Guten Tag,
ich wohne in einer Mietwohnung die über eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage verfügt. Alle Geräte sind im Keller untergebracht.
Vor ein paar Tagen klingelte der Schornsteinfeger unangekündigt bei mir und verlangte Einlass, weil er eine Feuerstättenbeschau durchführen müsse. Ich habe ihn erstmal nicht eingelassen.Das erschien mir seltsam.
Das habe ich noch nie erlebt, dass ein Schornsteinfeger eine Wohnung ohne Feuerstätten besichtigen will. Was will der Schornsteinfeger denn sehen? Es gibt auch keine Dunstabzugshaube. Es gibt auch keine Klappe oder irgendwas das mit einem Kamin zu tun hätte.
Wer kann mir sagen, was bei solche Feuerstättenbeschau in einer Wohnung angeschaut wird? Muß er dazu alle Räume betreten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo!
Nicht „Beschau“ sondern „Schau“ heißt es.
Und statt ihn zu verscheuchen hätte man ja auch mal freundlich fragen können, wenn er bisher noch nie in der Wohnung drin war.
Was bei Zentralheizung im Keller auch nicht verwunderlich wäre.
Frag doch deinen Vermieter, der wäre verantwortlich und muss seine Mieter auch informieren,wenn auch in den Wohnungen Maßnahmen stattfinden sollen.
Kann es sein, Schonsteinfeger prüft im Auftrag des Vermieters auch anderes ? z.B. Lüftungsanlagen oder neuerdings Brandmelder ?
MfG
duck313
Hallo ich gehe davon aus das dem Eigentümer die Feuerstättenschau angekündigt war und dieser die Mieter nicht informiert hat. Die Feuerstättenschau muss in allen Gebäuden durchgeführt werden in denen sich Feuerstätten befinden. Der Schornstein oder die Abgasanlage muss hierbei auf ganzer Länge geprüft werden also auch in Wohnungen ohne Anschluss von Feuerstätten. Es wird z.B. geprüft ober sich doch Feuerstätten in den Wohnungen befinden alte nicht verschlossene Anschlüsse in den Wohnungen sind… Kabel in den Schornstein geführt wurden … etc. . Es ist ein kurzer Blick an alle Schornsteinwangen in der Wohnung und schon ist der Kollege wieder weg.
Hallo und vielen Dank für eure raschen Antworten. Also ich wunderte mich schon sehr, weil von Feuerstättenschau die Rede war und ich keine Feuerstätte betreibe und er in alle Räume wollte. Von Kamin war keine Rede.Es gab auch keine Ankündigung und ich dachte, der Mann ist ein Betrüger:wink:.Das kam mir dann doch sehr spanisch vor und ich habe ihn gebeten der Hausverwaltung mitzuteilen, dass sie mir das bestätigen.Das Thema fängt an mich zu interessieren. Wenn es darum geht sich einen tapezierten Kamin anzuschauen…bitte sehr kein Problem, aber wieso sich der Schornsteinfeger alle Räume anchauen muss, auch die duch die kein Kamin läuft, verstehe ich immer noch nicht.
Seit wann ist das denn so, dass auch die Kamine in den Wohnungen angeschaut werden? Ich habe in meiner alten Verwandtschaft herumgefragt, dass hat noch niemand erlebt. Auch hat noch nie jemand erlebt dass es zu Schäden kam weil ein Schornstein der durch eine Wohnung verläuft nicht angeschaut wurde.
Und die Rauchmelder muss er die auch überwachen?Ich dachte, dass dasssss der Mieter selber machen muss.
Vielen Dank für Eure Antwort
Hallo!
Seit wann ist das denn so, dass auch die Kamine in den
Wohnungen angeschaut werden?
Das war noch nie anders und war schon immer erforderlich. Was in der Praxis wirklich gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
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Auch hat noch nie jemand erlebt dass es zu Schäden kam weil
ein Schornstein der durch eine Wohnung verläuft nicht
angeschaut wurde.
