uns passieren), erwischt der „Nepper“ immer noch 100 Unglückliche. Statt sich auf die Unglücklichen zu stürzen, sollte man vielleicht auch den Sachverhalt hinterfragen, der eine derartige Aufmerksamkeit vonnöten sein lässt.

Viele Grüße,
Sebastian

Sollte Max den Aufstand proben ?-)

Max sollte die Kasse wechseln
damit Max überhaupt keine Gebühren zahlen muß :smile:)

zur Klärung
Hallo!

Max ist nur von einem rein rechtlichen Problem ausgegangen, d. h. damit die Bank aus der Haftung ist, bzw. ihm einen Nachdruck der Kontoauszüge in Rechnung stellen kann, falls seine Dateien verschwunden wären.

Max ärgert sich ja nur, dass das Online-Angebot ansonsten kostenfrei ist. Sollte es zu Kontobewegungen kommen (Überweisung, Dauerauftrag, Handy aufladen), dann benötigt man die TAN. Nur bei dieser Funktion kann man ohne einen Hinweis seine Gebühren erhöhen, obwohl nur ein Computer nochmals eine Query über die Datenbank abruft, bzw. der elektronische Kontoauszug ja auch als PDF-Datei hinterlegt werden könnte.

Naja. Mal sehen was Max dazu sagt.

Gruß
CVS