Schon wieder Ich-AG! Rechtform + Zeiten!

Hallo an alle ExpertInnen,

ich hoffe ihr könnt meine Verwirrungsknoten im Kopf lösen :wink:

Ich habe beim AA einen Antrag auf Existenzgründerzuschuss gestellt.

Ich bin Druckingenieurin, habe als Buch-Herstellerin lange Zeit in einem Verlag gearbeitet, beziehe noch A-hilfe bis 28.12.2003.

Anbieten will ich:

  • Herstellung von Büchern + Zeitschriften
  • Konzeption, Design und Produktion von Geschäftspapieren
  • Layouten von Katalogen, Werbebroschüren, Visitenkarten …
  • was auch immer Bedarf ist bei Geschäfts- und Privatkunden

Nennen will ich es:
Medienbüro Karina Hack; Inhaberin: K. Hack

  1. Frage: Kann ich es so beim Finanzamt als „freiberufliche Tätigkeit“ anmelden? Oder brauche ich, wenn ich es Büro XY nenne, eine spezielle Rechtsform für das Büro und für mich als Inhaberin?

  2. Frage:
    Muss ich diese Selbstständigkeit ab 27.12.03 laufen lassen, damit ich Existengründerzuschussberechtigt bin? Oder geht es auch ab 1. Januar 04, Aufträge habe ich erst ab Januar!

Ich bedanke mich schon mal für alle Antworten :smile:)

Tschüss
Karina Hack

Hallo Karina,

Nennen will ich es:
Medienbüro Karina Hack; Inhaberin: K. Hack

  1. Frage: Kann ich es so beim Finanzamt als „freiberufliche
    Tätigkeit“ anmelden?

Nein, Du bist nicht freiberuflich tätig (§ 18 EStG), sondern gewerblich. Anmeldung erfolgt also nicht beim FA, sondern bei der Gemeinde.

Oder brauche ich, wenn ich es Büro XY
nenne, eine spezielle Rechtsform für das Büro und für mich als
Inhaberin?

Die Inhaberin lässt Du weg, dann heisst Dein Einzelunternehmen „Medienbüro Karina Hack“. Dein voller Name ist drin (das muss so) und ein Hinweis auf Deine Tätigkeit ist drin (das darf so).

  1. Frage:
    Muss ich diese Selbstständigkeit ab 27.12.03 laufen lassen,
    damit ich Existengründerzuschussberechtigt bin? Oder geht es
    auch ab 1. Januar 04, Aufträge habe ich erst ab Januar!

§ 421 l SGB III sagt dazu: Ein „enger Zusammenhang“ mit dem Leistungsbezug reicht aus. Ob ein zeitlicher Abstand von einer Woche „eng“ ist oder nicht, steht nicht drin. Nach menschlichem Ermessen darf man das unterstellen, aber es ist auch möglich, sich beim Sachbearbeiter zu vergewissern, wie er die Chose sieht. Immerhin wird mit dem Ende des Leistungsbezuges einiges anders.

Wenn Du ungefähr wissen willst, womit Du zu tun hast:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

und dort auf SGB III und scrollen bis § 421 l (in Worten: Ell)

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
erstmal vielen Dank für deine blitzschnelle Antwort.

Nein, Du bist nicht freiberuflich tätig (§ 18 EStG), sondern
gewerblich. Anmeldung erfolgt also nicht beim FA, sondern bei
der Gemeinde.

Bin ich nicht freiberuflich, weil ich ein Büro aufmache, oder wegen der Art der ausgeführten Arbeiten. Auf die Idee mit Büro bin ich gekommen, weil ich sehr viel mehr als nur Herstellung anbieten will und denke das ich es unter dem Label Medienbüro (ist ja eigentlich ein ziemlich nebliger Begriff) abrechnen kann.
Die Frage nach „Freier Beruf oder Gewerbe“ habe ich auch beim Institut für freie Berufe gestellt und leider immer noch keine Antwort bekommen.

Ist es möglich, das ich mich erst mal als „Freiberuflerin“ beim FA melde (habe den diesbezüglichen Antrag vom AA bereits hier liegen) und das mit dem Büro in aller Ruhe nächstes Jahr mache?
Mein Problem ist, es gibt für das was ich alles anbieten will keine Berufsbezeichnung.

Schon mal Danke fürs Antworten und

Neblige Grüße (muss jetzt mit meinem Hund raus, hoffentlich finde ich sie wieder :wink:)

Karina

Hallo nochmal,

Nein, Du bist nicht freiberuflich tätig (§ 18 EStG), sondern
gewerblich. Anmeldung erfolgt also nicht beim FA, sondern bei
der Gemeinde.

