Schonbetrag bei Grundsicherung

Liebe/-r Experte/-in,

wieviel Kapital darf ich angespart haben, um als Rentnerin mit zu kleiner Rente vom Grundsicherungsamt finanzielle Hilfe im Rahmen der Grundsicherung (Hartz 4)zu erhalten?
Soweit ich weiß wurden die Freibeträge kürzlich erhöht.
Mein Alter ist 61.

Im voraus bereits vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse

Sorry, kenne mich nur mit Grundsicherung für über 65-jährige gut aus.

Sorry, kenne mich nur mit Grundsicherung für über 65-jährige
gut aus.

warum antwortest du dann überhaupt? um mir kurz die illusion zu geben, ich hätte eine hilfreiche auskunft bekommen oder wozu? Vielen dank auch…

Die Experten werden hier aufgefordert, IMMER eine Antwort zu geben, auch wenn sie nicht helfen können. Tut mir Leid, dass ich mich an die Regeln im Forum halte. Macht mir auch Arbeit. Dafür muss ich mich, glaube ich, nicht unbedingt anmachen lassen. Schließlich mach ich das freiwillig und in meiner Freizeit!

tut mir leid und es war wirklich auch nicht böse gemeint. ich war nur entsprechend enttäuscht, weil ich dringend auf eine info gewartet habe. wenn du aber experte bist, solltest du solche fragen doch beantworten können. oder bedeutet experte hier etwas anderes. ich bin ganz neu hier. also sei mir bitte nicht böse o.k. lg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sorry,

ich kenne mich nicht so gut aus.

Mfg
D.

Hallo Ilse,

erhalten Sie bereits Altersrente? Wenn ja, stehen Ihnen nur Leistung nach dem SGB XII.

Soweit es sich nicht um Altersrente handelt, sind die Vermögensfreibeträge im § 12 SGB II geregelt