Hallo,
nehmen wir einmal man ist Vermieter und hat einen Standardmietverrag mit seinen Mietern abgeschlossen. Nach ein paar Jahren meldet sich der Mieter und hat kleinere Mängel z.B. Haustüre würde nicht mehr schliessen bzw. mit größeren Kraftaufwand. Sind solche Dinge vom Vermieter zu tragen oder gilt sowas als Schönheitsreparatur?
Gibt es evtl. einen Link wo es etwas leichter ist solche Dinge einzuordnen?
Vielen Dank für Euren Beitrag und Grüße
Alexa
nehmen wir einmal man ist Vermieter und hat einen
Standardmietverrag mit seinen Mietern abgeschlossen. Nach ein
Dann ist da bestimmt die Klausel wegen der Kleinreparaturen enthalten.
z.B. Haustüre würde nicht mehr schliessen bzw. mit größeren
Kraftaufwand. Sind solche Dinge vom Vermieter zu tragen oder
gilt sowas als Schönheitsreparatur?
Eine Schönheitsreparatur ist das nicht, aber es könnte sein, dass per Mietvertrag kleinere Reparaturen zu Lasten des Mieters gehen.
Gibt es evtl. einen Link wo es etwas leichter ist solche Dinge
einzuordnen?
www. mietvertrag .de 
Hallo
z.B. Haustüre würde nicht mehr schliessen bzw. mit größeren
Kraftaufwand. Sind solche Dinge vom Vermieter zu tragen oder
gilt sowas als Schönheitsreparatur?
Die Haustür geht den Mieter nun aber ein gar nix an…
LG
Mikesch