Angenommen, eine ältere alleinstehende Dame aus NRW würde eine anstehende OP nicht gut überstehen und wäre anschließend pflegebedürftig. Da ihre geringe Rente nicht ausreichen würde, um die Kosten begleichen zu können, müssten doch die Kinder einen Teil der Kosten übernehmen, ist das richtig?
Wieviel Geld dürfte die Tochter (Hausfrau, Mann ist Rentner mit geringem Einkommen) denn im Laufe ihres Lebens gespart haben, ohne dass es ihr und ihrem Ehemann weggenommen würde? Gehen wir davon aus, dass die Tochter und ihr Mann in einer kleinen 3,5-Zimmer-Mietwohnung lebt, die beiden aber über die Jahrzehnte ein paar Euros angespart haben, die in Fonds und Tagesgeldkonten angelegt sind. Könnte man ihnen alles Geld/alle Aktien etc. wegnehmen oder gibt es eine Art Freibetrag?
Und würde in diesem o.g. Fall zur Not auch das Enkelkind belangt, die über ein relativ gutes Einkommen und eine selbstbewohnte Doppelhaushälfte verfügt, oder wäre die nächste Generation frei von etwaigen Forderungen?