Schornsteigerfeger-Rechnung verdoppelt, wer kann Rechnung prüfen

Wir haben ein Haus in der Altstadt , das 3 Stockwerke hat, alles sehr klein, wir bewohnen es alleine. Seit 4 Jahren haben wir im 2. Stock, im Erdgeschoss und (seit 2 Jahren) auch im Keller je einen Kaminofen. Das Erdgeschoss ist nur für Gäste und eine Art Fitnessraum (wird selten benutzt), im Erdgeschoss und Keller wird nur immer mal zwischendurch im Winter geheizt, um das Haus etwas aufzuheizen, wenn es sehr kalt ist. Am meisten wird nur der Kaminofen im 2. Stock benutzt. Im 1. Stock ist nur Elektroheizung.
Seit 4 Jahren (erst seitdem haben wir das Haus) kommt der Schornsteinfeger 2 x im Jahr und berechnet jeweils ca. 20 Euro, d. h. es fing mit 18 Euro und bei jeder Rechnung wares etwas etwas höher, aber eben so immer um den gleichen Dreh (mit Ausnahme natürlich Rechnungen für die Abnahme von den Kaminöfen was extra in Rechnung gestellt wurde). Es ist auch immer das gleiche, gereinigt wird der Kamin oben im Dachboden und unten im Keller (jeweils ein Türchen) - beides zusammen dauert max. 10 Minuten, meist weniger.
Nun habe ich vom Schornsteinfeger eine Rechnung über 47,48 Euro bekommen (für die gleiche Arbeit - weniger als 10 Minuten). Komisch ist auch, durchgeführt wurde die Reinigung am 28.01.2010 und die Rechnung ist vom 28.05.2010 und in den Briefkasten eingeworfen am 07.06.2010.

Alle vorhergehenden Rechnungen hatten folgende Aufschlüsselung:
(nach der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 12.12.2007 sowie der Gebührenordnung vom 12.112008)
Grundwert je Gebäude Einzel AW 14.08 - Gesamt Euro 9,239
Kamin kehren, Einzelfeuerstätte für feste Brennstoffe inkl. Rückstände entfernen
17 m Einzel AW 11.72 Gesamt EUR 7.735 - Gesamt mit Mwst 20,27 Euro

Die neueste Rechnung :
(nach der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16.06.2009)
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Einzel AW 9.20 Gesamt 9.292 Eur
Anteilige Fahrtpauschale pro Arbeitsgang je Nutzungseinheit
Einzel 8.20 Gesamt 8.292 Euro
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen von Abgasanlagen je vollen und angefangen Meter
Einheit 17 m Einzel AW 5.10 5.151 Euro
Feuerstättenschau für jeden vollen und angefangenen Meter von senkrechten Teilen von Abgasanlagen
Einheit 17 m Einzel AW 17.00 17.170 Euro
Gesamt 39,90 + 19 % Mwst 7.58 = 47.48 Gesamtbetrag

Wie gesagt, war nichts anders als bei allen vorangegangen Besuchen in den letzten 4 Jahren.
Fahrtkosten sind lachhaft, der Kaminkehrer (meist ein Angestellter, manchmal mit Lehrling) kommt mit dem Fahrrad und macht an diesem Tag die gesamte Straße oder Umgebung (mind. 20-25 Häuser, wir können uns ja auch keinen Termin ausssuchen, er entscheidet welche Straße wann gemacht wird und eine Woche zuvor hat jeder die Meldung im Briefkasten und dann hat man gefälligst da zu sein), also keine Einzelanfahrt. Wenn ich nur 20 Häuser annehme (es ist wie gesagt Altstadt, eine Straßenzeile mir schmalen, kleinen Reihenhäusern), die alle 8,20 Euro bezahlen müssen, dann komme ich auf 164 Euro, mietet sich der Kaminkehrer eine VIP Stretchlimo zur Anfahrt?

Den Kaminkehrer kann ich telefonisch nicht erreichen, es läuft nur ein Band, man kann nicht mal eine Nachricht hinterlassen. Ich habe zwar eine email geschrieben, zumal auch die Rechnung mit 28.05. datiert ist und am 7.6. in meinen Briefkasten geworfen wurde sprich erhalten, Zahlungsziel ist 14 Tage, leider hat er jedoch auf die email nicht geantwortet.
Ich habe versucht, eine Stelle zu finden, die die Rechnung auf die Richtigkeit prüfen könnte, im Netz meinte jemand beim Landratsamt oder Stadt nachfragen nach einer Aufsichtsbehörde für Kaminkehrer - Fehlanzeige, gibt es nicht.
Wer kann helfen, wie soll ich mich verhalten, es kann ja nicht sein, dass plötzlich die gleiche Leistung den zweieinhalbfachen Satz hat? Danke im voraus. Lydia

Hallo, vorweg ne Stretchlimo bleibt leider nicht, auch wenn ichs meinem Gesellen gönnen würde. Wir Schornsteinfeger wollen auch nicht mit Gewalt reich werden und der einzige Porsche in meinem Haushalt ist von Matchbox.
Nachfragen sind bei der jeweiligen Schornsteinfegerinnung möglich.http://www.schornsteinfeger.de/

Zudem selbstverständlich bei der zuständigen Stelle Ihres Kreises und Ihr Schornsteinfeger ist auch bestimmt zu Bürozeiten zu erreichen. Im Handwerk üblich ist das der Chef oder sein Vertreter früh morgens und nachmittags erreichbar ist. Ich zumindest bin die restliche Zeit im Kehrbezirk unterwegs. Selbstverständlich mit Handy, aber während des Tages oft in Kellern ohne Funkverbindung unerreichbar.

