Moin,
damit ich das richtig verstehe: es gibt zwei Häuser und zwei Kinder und jedes soll irgendwann je ein Haus haben, Kind B soll Haus B inkl. Schulden jetzt schon bekommen? Und das ganze per Notarvertrag?
Aus deiner Schilderung schliesse ich, dass die Eltern relativ vermögend sind. Egal, wie die Konstruktion letztlich aussehen wird, du solltest im Hinterkopf haben, dass Schenkungen solcher Arten innerhalb einer gewissen Zeitspanne, soweit ich weiss, ca. 10 Jahre, auch rückgängig gemacht werden können, wenn das Restvermögen der Eltern nicht mehr ausreichen sollte, um z.B. Pflegekosten etc. zu bezahlen. Nur als Hinweis, das vorab zu prüfen.
Dann: jetzt sind die Eltern die Kreditnehmer für Haus B und Kind B zahlt sozusagen via Miete diesen Kredit ab? Wie kreditwürdig ist Kind B denn? Bei einem Verkauf müsste Kind B mindestens die Kreditsumme aufnehmen und die Eltern das Darlehen zurückzahlen - was aufgrund von Vorfälligkeitsentschädigungen etc. sehr ungünstig sein könnte. NIcht jede Bank tauscht z.B. den Kreditnehmer gegen einen anderen aus. Es könnte eine kostengünstiger Lösung sein, wenn Kind B z.B. einen Teil von Haus B geschenkt bekommt und als MIteigentümer eingetragen wird, z.B. 30% und die Eltern zu je 35% (Detaisl müsste euch der NOtar auseinandersortieren). Dann ist auch die Frage: was liegt auf dem Haus? Eine Hypothek oder eine Grundschuld?
Das ist ein ziemlich komplexes Thema mit vielen Möglichkeiten, daher kann ich dir hier nur die kurze Fassung liefern. ABER - ich habe es oft genug erlebt: bei Geld hört die Freundschaft auf - oft genug auch Verwandtschaften.
In jedem Fall solltet ihr BEIDE Häuser zum STichtag X bewerten lassen von einem unabhängigen Sachverständigen, mit vollständigem Gutachten. Damit ganz sicher ist, wer welchen Wert bekommt. Erben streiten sich später (sollte man nicht glauben) trotz vorhandener Verträge oft um 10.000 Euro, die der andere vermeintlich mehr bekommen hat. Daher - auch wenn du meinst, das Haus sei 340.000 Euro wert (woher weisst du das?) - zum Zeitpunkt der Gesamtregelung sollte daher als Grundlage fr die notarielle Vereinbarung für jedes Haus ein Gutachten vorliegen und jedes der Kinder sollte dies entsprechend anerkennen.
Und immer im Hinterkopf behalten: beide Kinder sind im Rahmen gesetzlicher REgelungen den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn deren Vermögen/Einkommen irgendwann nicht mehr reicht. Dabei werden auch derartige Schenkungen berücksichtigt. AUch ein PUnkt, der ggf. notariell geregelt werden sollte.
Hoffe, das hilft dir schon ein bisschen, sonst einfach melden 
Grüsse
St.
Guten Tag,