Schonvermögen Immobilie Eltern

Hallo Zusammen,

habe eine Frage zum Thema was als Schonvermögen
der Eltern gilt.
Ausgangslage
Eltern besitzen ein Haus A (schuldenfrei, wird von den Eltern selbstbewohnt)
dazu gibt es ein Haus B (wird durch eins der beiden Kinder bewohnt)
Zu dem Haus B gilt folgende Anmerkung:
Das Haus B hat ca. einen Wert von ca. 325.000 -340.000 euro. auf diesem haus ist eine Hypothek (Restwert ca. 90.000 Euro), wurde 2011 gekauft.
Das Haus wurde für eines der beiden Kinder gekauft. Dieses kind zahlt „miete“. Durch die mieteinahmen wird die monatliche rate der hypothek gedeckt. sowie auch alle weiteren kosten des hauses, grundsteuer ect. bezahlt dieses kind.
kann das haus b als schonvermögen gelten, da es als späteres Erbe für ein Kind gedacht ist?
und zu diesem zwecke derzeit innerhalb der familie „zielgerichtet“ vermietet ist?
geplant ist derzeit ein notarvertrag nachdem ein kind das haus a bekommt und ein kind das b (natürlich inkl. der schulden, damit soll das andere kind nichts zu tun haben.
nun stellt sich aber die frage, ob eine vorzeitige übertragung des haus b an das eine kind nicht die bessere alternative ist, damit später nicht an das haus b gegangen werden muss/ kann!über antowrten freue ich mich sehr!
wer kennt sich hier aus?
danke

Moin,

damit ich das richtig verstehe: es gibt zwei Häuser und zwei Kinder und jedes soll irgendwann je ein Haus haben, Kind B soll Haus B inkl. Schulden jetzt schon bekommen? Und das ganze per Notarvertrag?

Aus deiner Schilderung schliesse ich, dass die Eltern relativ vermögend sind. Egal, wie die Konstruktion letztlich aussehen wird, du solltest im Hinterkopf haben, dass Schenkungen solcher Arten innerhalb einer gewissen Zeitspanne, soweit ich weiss, ca. 10 Jahre, auch rückgängig gemacht werden können, wenn das Restvermögen der Eltern nicht mehr ausreichen sollte, um z.B. Pflegekosten etc. zu bezahlen. Nur als Hinweis, das vorab zu prüfen.

Dann: jetzt sind die Eltern die Kreditnehmer für Haus B und Kind B zahlt sozusagen via Miete diesen Kredit ab? Wie kreditwürdig ist Kind B denn? Bei einem Verkauf müsste Kind B mindestens die Kreditsumme aufnehmen und die Eltern das Darlehen zurückzahlen - was aufgrund von Vorfälligkeitsentschädigungen etc. sehr ungünstig sein könnte. NIcht jede Bank tauscht z.B. den Kreditnehmer gegen einen anderen aus. Es könnte eine kostengünstiger Lösung sein, wenn Kind B z.B. einen Teil von Haus B geschenkt bekommt und als MIteigentümer eingetragen wird, z.B. 30% und die Eltern zu je 35% (Detaisl müsste euch der NOtar auseinandersortieren). Dann ist auch die Frage: was liegt auf dem Haus? Eine Hypothek oder eine Grundschuld?

Das ist ein ziemlich komplexes Thema mit vielen Möglichkeiten, daher kann ich dir hier nur die kurze Fassung liefern. ABER - ich habe es oft genug erlebt: bei Geld hört die Freundschaft auf - oft genug auch Verwandtschaften.

In jedem Fall solltet ihr BEIDE Häuser zum STichtag X bewerten lassen von einem unabhängigen Sachverständigen, mit vollständigem Gutachten. Damit ganz sicher ist, wer welchen Wert bekommt. Erben streiten sich später (sollte man nicht glauben) trotz vorhandener Verträge oft um 10.000 Euro, die der andere vermeintlich mehr bekommen hat. Daher - auch wenn du meinst, das Haus sei 340.000 Euro wert (woher weisst du das?) - zum Zeitpunkt der Gesamtregelung sollte daher als Grundlage fr die notarielle Vereinbarung für jedes Haus ein Gutachten vorliegen und jedes der Kinder sollte dies entsprechend anerkennen.

Und immer im Hinterkopf behalten: beide Kinder sind im Rahmen gesetzlicher REgelungen den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn deren Vermögen/Einkommen irgendwann nicht mehr reicht. Dabei werden auch derartige Schenkungen berücksichtigt. AUch ein PUnkt, der ggf. notariell geregelt werden sollte.

Hoffe, das hilft dir schon ein bisschen, sonst einfach melden :smile:

Grüsse
St.

Guten Tag,

Hi,

vorab - grobe Laienantwort von mir :smile:

Es gibt kein „Schonvermögen“ für Erbfälle.

Wenn ein Elternteil z. B. ins Pflegeheim muss und das Vermögen der Eltern dafür nicht ausreicht, muss Haus B verkauft werden (oder wenn es wirtschaftlich nicht möglich/unsinnig ist, muss zumindest die erzielte Miete als Einnahme eingesetzt werden - wobei dann evtl. Sozialleistungen nur als Darlehn gezahlt werden, bis das Haus verkauft werden kann).

Wenn beide Elternteile ins Pflegeheim müssen und das Vermögen nicht ausreicht, muss auch das Haus A verkauft/verwertet werden.

So hart es vielleicht für den Einzelnen ist, so ist es doch richtig, dass die Allgemeinheit nicht für Kosten (Sozialleitungen) aufkommt, damit ein Hilfsbedürftiger Geld/Werte vererben kann.

(Nein, ist kein „Sozialneid“ - meine Mutter lebt seit 10 Jahren mit Pflegestufe 3 im Pflegeheim, ohne einen Cent Sozialhilfe. Die Familie hält dann eben zusammen.)

Viele Grüße
Karin