Aus den Landes Kehr und Gebührenordnungen ist eine Bundeseinheitliche Verordnung entstanden. Leider mit neuen Benennungen und Bewertungen der einzelnen Tätigkeiten. Der von Ihnen und von sehr vielen Kunden monierte Rechnungsposten " Anteilige Fahrtpauschale pro Arbeitsgang je Nutzungseinheit " steht genau so in der neuen Verordnung. Gab´s schon immer war allerdings in der „Grundgebühr“ enthalten, wie auch immer dies früher in Ihrem Bundesland benannt war. Es gab ein komplett neues Refagutachten, (Arbeitszeitbewertung).
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikati…

http://books.google.de/books?id=qEviDCppfYQC&pg=PA20…

Gleichzeitig mit der Kehrung wurde bei Ihnen die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger durchgeführt. Diese Gebühr ist einmalig. Die Feuerstättenschau wird 2 mal in 7 Jahren durchgeführt.

10 min sind etwas kurz kann ich mir auch nicht vorstellen. Meist vergeht Zeit schneller als wir glauben.

Mit Ihren Gebühren abzüglich Feuerstättenschau komme ich auf 27,05€ so auf die Schnelle überschlagen.

Ich würde gern eine andere Frage in den Raum stellen, welcher Handwerker kommt für 27€ inkl. zu Ihnen.

Ach ja die Kehrgebühr für Ihren Schornstein ist 5,15€ für 17 m Schornstein.
Das sind mind. 4 Treppenetagen a mind. 13 Stufen und noch Kehren und Ruß entnehmen.

20-25 Gebäude… den Gesellen könnten Sie mir gern empfehlen.

12-14 tiffts eher

Ich will gar keine Grundsatzdiskussion beginnen.

Ist das wirklich viel?

Sind 27€ wirklich viel?

MfG
Jörg

PS:
Ihrer Beschreibung nach ist bei Ihnen dreimalig zu kehren.

1 Like

Hallo Jörg,
vielen Dank für die Ausführungen, die haben mir sehr geholfen. Nachdem ich stundenlang im Netz gesurft hatte und alle möglichen neuen Gesetze und Aussagen gefunden habe, hat mir das sehr geholfen.
Ich habe mich mittlerweile auch mit der Innung in Verbindung gesetzt und das ist geklärt mit der Feuerstättenschau.
Bleibt, dass eine Erhöhung von 7 Euro stattgefunden hat, ein ziemlich hoher Prozentsatz auf einmal. Der Kunde verdaut es grundsätzlich besser, wenn es in kleinen Häppchen kommt, fällt nicht so sehr auf.
Was mir noch gesagt wurde, dass zu der Feuerstättenschau auch ein Feuerstättenbescheid kommen sollte.
Der Kaminkehrer ist übrigens in Urlaub gewesen.
Danke nochmals.
Viele Grüße,
Lydia

Eine Erhöhung der Gebühren hat leider nicht statt gefunden. Nur eine Neuberechnung und Umverteilung der Einzelposten. Bei Ihnen wird es etwas teurer. Andere haben seit diesem Jahr eine deutliche Entlastung. Für uns wird es in den meisten Betrieben Umsatzeinbußen geben. Die wir mit Nebentätigkeiten kompensieren sollen.

Frage wird sein, welche Nebentätigkeiten ohne die Neutralität zu verlieren und warum bin ich Schornsteinfeger, wenn ich mir neue Aufgaben suchen soll. Ab 2013 wirds besser, leider auf Kosten der Kunden.

Alles Gute

Hallo, die Erklärung ist sehr Umfangreich, zuviel für mein 2 Finger Suchsystem. Die Gebührenordnung und Gesetzeslage wurde umfangreich und freundlich ausgedrückt äußerst komplex geändert. Entweder den Schornsteinfeger anrufen und um Erklärung bitten, die könnte sehr umfangreich ausfallen und wenig befriedigend sein, wofür der nichts kann. Oder die zuständige Innung anrufen, der eine Kopie der Rechnung zukommen lassen und sich das erklären lassen. Oder mit mir telefonisch in Kontakt treten, ich würde mich an einer Klärung versuchen.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe bei der kaminkehrerinnung angerufen und da hat man mir genau erklärt, was es mit welchen Posten auf sich hat und welche Folgen das „neue Gesetz“ für mich hat. Und es ist definitiv eine Preiserhöhung von 7 Euro beinhaltet.
Vielen Dank nochmals.
mfg, lydia