da es sich nicht im folgenden erdachten Fall um Wohneigentum handelt, ist die Frage hier wohl besser aufgehoben als im Mietrechtsbrett.
Mal angenommen im Eingangsbereich einer Wohnung sind die Klappen für den Schornstein. In der Nähe (sagen wir mal 1/2 Meter entfernt) liegt ein Berber, auch eine antike Truhe steht dort.
Angenommen der der Schornsteinfeger stattet seinen üblichen Besuch ab, natürlich ohne Anmeldung, reinigt den Kamin und verteilt dabei dann Asche auf dem Fußboden, vermackt die Truhe mit seinem Werkzeug und versaut den Berber damit, daß er irgendetwas Aschehaltiges daübergezogen hat. Was sind die Pflichten des Schornsteinfegers?
Für die Schäden am Teppich und der Truhe müsste er ja eigentlich haftbar sein (auch wenn keine 2. Person das Kehren beaufsichtigt). Muss er auch den Dreck, den er großzügig im Eingangsbereich der Wohnung verteilt beseitigen?
das er für den Schaden haftbar ist, ist klar, auch wenn ich fälschlicherweise im UP „eigentlich“ schrob.
Wie schaut es aber mit dem Dreck aus, den er überall verteilt? Angenommen wir reden nicht über ein klein wenig Asche sondern über Asche und Dreck die großzügig im um die Schornsteinklappe im Wohnbereich verteilt wurden.
man bekommt auch Geld für den Reinigungsaufwand den man hatte.
Im übrigen wird sich der Bezirkskaminkehrermeister (BKM) sowieso seinen Gesellen ordentlich zur Brust nehmen und fragen, was er da überhaupt fabriziert hat.
Man kann dem BKM auch bitten, einem DIESEN Gesellen nicht wieder vorbeizuschicken.
Und ab 01.01.2013 kann man sich seinen eigenen Kaminkehrer suchen