Guten Tag!
Max Mustermann hat ein Girokonto bei einer Sparkasse. Die Sparkasse bietet neuerdings den elektronischen Kontoauszug an. Da Max Mustermann es nicht so mit dem Sammeln von Papier hat und gerne die Daten auf dem PC speichert, schließt er also eine Vereinbarung über die Nutzung des elektronischen Kontoauszuges ab.
Max Mustermann testet den elektronischen Kontoauszug auf einem Firmen-Computer, d. h. er ruft die Daten ab.
Zu Hause holt er sich dann die zwei bereits gelesenen Kontoauszüge auf seinen PC und speichert diese ab.
In der Monatsabrechnung stellt die Sparkasse 2x0,50 EUR für Nachdruck Kontoauszug in Rechnung. Max moniert diesen Wert, da ihm gesagt wurde, dass man nur einen Nachdruck extra bezahlen muss.
Eine Mitarbeiterin erklärt ihm darauf hin, dass man den Kontoauszug, egal ob über Drucker oder elektronisch, nur 1x abrufen kann und dann Nachdruckgebühren fällig werden, da ja das „Dokument“ nochmals erstellt werden muss.
Nun ist Max doch etwas stinkig, angeblich stehe das so in der Vereinbarung (hat Max aber nicht erhalten, nur etwas unterschrieben). Max findet auch, dass für einen Verbraucher - auch bei einer Bank - erkennbar sein muss, dass hier eine kostenpflichtige Dienstleistung gewählt wurde (bspw. „Dieser Kontoauszug wurde bereits abgerufen, ein erneuter Abruf kostet Sie 0,50 EUR!“).
Max fragt sich, ob er sich damit an die WBZ oder Verbraucherzentrale wenden soll. Er kennt auch einige andere Banken, dort gibt es den Kontoauzug kostenlos als PDF zum Download und das so oft wie man will, ohne weitere Gebühren. Man bestätigt lediglich beim 1x, dass man diesen abgerufen hat, ansonsten werden die Kontoauszüge kostenpflichtig als Ausdruck verschickt.
Kennt ihr ähnliche Dinge? Sollte Max den Aufstand proben ?-)
Gruß
CVS