Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor etwa einem Jahr einen Außenkamin an meinem Haus anbauen lassen und habe nun etwas Ärger mit einem Nachbarn,
aber mal langsam der Reihe nach :
Ende letzten Jahres habe ich den Außenkamin an der Giebelseite unseres Anbaus installieren lassen. Der Anbau ist niedriger als das Hauptgebäude , der Außenkamin überragt die Dachpfannen des Anbaus um etwa 1,20 Meter und endet etwa in 7 Meter Höhe . Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat den Bau des Außenkamins im Vorfeld zugestimmt und nach Beendigung der Arbeiten abgenommen und freigegeben.
Nun beschwert sich ein Nachbar über Rauch und Geruchsbelästigung in seiner oberen Etage. Er wohnt auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwa 40 Meter entfernt. Seine obere Fensterreihe ist in etwa so hoch wie unser Außenkamin. Er fordert mich auf den Kamin zu erhöhen, was aber nach Aussage der Installateure die den Kamin gebaut haben nur schwer möglich ist da er ja bereits über einen Meter über dem Dach freisteht und damit eine Obergrenze erreicht sei.
Dieser Nachbar hat Spaß daran Alles und Jeden zu verklagen und anzuzeigen und ich wüßte nun gern wo ich rechtlich stehe.
Gibt es im Internet Datenblätter oder zutreffende Richtlinien oder können Sie mir da Zahlen nennen die vorgeschriebene Höhen bzw. Abstände betreffen ?
Mit vielen herzlichen Dank im Voraus
Christian
Hallo Christian,
meines Wissens nach muss der Schornstein einen Meter Abstand im Rechtenwinkel zur Dachhaut habe. Mir nichts weiteres über Abstände zu Nachbarn oder weitere Fenster bekannt.
Ob es im Internet Datenplätter gibt kann leider nicht sagen.
Ich haoffe es hat Ihnen wenigsten ein wenig weiterhelfen können…
Gruß Jens
Hallo Christian,
rechtlich bist du, was die Bauart deines Schornsteins anbelangt auf der sicheren Seite. Allerdings ist das Baurecht von Bundesland zu Bundesland zum Teil (noch) unterschiedlich. Eine Erhöhung des Schornsteins halte ich auch für sinnlos, da bei einem Abstand von 40 m die Rauchgase m.E. schon sehr verdünnt sein müssten. Du hast wahrscheinlich recht, wenn du sagst,das dein Nachbar ein Stänkerer ist. Versuche nochmal mit deinem Bezirksschornsteinfeger zu reden, es gibt Schornsteinaufsätze die nur ca. 30 cm hoch sind und die Rauchgase aufgrund ihrer Bauart unter Zuhilfenahme des Windes höher hinaus leiten. Dein BSM berät dich da.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, bei weiteren Fragen helfe ich gerne weiter.
Gruss, Bernd
Hallo Christian,
bitte entschuldige die späte Antwort, aber im Herbst sind wir Schornsteinfeger stark in Stellung- und Schlussabnahmen eingespannt.
Nach baden-württembergischem Baurecht gilt es als ausreichend, wenn
- die Mündung eines Schornsteins mind. 40cm über First liegt,
- einen Abstand von mind. 1,00m zur Dachfläche (im rechten Winkel von der Dachfläche aus gemessen) aufweist und
- einen Abstand von mind. 1,50m zu höheren Gebäudeteilen, Balkonen oder Fenstern einhält.
Es gibt noch eine EN-Norm, mit der berechnet wird, ob die Anlage betriebssicher ist, d.h. ob Querschnitt und Länge/Höhe des Schornsteins ausreichen, damit die Abgase abziehen. Die Norm fordert einen waagerechten Abstand zur Dachfläche von mind. 2,30m.
Es ist, wie vorher geschrieben baden-württembergisches Baurecht. Jedes Bundesland hat ein anderes Baurecht. Das für Sie gültige Baurecht können Sie vom zuständ. Bez.-Schornsteinf.mstr. erfahren.
Es gibt noch eine VDI-Richtlinie, die VDI3781. Sie ist nur als Empfehlung zu verstehen und geht davon aus, dass im Abstand von 10,00m - 50,00m mit Rauchbelästigung gerechnet werden muss und dafür, abhängig von Dachneigung und kW-Leistung der Feuerstätte, Mindesthöhen für die Mündung und Mindestlängen für den Schornstein nennt. Hier in Ba.-Wü. wird aber diesbezügl. nur ein Hinweis in die Abnahmebescheinigung geschrieben.
Wichtig ist:
gutes, trockenes Holz,
ausreichend Verbrennungsluft (Öffnungen des Kaminofens nicht schließen oder stark drosseln), sonst raucht es.
Beschwert sich ein Kunde beim Baurechtsamt/Ordnungsamt, prüfen diese oder beauftragen damit den Schornsteinfeger. Wird raucharm geheizt, sind dies im Amtsdeutsch „zumutbare Belästigungen“.
Viele Grüße
Ein Glücksbringer aus Ba.-Wü.
Hallo Christian,
sorry für die späte Antwort.
also 1.: Dein Nachbar kann nichts gegen Deinen Schornstein oder Ofen tun, da du mit 40 Metern sehr weit weg bist (VDI-Richtlinie fordert 15 m), zweitens können die meisten Edelstahlschornsteinen bis zu 3 m ohne Abspannung über das das Dach ragen, wobei das in Deinem Fall Quatsch wäre, da das bei der Entfernung zu dem Nörgler gar nichts bringen würde.
Gruß Stefan
Sorry daß ich mich erst jetzt melde. Hatte die letzte Zeit leider Probleme mit meinen emails.
Wenn der Schorni den Kamin abgenommen hat ist rechtlich alles in Ordnung. Aber wenn durch den Betrieb des Schornsteins Personen belästigt werden sieht die Sache wieder anders aus. Aber mal locker bleiben. Bevor der Nachbar irgendetwas machen kann muß er das ganze erstmal beweisen. Er kann sich beim Umweltamt beschweren. Die werden dann erstmal den Schorni beauftragen sich die Sache bei dir anzuschauen. Er schaut dann die Anlage an und auch was du denn so für Heizmaterial verwendest. Wenn alles OK ist ( trockenes naturbelassenes und gespaltenes Holz, kein Glanzruß im Rohr oder Schornstein, genügend Verbrennungsluft)sagt er dies auch dem Amt. Wenn dein Nachbar dann meint er muß weitermachen, brauch er Beweise zb. Fotos von dickem schwarzem Rauch aus deinem Schornstein oder daß der Rauch in seine Räume zieht. Sollte er wirklich meinen das ganze vor Gericht zu bringen muß er seine Behauptungen auch beweisen. Und das ist nicht einfach.
Achte darauf daß du wirklich trockenes Holz heizt, das Feuer sollte IMMER mit leuchtender Flamme brennen, zum anheizen kleines Holz verwenden damit es schnell anbrennt und schnell Hitze entsteht (je heißer die Abgase desto besser der Auftieb im Schornstein). Langsam nachlegen (nicht alles auf einmal) damit es wiederum schnell anbrennt. Auf keinen Fall abends nochmals einige dicke Brocken auflegen und die Luftzufuhr verschliesen damit es bis morgens hält.
Achte darauf daß dein Ofen und auch das Rohr sauber ist.
Google doch mal „richtig heizen mit holz“ da gibt es dann noch genauere Tips.
Ich hoffe ich konnte helfen Gruß Dirk