Beim Auto leuchtet es unmittelbar ein, dass man nicht nur das Endrohr der Abgasführung anguckt, sondern auf ganzer Lange kontrolliert, ob etwas beschädigt ist. So auch bei einer Heizungsanlage. Immerhin werden im Schornstein tödlich wirkende Gase geführt.
Möglich sind bedenkliche Risse, nicht ordnungsgemäß verschlossene Anschlüsse, ungenehmigt betriebene Feuerstellen und unzulässiges Anbohren zur Befestigung von Regalen o. ä.
Und die Rauchmelder muss er die auch überwachen?
Vorausgesetzt, der Hauseigentümer hat dem Schornsteinfeger diese Aufgabe übertragen.
Gruß
Wolfgang
Alles klar und vielen herzlichen Dank für die einleuchtende Antwort, daran habe ich noch nie gedacht. Bei meiner Freundin verlief in der Wand in der der Kamin eines Holzofens (in Gebrauch) führte ein Riss in der Tapete. Der Schornsteinfeger hat da nie nach geschaut. Wenn der den Riss in der Tapete entdeckt hätte was hätte er dann machen müssen? ich weiß das ist eine weiterführende Frage und ich bin erstmal froh, dass die Sache gutgegangen ist, alle leben noch .
Aber Wolfgang, ich bin immer noch nicht schlau warum er auch in die Räume will in der keine Kaminwand verläuft. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage.
Viele Grüße
Andreas
Hallo!
Wenn der den Riss in der Tapete entdeckt hätte was hätte er dann machen müssen?
Wenn der Schaden nach gerissenem Gemäuer aussieht, wird der Schornsteinfeger den Eigentümer veranlassen, für fachgerechte Instandsetzung zu sorgen.
… ich bin immer noch nicht schlau warum er auch
in die Räume will in der keine Kaminwand verläuft.
Weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass man in einzelnen Wohnungen eines mehrgeschossigen Hauses schon mal die Orientierung verliert und gucken muss, wo die Schornsteine verlaufen.
Gruß
Wolfgang
Moin!
ich bin immer noch nicht schlau warum er auch in die Räume will in der keine Kaminwand :verläuft.
In vielen Altbauten geht durch fast jeden Raum ein Schornstein, oft mit mehreren Zügen und manchmal (für den Laien) nicht unbedingt als solcher zu erkennen, weil gerne mal nur ein Wandvorsprung von vielleicht 15-20 cm sichtbar ist. Dein Misstrauen ist natürlich nachvollziehbar, vor Allem wenn der Besuch nicht angekündigt war. In dem Falle hätte ich den Mann, sofern er mir persönlich nicht bekannt ist, auch weggeschickt. Da sollen sich die um die „Gage“ kloppen, die es verbockt haben, sofern mir nicht vorher mitgeteilt, bzw. mit mir abgesprochen wurde, dass ich einen Termin habe.
Gruß Walter
Also vielen herzlichen Dank für Eure Mühe.Ich geh jetzt mal in den Heizungskeller und guck mir an wo der Kamin liegt, da kann ich den Schornsteinfeger dann direkt zum Kamin führen damit er sich nicht verläuft .
Andreas
Hallo Walter,
In vielen Altbauten geht durch fast jeden Raum ein
Schornstein, oft mit mehreren Zügen und manchmal (für den
Laien) nicht unbedingt als solcher zu erkennen, weil gerne mal
nur ein Wandvorsprung von vielleicht 15-20 cm sichtbar ist.
Zudem kenne ich das so, dass nicht alle Züge bis in den Keller führen.
Da wurde dann in jeder Etage ein Zug hinzugefügt.
In manchen Gebäuden gibt es noch Luxuswohnungen mit Cheminée, die haben dann noch einen zusätzliche Kamin. Bei der obersten Wohnung kann man so etwas leicht illegal einbauen, da man nicht durch irgendwelche Nachbarwohnungen muss, da ist das Dach direkt die Decke.
