Angenommen, ein Roman wird 1930 in England veröffentlicht und der Autor desselben stirbt 1933.
Gehen wir einfach Spaßeshalber davon aus, dieser Roman wird ins Deutsche übersetzt, der Übersetzer stirbt - sagen wir mal - 1980.
Gilt der Roman 2012 schon als gemeinfrei, weil der englische Autor seit 70 Jahren tot ist, oder muss mann bis 2051 warten, bis man ihn als gemeinfrei einstufen darf.
Angenommen, ein Roman wird 1930 in England veröffentlicht und
der Autor desselben stirbt 1933.
Gehen wir einfach Spaßeshalber davon aus, dieser Roman wird
ins Deutsche übersetzt, der Übersetzer stirbt - sagen wir mal
Gilt der Roman 2012 schon als gemeinfrei, weil der englische
Autor seit 70 Jahren tot ist, oder muss mann bis 2051 warten,
bis man ihn als gemeinfrei einstufen darf.
Eine Übersetzung gilt als eigenständiges Werk und ist unabhängig von der Schutzdauer des Originals selbst schutzwürdig. Somit gilt hier die eigene 70 Jahre-Frist.
Eine Übersetzung gilt als eigenständiges Werk und ist
unabhängig von der Schutzdauer des Originals selbst
schutzwürdig. Somit gilt hier die eigene 70 Jahre-Frist.
dürfte man denn das Original nehmen und selbst übersetzen?
klar, das ist dann aber wieder geschützt ( bis zum eigenen tot
70 Jahre )
Natürlich nicht.
Eine Übersetzung ist nach §3 UrhG eine Bearbeitung, die wiederum nach §23 zustimmungsbedürftig ist. Also kann nicht „jeder“ eine Übersetzung anfertigen und verbreiten/verwerten.