Hallo Gemeinde,
der Schronsteinfäger hat bei der Besichtigung der Anlage ein Mängel festgestellt.
Er sagte die Durchführung des Schornsteins durch das Dach entspricht nich §8 des FeuVo… da die Mindesabstände vom Schornstein zu brennbare Elemente nicht eingehalten wurden.
Das Problem ist, das Dach wurde bereits 2008 erneuert, nun fällt Ihm jetzt ein, dass da was nicht passt. Und man müsste innerhalb von 30 Tage das Problem beheben.
Geht das? Muss man das hinnehmen?
PS: Hintergrund ist dass er seit 2012 nicht mehr dort kehrt, das macht ein anderer Schornsteinfäger. Aber er bleibt als Bezirksschornsteinfäger bestehen…
der Schronsteinfäger hat bei der Besichtigung der Anlage ein
Mängel festgestellt.
Der Schornsteinfeger macht kein Problem (wie in deiner Überschrift behauptet), sondern das Problem ist technischer Natur und liegt am Haus.
… Und man müsste innerhalb von 30 Tage das Problem beheben.
Geht das? Muss man das hinnehmen?
Es gibt verschiedene Methoden, mit dem Sachverhalt umzugehen:
Man legt den Schornstein mitsamt Feuerstätte still
Man beschafft ein Gegengutachten, demzufolge alles vorschriftsgemäß ist
Man ist froh, dass ein brandgefährlicher Mangel entdeckt wurde und sorgt umgehend für Abhilfe.
Bei Feuerstätten und Schornsteinen ist der Bezirksschornsteinfegermeister das Maß aller Dinge. Kaum jemals ist es sinnvoll, an der Stelle Streit zu suchen.
Meine Frage bleibt aber. Kann der Schornsteinfeger ein Baumägel nach 6 Jahre benennen? Er hat schließlich im vergagenen Bescheid nichts erwähnt, alles war gut.
Ich könnte so argumentieren, dass wir 6 Jahre eine Lebensgefahr ausgesetz waren, weil der Schornsteinfeger seine Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und den Baumangel nicht gleich bzw. im vergagenen Bescheid beanstandet hat.
Ich könnte so argumentieren, dass wir 6 Jahre eine
Lebensgefahr ausgesetz waren…
Und was soll solche Aktion bezwecken? Ein sicherheitsrelevanter Mangel wurde festgestellt und ist in Ordnung zu bringen. Das liegt doch wohl auch im Interesse des Eigentümers. Zur Beseitigung des festgestellten Mangels wird es vermutlich mehrere Methoden geben. Die beabsichtigte Vorgehensweise sollte man unbedingt vorher mit dem Schornsteinfeger absprechen. Andernfalls steht vorhersehbar erneut Ärger ins Haus.
Meine Frage bleibt aber. Kann der Schornsteinfeger ein
Baumägel nach 6 Jahre benennen? Er hat schließlich im
vergagenen Bescheid nichts erwähnt, alles war gut.
Vielleicht wurden Bestimmungen geändert/verschärft, vielleicht wurde der Sachverhalt bisher übersehen. Aber wie auch immer, der Mangel muss behoben werden. Nur weil ich einmal mit abgelatschten Reifen durch den TÜV kam, kann ich nicht verlangen, dass es auch nächstes Mal klappt.
Hallo Wolfgang,
Wenn ich dich richtig verstehe.
Ich und meine Familie hätten sterben können. Ich ändere den Baumagel natürlich sofort! aber ich werde alles in die Wege leiten der BSF für seine Pflichverletzung geandet wird. Ich habe gelesen §21 SchfHw „…Wenn bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben und Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die zuständige Behörde als Aufsichtsmaßnahme insbesondere einen Verweis aussprechen oder ein Warnungsgeld von bis zu fünftausend Euro verhängen…“
Ich würde den jetzt beauftragten Schornsteinfeger befragen, wie er das sieht.
Wenn, seit 6 Jahren kein Mangel vorhanden war, nun einer da sein soll,den
Kehrauftrag ein anderer hat - das stinkt schon ein bischen.
Wenn, seit 6 Jahren kein Mangel vorhanden war, nun einer da sein soll,den
Kehrauftrag ein anderer hat - das stinkt schon ein bischen.
Wohl wahr, nützt aber nichts.
Entweder es ist ein Mangel oder nicht und das kann man nachlesen. Das der Schornie diesen Mangel vorher übersehen hat nützt da nicht viel, der Nachweis dies wäre vorsätzlich passiert fällt wohl eher schwer.
genau so ist das, ich habe ein Bescheid aus 2010 (zwei Jahre
nach der Dacherneuerung) wo steht: " keine Beanstandung "
Und?
Beim Tüv kann Dir genau das gleiche passieren. Der Händler lässt ein Auto prüfen - der Prüfer findet nichts. Zwei Wochen später lässt der Käufer nochmal prüfen - und jetzt sind auf einmal Mängel vorhanden.
Was kann der Käufer jetzt tun? Den zweiten oder den ersten Tüv-Prüfer verklagen? Darauf bestehen, dass er das Fahrzeug trotzdem weiterhin benutzen will? Oder wendet er sich jetzt an den Verkäufer?
Vergleich das mit Deinem Fall.
Und lies gar nicht erst, was der Betriebssanitäter-Experte sonst noch so absondert. Das ist in aller Regel sinnfrei, wenn nicht kompletter Unsinn.
Gruß
…
Hi,
er wird es schlichtweg beim ersten Mal, aus welchem
Grund auch immer (die Stelle war verdeckt, schlechte Lichtverhältnisse etc.) nicht bemerkt haben.
Die Ausführende Firma hat vielleicht zu Unrecht sein Vertrauen gehabt,
denn die müssen das Fachgerecht machen, dazu sollten sie die Normen kennen.
Was soll es, verantwortlich ist in letztlich der Bauherr bzw. Eigentümer.
Hallo echtjetz,
ich bin mir nicht sicher ob dein Vergleich so passt. Das wäre so als hätte der gleiche TüV Bearbeiter sein Urteil um 180° verdreht…
Wie auch immer, warum sollte das jetzt das Urteil beim zweiten mal stimmen?
OL, mag alles sein, aber ehrlich gesagt ist mir das Egal. Ich muss mich auf desen „Urteil“ verlassen können. Warum soll ich diese Unverbindlichkeit akzeptieren? Wo gibts denn das?
ich finde schon, dass es eine Rolle spielt.
Es ist ja nicht gesagt, wie „lebensgefährlich“ der Mangel wirklich ist, oder ob es sich am Ende um ein grds. geduldetes „leicht daneben“ handelt, welches nun nur beim Kunden des Konkurrenten hochgespielt wird.
Außerdem ist es vielleicht auch Sache des ausführenden Betriebes, Dach und Durchführung korrekt auszuführen. Hier nach vielen Jahren einen Sachmangel geltend zu machen, ist ungleich schwieriger, als direkt nach der Baumaßnahme.