Und wie gesagt, Risse im Kamin!
Hier können dann Rauchgase in die Wohnung treten, was schnell tödlich enden Kann.
Richtig stark versottene Kamine weisen oft im oberen Teil braune Flecken auf der Tape auf. Das kann man aber von Oben oder unten nicht erkennen.
MfG Peter(TOO)
Gesetzesgrundlage: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Hallo Samosa,
der BKM (Bezirksschornsteinfegermeister) ist verpflichtet, ALLE Räume der Wohnung zu betreten gem § 14 SchfHWG
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Der Eigentümer bzw Besitzer (=Mieter) ist verpflichtet, den BMK für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 14 Abs. 1 und § 15 sowie den Bezirksschornsteinfegermeistern für die Durchführung der Tätigkeiten nach § 13 des Schornsteinfegergesetzes Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt gem. § 1 Abs 3 SchfHWG.
Eine Zuwiederhandlung (nicht in alle Räume lassen) wird gem § 24 Abs 1 Nr. 3 mit Bußgeld bis zu 5000,- € geahndet.
Wahrscheinlich wirst du in den nächsten Tagen Post von der Kreis- oder Stadtverwaltung bekommen ggfs mit einem Gebührenpflichtigen Bescheid daß du den BKM einzulassen hast.
Der Hintergrund warum ALLE Räume besichtigt werden ist der, daß der Schornsteinfeger sicherstellen muss, daß nicht irgendwo in der Wohnung irgendwelche unerlaubten Feuerstätten betrieben werden. D. h. er muss mehr besichtigen als nur den Kamin, da man Abgase rein theoretisch ja auch durch ein Fenster ausleiten könnte oder eben gar nicht…
Weigerungen werden seitens des BKM und der Verwaltung sehr ernst genommen und werden auch nicht billig.
Aufgrund meiner früheren beruflichen Tätigkeit war ich schon mehrmals mit BKM, Polizei und Feuerwehr zur Türöffnung bei unwilligen Personen vor der Tür gestanden.
Die Kosten dafür werden dem Verursacher aufs Auge gedrückt, zusammen mit einem saftigen Bußgeld. Da kommen ob des Aufmarsches schon mal 800,00 € Kosten und das doppelte an Bußgeld zusammen.
Der BKM ist übrigens verpflichtet, in 7 Jahren 2mal zu kontrollieren, er meldet sich normalerweise bei der Hausverwaltung rechtzeitig an, diese ist eigentlich verpflichtet, den Termin den Mietern mitzuteilen.
Wenn man nett zum schwarzen Mann ist, kann man mit ihm vorab oft telefonisch einen Ersatz bzw Einzeltermin ausmachen.
Grüße
miamei
…vielen Dank für deine ausführliche Aufklärung. Jetzt weiß ich Bescheid. Inzwischen hat Ihr Kollege mir einen zettel an die Tür gehängt mit seiner Telefonnummer und wir haben einen Termin vereinbart - also alles gut. Aber bei der Gesetzeslage kann ich nur hoffen, dass die Schornsteinfeger auch im Hinblick auf Schweigepflicht vereidigt werden. Da sie jeden Raum im Viertel kennen und rumkommenbekommen sie eine Menge Einblick in Lebensverhältnisse. Da muss man schon schweigen können und wer das nicht kann der sollte es müssen…
Viele Grüße
Andreas
Mal andersrum betrachtet Re^3: Schornsteinfeger
…Da muss man schon schweigen können und wer das nicht kann der sollte es müssen…
Was glaubst du wohl, was man als Servicehandwerker alles nicht nur sieht, sondern einem ohne mit der Wimper zu zucken zugemutet wird, den schlimmsten Dreck auch noch anzufassen…
Da ist so ein Rundumblick des Schornis echt harmlos.