Schornsteinfeger

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne in Ostwestfalen (NRW) und bin seit Nov. 2008 Besitzer eines Kaminofens (Nibe Contura 660).
Ich habe alles vorschriftsmäßig anschließen laßen. Der Ofen steht in einer Wohnung, die noch nicht bewohnt wird.
Der Schornstein wurde im März 2009 gereinigt. Der Kommentar des Schornsteinfegers: „Der Ofen wurde sehr wenig gefeuert“. Die Rechnung musste ich natürlich zahlen.
Jetzt möchte der Schornsteinfeger (mit Nachdruck)schon wieder kommen, obwohl ich seitdem nicht wieder den Ofen genutzt habe und ich auch mit der Wohnung noch nicht nutze.

Welche Vorschriften gibt es, nach dem ich verpflichtet bin eine Schornsteinreinigung durchführen zu lassen?

Vielen Dank Vorab für Ihre Mühen!!

Mit freundlichen Grüßen

J.-P. Budde

Lieber Herr Budde,
es gibt in den einzelnen Bundesländern verschiedene Kehr-und Überprüfungsordnungen, daher am besten mal im Internet die für NRW raussuchen. Aber ich kann jetzt schon sagen, das ein Kaminofen eine Feuerstätte der gelegentlichen Benutzung ist und somit nur 1 mal Jahr gefegt werden muss. Vielleicht suchen Sie sich aber auch die Tel-Nr der zuständigen Innung raus, dort wird Ihnen neutral und kostenlos geholfen,
MFG, Bernd Völker aus Berlin

Sehr geehrter Herr Budde,

wir als Schornsteinfeger sind nach Kehr-und Überprüfungsordung der jeweiligen Bundesländer dazu verpflichtet Schornsteine an denen Feuerstätten angeschlossen sind mindestens 1x jährlich zu kehren.

Da wird dann nicht nach Sinn oder Unsinn gefragt.Sollte es zu einem Schaden kommen der durch den Kamin entsteht und man hat den Schornstein nicht gekehrt ist man in der Haftung für den enstandenen Schaden.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Rückert

Hallo J.-P. Budde,

leider hab ich es versäumt mich aus dem Forum abzumelden. Ich schon seit vier Jahren aus dem Geschäft. Aber aus früheren Zeiten kann ich sagen:
Das die Schornsteinfegerei Ländersache iat. Da ich aus Hessen bin, wiß ich leider nicht wie die Gesetzeslage bei ihnen ist.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen konnte.
Gruß Jens

Hallo Herr Budde,
die Kehrhäufigkeit ist in der Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder bzw. ab nächstes Jahr in der Bundes Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Lieber Jens-Peter,

für Schornsteinfeger ist es immer etwas schwierig, über Kollegen zu schreiben oder sogar zu urteilen. -
Die Kehr- und Überprüfungsordnung Baden-Württemberg (KÜO BW) unterscheidet sich von der KÜO in NRW, aber auch da wird es einen Absatz geben, der wie folgt lautet (oder so ähnlich):

§ 1
Abs. 1

b) jährlich einmal überprüft und erforderlichfalls gekehrt:

  • Schornsteine und Einrichtungen, an die nur dauernd unbenutzte, jedoch betriebsbereite Feuerstätten angeschlossen sind; …

Suchen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde, Ordnungsamt oder Landratsamt (?) ihres Ortes den Downloadbereich auf und laden sie sich Ihre KÜO-NRW herunter. Oder „Googeln“ Sie den Begriff im Internet.
Die Kehrordnungen sind leichter zu verstehen, als Sie glauben. Derart „bewaffnet“ könne Sie besser argumentieren.

MfG

Olaf, Schornsteinfeger


Hallo,
bei der Schornsteinreinigung geht es nicht nur um das entfernen von Ruß. Es geht vorrangig um eine überprüfung der Feuerungsanlage. Durch die Reinigung kann der Schornsteinfeger feststellen daß der Kaminquerschnitt frei ist (kein Vogel- oder Bienen- oder Wespennest, hatte ich jedes Jahr 7 oder 8 Stück in Schornsteinen). Anhand des Rußes erkennt er auch ob du richtig heizt und kein Glanzruß produzierst. Glanzruß->brennbar->Schornsteinbrand->Haus weg. Im Moment scheint es für dich unnötig, wenn er aber mal was findet bist du heilfroh. 1 x pro Jahr ist das minimum bei feuerstätten für feste Brennstoffe.
Gruß Dirk