Schongeld

Hallo Leute,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, stelle aber trotzdem
meine Frage.
Wenn eine ältere Person ins Altersheim kommt und kann dieses nicht aus
eigenen Mitteln finanzieren kommt m.E. neben der eigenen Rente entweder die Nachkommenschaft oder das Sozialamt für die Differenzbeträge auf.
Muss diese ältere Person auch ihr gesamtes Erspartes mit einbringen?
Ich meine mal etwas von „Schongeld“ gehört zu haben welches sich aus
dem Lebensalter mal einem Betrag X zusammensetzt. Dieser Betrag würde
nicht zur Bezahlung des Heimes mit herangezogen werden.
Habe ich mich verhört oder ist da etwas dran?

Gruss Waylon

Hallo,

Muss diese ältere Person auch ihr gesamtes Erspartes mit
einbringen?

Im wesentlichen ja, genaueres steht in §90 SGB XII http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__90.html und den Durchführungsbestimmungen (z.B. http://www.hamburg.de/infoline/rechtliche-grundlagen…). Bei Leistungen, die keine Versicherungsleistungen sind, fordert der Staat immer, daß man zuerst eigene Mittel einsetzt, bevor die Allgemeinheit hilft.

Ich meine mal etwas von „Schongeld“ gehört zu haben welches
sich aus
dem Lebensalter mal einem Betrag X zusammensetzt.
Habe ich mich verhört oder ist da etwas dran?

Das war bestimmt ALG2, bei dem man für die Alterssicherung einen gewissen, kleinen Teil des Vermögens behalten darf.

Cu Rene

Hallo und danke für Deine Auskunft. Du hast mir sehr geholfen.

Gruss Waylon