Bin ich nicht freiberuflich, weil ich ein Büro aufmache, oder
wegen der Art der ausgeführten Arbeiten. Auf die Idee mit Büro
bin ich gekommen, weil ich sehr viel mehr als nur Herstellung
anbieten will und denke das ich es unter dem Label Medienbüro
(ist ja eigentlich ein ziemlich nebliger Begriff) abrechnen
kann.

§ 18 (1) Satz 2 EStG sagt dazu: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Findest Du Dich auf dieser Liste wieder? Ich nicht.

Ist es möglich, das ich mich erst mal als „Freiberuflerin“
beim FA melde (habe den diesbezüglichen Antrag vom AA bereits
hier liegen) und das mit dem Büro in aller Ruhe nächstes Jahr
mache?
Mein Problem ist, es gibt für das was ich alles anbieten will
keine Berufsbezeichnung.

Solange Dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt, tut das dem Finanzamt bzw. der Gemeinde nicht weh, weil dann noch keine Gewerbesteuer fällig ist. Den Gewerbebetrieb nicht anzumelden ist aber eine Ordnungswidrigkeit und kostet daher ein Knöllchen, wenn jemand drauf kommt. Außerdem kann es sein, dass ein Kunde von Dir einen Gewerbeschein sehen will, um sich von Deiner Seriosität zu überzeugen. Dann ists blöd, wenn Du deswegen einen Job nicht bekommst.

Schöne Grüße

MM

Hi nochmal zurück,

§ 18 (1) Satz 2 EStG sagt dazu: „Zu der freiberuflichen
Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder
erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare,
Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten,
Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden
Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten
Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker,
Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und
ähnlicher Berufe.“

Findest Du Dich auf dieser Liste wieder? Ich nicht.

Ich schon!

  1. Auch Druckingenieure sind Ingenieure *grins*.
  2. Ich kenne das EStF §18, Abs.1 Nr. 1 folgendermaßen:

Freie Berufe sind:

  • Katalogberufe, zb.: Ärzte, Architekten, Rechsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, etc.
  • erzieherische Tätigkeiten
  • unterrichtende Tätigkeiten
  • wissenschaftliche Tätigkeiten
  • schriftstellerische/publizistische Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • den Katalogberufen ähnliche Tätigkeiten (was auch immer das heißen mag)

Also Drucking. + künstlerische Tätigkeit (Layout) reicht das aus?
Aber wie bereits erwähnt, ob Frei oder Gewerbe läuft eine Anfrage beim IFB in Nürnberg, wenn die das nicht wissen wer dann …

Ich gehe erst mal davon aus, dass ich eine sog. „Freiberuflerin“ bin.
Also nochmal, wenn ich meine Selbstständigkeit als Büro XY bezeichne, Inhaberin lass ich weg, muss ich dann irgendwas zusätzliches Rechtliches machen?

Schöne Grüße

Karina Hack

Hi nochmal zurück,

  1. Auch Druckingenieure sind Ingenieure *grins*.

Ja, das sind sie. Wenn ich als Agraringenieur einen FiBu-Service aufmache, ists allerdings ganz egal, ob ich den Dippeling überm Bett hängen hab oder nicht. Was tust Du genau in Deiner Einzelfirma? Rotationsstraßen konfigurieren und einrichten?

  1. Ich kenne das EStF §18, Abs.1 Nr. 1 folgendermaßen:

Freie Berufe sind:

  • Katalogberufe, zb.: Ärzte, Architekten, Rechsanwälte,
    Steuerberater, Ingenieure, etc.
  • erzieherische Tätigkeiten
  • unterrichtende Tätigkeiten
  • wissenschaftliche Tätigkeiten
  • schriftstellerische/publizistische Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • den Katalogberufen ähnliche Tätigkeiten (was auch immer das
    heißen mag)

bloß zur Info: das was ich zitiert habe, ist der Gesetzestext wörtlich. Die von Dir zitierte Liste ist in weiten Zügen ähnlich, aber sie entspricht nicht dem Wortlaut des EStG

Aber wie bereits erwähnt, ob Frei oder Gewerbe läuft eine
Anfrage beim IFB in Nürnberg, wenn die das nicht wissen wer
dann …

Damit hast Du die OWi-Problematik auf jeden Fall erledigt, weil Du zeigen kannst, dass Du Dich um die Klärung der Zweifelsfrage bemüht hast. Ne Wette auf die Antwort will ich nicht abschließen, man hat auch schon Pferde etc.

Ich gehe erst mal davon aus, dass ich eine sog.
„Freiberuflerin“ bin.
Also nochmal, wenn ich meine Selbstständigkeit als Büro XY
bezeichne, Inhaberin lass ich weg, muss ich dann irgendwas
zusätzliches Rechtliches machen?

Betreffend die Bezeichnung nicht.

Schöne Grüße

MM