Schornsteinfeger

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe meinen alten Kamin (gemauert) rausgerissen und einen neuen Fertig-Kaminofen von einem Baumarkt mit allen neuen Zulassungen an den Schornstein angeschlossen. Die Wände habe ich mit STeinfliesen gemauert und den Boden unter dem Kaminofen auch gefliest. Jetzt war der Schornsteinfeger zur jährlichen Prüfung da (hat auch den Kaminofen sich kurz angeschaut) und hat mir einen Feuerstättenbescheid mit einer Jahresrechnung ausgestellt. Reicht dieser aus als Nachweis für meinen Kaminofen? Oder benötige ich noch einen anderen Bescheid im Schadensfall, z.B. für die Versicherung?

Danke vorab.

Gruß
Ali

Hi,

ich hoffe, du hast ihm die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) ausgefüllt übergeben. Je nach einem Bundesland ist dieser Vordruck anders, bzw. beziehen sich auf andere Gesetze nach der Landesbauordnung.
Eigentlich sollte da noch eine Abnahmebescheinigung dabei liegen. Diese ist dann wichtige, ohne darf die Feuerstätte rein rechtlich nicht betrieben werden.

Für den tollen Baumarktofen (Ironie) und alle anderen brauchst du einen Nachweis nach Bundesimmessionsschutzverordnung (BImSchV). D.h. der Hersteller muss seit dem 22.März 2010 nachweisen, das die geltene Staubgrenzwerte eingehalten werden. An sich ein Zettel vom Hersteller, indem das steht. Das gibts du dem Schornsteinfeger.

Wenn sowas nicht vorhanden ist, muss der Schornsteinfeger bis zum 31.12.2013 eine Feststoffmessung durchführen. D.h. der Schornsteinfeger prüft nun, ob die Grenzwerte eingehalten werden.

Falls der Ofen die Grenzwerte nicht einhalten kann, das ist nur noch der Feinstaubfilter über. Dieser kostet aber dann ca. 1500 €. Also kann man sich gleich einen richtigen Ofen kaufen.

Konnte ich helfen?

Grüße

Hallo Ali,

nein das reicht nicht aus.

Sie brauchen dafür eine sogenannte Gutachtliche Äußerung bzw. eine Bauabnahme des zuständigen BSFM.

LG vom Schorni

Sie brauchen eine Abnahme nach Bauordnung §43/7.
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger danach.

Hallo ali67,
der Feuerstättenbescheid ist kein Abnahmeprotokoll. Er besagt lediglich in welchem Turnus die Anlage überprüft wird und welche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Fordern Sie den Scheindienstleister auf Ihnen ein den Anforderungen im Versicherungsfall genügendes Abnahmeprotokoll auszustellen.
Ich empfehle Ihnen diese Jahresrechnung wenn überhaupt nur dann zu begleichen wenn 1. Sie den Scheindienstleister beauftragt haben und 2. wenn er Ihnen das entsprechende Abnahmeprotokoll ausgestellt hat.

MfG

Hallo das ist eine wesentliche Änderung des Schornsteins. Aus diesem Grund hat eine Prüfung nach Baurecht zu erfolgen.

Wie sich das auf Ihren Versicherungsschutz auswirkt hängt im Schadensfall vom Sachverständigen und der Gebäudeversicherung ab.

In jedem Fall ist eine Prüfung und Begutachtung durchzuführen.

LG
Jörg

Hallo Ali,
hast leider nur einen bauwütigen angeschrieben und keinen Experten. Aber soweit ich weiss ist ein Feuerstättenbescheid doch eine Abnahme, oder?
Gruß

Hallo Ali,

wenn sich der Bezirksmeister die Konstruktion angesehen hat kann eigentlich nichts schief gehen. Einen Feuerstaettenbescheid kenn ich persoenlich nicht. Hier in NRW gibt es eine Abnahmebescheinigung, welche die ordnungsgemaesse Ausfuehrung der Arbeiten bescheinigt.
Mit einer Versicherung wird es meist nur dann problematisch, wenn der Bezirksmeister von der Anlage nichts weiss.

Grusse

Erzeugergemeinschaft

Hallo ali76,

es hört sich an, als wenn hier keine richtige Schlussabnahme durchgeführt wurde. Bei Abnahmen gibt es eine Schlussabnahmebescheinigung oder (im Fall von Mängeln) einen Mängelbericht. Einen Feuerstättenbescheid gibt es obendrauf und (leider) eine Rechnung, in der u.a. die Abnahmegebühr und die Gebühr für den Feuerstättenbescheid enthalten sind.

Ohne Abnahme keinen Versicherungsschutz!
Bitten Sie Ihren Schornsteinfeger, eine Abnahme durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen.

MfG.

Storteper


Guten Abend,

ich muss mich entschuldigen aber Ihre Anfrage wurde mir wirklich nicht per E-Mail gemeldet. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung, ich habe es grad durch Zufall entdeckt.

Normalerweise hat Ihr Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) eine so genannte Abnahme vorzunehmen und eine „Bescheinigung zur sicheren Benutzbarkeit“ auszustellen.

So jedenfalls ist dies in Thüringen geregelt. Ich würde den BSM nocheinmal darauf hinweisen und nachfragen. Lassen Sie sich das umfassend erklären; es geht um Ihren Versicherungsschutz.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nicht weiß wo Sie herkommen und somit keinen Überblick habe ob Ihr Landesrecht abweichend vorgeht.

mfg