Wieder so ein Satz und ich kann es wieder nicht:
Ich nehme meine(n)? Antrag auf Eingliederung in de(n)? vorherigen Stand
zurück und ich nehme auch meine(n)? Antrag gegen dieses Urteil zurück.
Ich dreh noch durch…warum kann ich das nicht?
Wieder so ein Satz und ich kann es wieder nicht:
Ich nehme meine(n)? Antrag auf Eingliederung in de(n)? vorherigen Stand
zurück und ich nehme auch meine(n)? Antrag gegen dieses Urteil zurück.
Ich dreh noch durch…warum kann ich das nicht?
deja vu:smile:
aber aber wieder so ein Satz und ich kann es wieder nicht:
Ich nehme meine(n)? Antrag auf Eingliederung in de(n)?
vorherigen Stand
zurück und ich nehme auch meine(n)? Antrag gegen dieses Urteil
zurück.Ich dreh noch durch…warum kann ich das nicht?
huhu,
dann gibt es noch die verben:smile:, die verben, die immer einen
bestimmten fall verlangen:smile:1.nehmen+akk.(immer)
2.in den vorherigen stand = bewegung,ortsveraenderung(fast
immer–>siehe ausnahme)ansonsten ist „nehmen“ mit einer bewegung verbunden und ihm
folgt ausser dem akkusativ(–> denn NEHMEN + AKKUSATIV)
auch ein objekt im akkusativ.ausnahme:
allerdings koennte es auch heissen: er nimmt dich im
stehen…er nimmt dich in der cafeteria…er nimmt dich auf
dem klo…weil man sich da nicht von der stelle bewegt…der
sinn ist jedoch ein anderer*grins*hab da einen schoenen link fuer dich gefunden:smile:
http://www.penta.nl/~hmk/internet/ltv1/dia121.html
mit uebungen…arbeite einfach mal durch, schreib dir die
verben raus und,naja, es wird dir vielleicht nichts anderes
uebrig bleiben, als die verben zu lernen.
vielleicht bekommst du dann auch ein gefuehl dafuer.viel erfolg:smile:
mfg:smile:
rene
Wieder so ein Satz und ich kann es wieder nicht:
Ich nehme meine(n)? Antrag auf Eingliederung in de(n)?
vorherigen Stand
zurück und ich nehme auch meine(n)? Antrag gegen dieses Urteil
zurück.
Der Satz ist grammatisch so okay, an allen 3 Stellen kommt ein „n“ hin,
aber inhaltlich hätte ich da zwei Nachfragen:
„Eingliederung in den vorherigen Stand“ —>was soll das sein?
Üblicherweise lautet diese (juristische) Formulierung: „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“.
Unter „Antrag gegen dieses Urteil“ kann ich mir leider nichts vorstellen.
Bei beiden Formulierungen würde ich Dir empfehlen, das nochmal mit der Vorlage zu vergleichen.
Gruß Gudrun
Warum …
stellst Du Deine Frage zweimal?
stellst Du Deine Frage zweimal?
Danke Gudrun,
…zweimal…das war ein Fehler…bin doch neu hier.
Scheinst dich ja ganz schön im Juristendeutsch auszukennen.
Danke nochmals…jetzt kann ich beruhigt schlafen…grins…
Danke Rene,
du scheinst ja ein richtiger Deutschprofi zu sein. Bist du Lehrer?
Deine Links habe ich mir angesehen und auch gleich ausgedruckt.
Nochmals herzlichen Dank!
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