Hallo,
mich würde echt interessieren, warum zu school-shootings seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial nicht einfach als Volksverhetzung zu behandeln ist.
LG
Gitta
Hallo,
mich würde echt interessieren, warum zu school-shootings seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial nicht einfach als Volksverhetzung zu behandeln ist.
LG
Gitta
Hi,
mich würde echt interessieren, warum zu school-shootings
seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial nicht einfach
als Volksverhetzung zu behandeln ist.
das hängt doch ganz davon ab, auf welche Weise die Leute bei dem shooting abgelichtet werden.
Gruß
Torsten
Hallo,
mich würde echt interessieren, warum zu school-shootings
seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial nicht einfach
als Volksverhetzung zu behandeln ist.
Zum Haß gegen welchen Teil der Bevölkerung würde denn aufgestachelt (fettgedrucktes steht in der Gegen von Aufstacheln im StGB)? Gegen die Amokläufer? Wäre wahrscheinlich schwierig, sie als Einzelpersonen unter „Teile der Bevölkerung“ zu fassen. Und zum Haß aufgestachelt wird ja nun auch nicht unbedingt… eher zur Betroffenheit o.ä.
Grüße,
Sebastian
Hi!
mich würde echt interessieren, warum zu school-shootings
School-shootings, aha … hört sich nach einer trendigen Fun-Sportart an.
seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial nicht einfach
als Volksverhetzung zu behandeln ist.
Ganz einfach: Weil in § 130 StGB steht, was Volksverhetzung ist. Und in § 1 StGB (oder auch Art. 103 Abs. 2 GG) steht drin, dass man niemanden für eine Volksverhetzung bestrafen darf, die keine ist.
Hallo
Wenn das absichtliche Erschießen kein deutlicher Ausdruck von Haß ist.
Wenn insbesondere Schulkinder und Lehrer der eigenen Schule nicht Teile der Bevölkerung sind.
Damit habe ich ja gerade das Verständnisproblem.
LG
Gitta
Meaning of ‚School shootings‘
Das ist, wenn wer in die Schule eindringt und dort tötet.
"(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
Da steht nichts von Formgebundenheit. Das kann implizit geschehen. Und wo es sich als wirkmächtig erwiesen hat, erst recht.
Das Wörtchen „sie“ anstelle von „jene“ bedeutet meinem Sprachgefühl nach daß die „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ insbesondere als solche gegen die gesamte Bevölkerung zu verstehen sind (wobei der Taterfolg natürlich nicht auf die Ausrottung der Gesamtbevölkerung begrenzt ist) und nicht bloß gegen irgendwie vorher zu definierende „Teile der Bevölkerung“, die weiter unten im Gesetzestext ausführlich behandelt werden.
LG
Gitta
Du musst schon ALLE Tatbestandsmerkmale von § 130 StGB lesen. Wenn auch nur eines nicht erfüllt ist, ist der ganze Tatbestand nicht erfüllt.
Levay
Warum gibt es dann soviele Absätze und so oft heißt es „oder“?
Ok, ich habe mich unpräzise ausgedrückt, und du hast mich erwischt:
Es müssen alle Merkmale einer Alternative erfüllt sein, damit der Tatbestand dieser Alternative erfüllt ist.
Levay
Jeder weiss hier was ein „School Shooting“ ist 
Zu deiner Frage:
Meiner Meinung nach muss man, um sich der VV schuldig zu machen,
ein Volk verhetzen …
Also Z.b. Juden sind schlecht, Deutsche sind schlecht, etc.
Nun sind aber Schüler kein Volk! Sie passen einfach nicht in
die Definition eines Volkes!
Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ ist übrigens aus ähnlichem
Grund nicht strafbar!
Hi,
zu school-shootings
seiner Natur nach aufstachelndes Medienmaterial
bin nur ich so schwer von Begriff nicht zu verstehen, welches Medienmaterial Du meinst?
fragender Gruß
Stefan
In dem Fall, der derzeit die Öffentlichkeit beschäftigt, ist die Rede insbesondere von sogenannten Computerspielen.
LG
Gitta
Hallo,
Jeder weiss hier was ein „School Shooting“ ist
Also ich hätte darunter im ersten Moment das Anfertigen von Klassenfotos verstanden, kommt immer auf den persönlichen Kontext an

Deinen Hinweis auf die genaue gesetzliche Definition halte ich für richtig.
Gruß,
Markus
Hallo!
Ich hab auch nicht verstanden, was ein „school shooting“ ist, aber jetzt weiß ich, es gehört auch zu diesen Anglizismen, die man aus unerfindlichen Gründet verwendet und die dann alle nachplappern
Gruß
Tom
Hallo,
Jeder weiss hier was ein „School Shooting“ ist
Also ich hätte darunter im ersten Moment das Anfertigen von
Klassenfotos verstanden, kommt immer auf den persönlichen
Kontext an
Deinen Hinweis auf die genaue gesetzliche Definition halte ich
für richtig.
Na auf die weist sie ja nicht wirklich hin… der Gesetzestext lautet nämlich v.a.:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
Und dann geht es noch weiter mit volksverhetzendem Schrifttum im Allgemeinen und Nationalsozialismus im Besonderen.
Viele Grüße,
Sebastian
In dem Fall, der derzeit die Öffentlichkeit beschäftigt, ist
die Rede insbesondere von sogenannten Computerspielen.
*stirnpatsch*. Ich dachte, du wolltest auf die Berichterstattung über Amokläufe hinaus und hättest diese gerne zensiert.
Die beschäftigte Öffentlichkeit unterstellt hier mal wieder peinlicherweise, dass das, was sie nicht kennt und versteht, schuld sein muss. Es wurden auf dem PC des Täters Pornobilder und Ballerspiele gefunden - in „alterstypischem Umfang“, wie es irgendwo zitiert wurde.
Ich finde es viel interessanter, dass der Täter wie auch Robert Steinhäußer Mitglieder in Schützenvereinen waren. Das ist - im Gegensatz zum Spielen von Ballerspielen - nämlich nicht so verbreitet. Vielleicht sollte man eher hier Schlüsse ziehen.
Jedenfalls zurück zu deinem Posting: na dann erklär doch mal, inwiefern „Computerspiele“ (du schränkst das ja nicht weiter ein) Volksverhetzung betreiben. Ich gehe davon aus, dass es dir selbst bei einer Einschränkung auf gewisse Genres sehr schwer fallen wird.
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo Gitta,
ein Thesaurus ist aber kein Gesetzbuch.
Gruß
Torsten
Nun sind aber Schüler kein Volk! Sie passen einfach nicht in
die Definition eines Volkes!
Nur, daß danach niemand fragt. Der Gesetzestext wurde ja inzwischen zitiert.
Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ ist übrigens aus ähnlichem
Grund nicht strafbar!
Das ist auch falsch. Urteilsbegründung von 1992:
http://www.kurt-tucholsky.info/urteil_bverg.php
Interessant dabei: aus heutiger Sicht wäre eine Verurteilung durchaus denkbar, weil eines der Argumente des BVerfG nicht mehr greift.
Gruß
Christian