Schornsteinfeger

hallo,
wenn man vor zwei jahren auf elektoheizung umgestellt hat - ölheizung abgeklemmt und kamin verschlossen -
das alles mit dem schornsteinfeger abgesprochen und nach dessen
vorgaben gemacht hat - dieser sein ok gegeben hat und sich zwei jahre nicht gemeldet hat, dann aber spontan einlass in wohnung und heizkeller verlangt und behauptet das es nicht stimme und die heizung wieder in betrieb sei - was dann -
angenommen ihm wurde der eintritt verwährt da es mehrere hausbesitzer gibt - der schorsteinfeger ist aber hartnäckig und besteht auf einlass

nun wurde daem schorsteifeger mitgeteilt das er einen termin machen soll ( schriftlich per post ) damit man den anderen eigentümer informieren und es wäre kein problem -
kann der schornsteinfeger jetzt einfach in das haus sich alles
ansehen oder muss er einen termin vereinbaren - wie sieht das aus -
welche möglichkeiten bleiben - abgesehen davon ist der
schornsteinfeger eine person die man unter normalen umständen nicht in sein haus lassen würde - wie ist seine vorgehensweise - wie die des/ der hauseigentümer - kann man sich wehren -
dank und gruss knut d9e

Da würde ich mich an Deiner Stelle vorsehen denn d. Bezirksschornsteinfeger nimmt im Auftrag d. Landesregierung hoheitliche Rechte wahr! Das heisst, dass er sich sehr wohl, gegen Deinen u. der weiteren Hausbesitzerwillen, Zutritt zu Haus u. Wohnungen verschaffen kann u. darf!
Soweit ich weiss, kannst Du Dir aber einen Schornsteinfeger Deiner Wahl bestellen u. bist nicht auf den derzeitigen Schornsteinfeger angewiesen.
Dein Landratsamt kann Dir alle im Landkreis tätigen Schornsteinfeger nennen.
MfG ramses90

Nur mal für mein Verständnis:

Nicht mal die Polizei darf einfach so jederzeit in eine Wohnung, und der Schornsteinfeger soll das dürfen? Verwechselst du „hoheitliche Rechte ausüben“ vielleicht mit „absolutistischer Herrscher sein“?

Levay

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tasächlich ist es aber so das der schornsteinfeger das darf -

Hallo,

tasächlich ist es aber so das der schornsteinfeger das darf -

Wenn Du Dir da so sicher bist, weißt Du doch bestimmt, wer dem Schornsteinfeger mehr erlaubt als einem Polizisten und wo man das nachlesen kann, oder?
‚Das ist aber so‘ benutzt man eigentlich nur bis zu einem gewissen Alter als Argument.
Gruß
loderunner (ianal)

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Morgen!

tasächlich ist es aber so das der schornsteinfeger das darf -

Wenn Du Dir da so sicher bist, weißt Du doch bestimmt, wer dem
Schornsteinfeger mehr erlaubt als einem Polizisten und wo man
das nachlesen kann, oder?

Naja so ganz unrecht hat er doch nicht, les mal http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29a.html
Das ein Schornsteinfeger nicht allein das Recht hat in die Wohnung
zu gehen ist schon klar aber er kann mächtig Ärger machen.
Die Prüfung kann durchaus angeordnet werden und dann gehts wohl auch
in die Wohnung, ich vermute dann wohl mit Polizei und allem Zip und
Zap, ob man das will?

Gruß
Stefan

Hallo, verwechselt wird da überhaupt nichts.
Man sollte sich mal darüber informieren bevor die Aussage angezweifelt wird. Im Link nachzulesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beliehener

MfG ramses90

Nachtrag
Wird vom Gesetzgeber hoheitliche Aufgaben genannt.

Vielen Dank, ich weiß was ein Beliehener ist, ich weiß auch, was hoheitliche Tätigkeit ist. Das ändert aber überhaupt nichts daran, dass dein Glaube, der Staat dürfe alles, unsinnig ist. Wer hoheitlich tätig ist, hat deswegen noch lange keine Narrenfreiheit.

Du hast in etwa gesagt, Widerstand gegen hoheitliches Handeln sei per se zwecklos. Das ist grober Unfug und hat in diesem Forum nichts zu suchen.

Levay

hallo,

genau deswegen hat er ja Unrecht. Die Polizei darf nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder mit einem entsprechenden Papierchen rein. Und der Schofe darf dann hinterherlaufen.
Grüßerle
Richard

Unterstell mir nicht was ich nicht…
Du hast in etwa gesagt, Widerstand gegen hoheitliches Handeln sei per se zwecklos. Das ist grober Unfug und hat in diesem Forum nichts zu suchen.

Unterstell mir nicht was ich nicht gesagt, bzw. geschrieben habe u. dreh mir nicht das Wort im Munde um!
Ich habe ihm geschrieben, dass er vorsichtig sein soll u., dass d. Schorni sich sehr wohl Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen kann u. das darf er auch wenn Dir das nicht passt! Scheinbar bist Du mit den hoheitlichen Aufgaben doch nicht so auf dem Laufenden!

Damit habe ich noch lange nicht ausgedrückt, dass d. Staat machen kann was er will u., dass Widerstand dagegen per se zwecklos sei!
ramses90

Ich zitiere mal:

„Da würde ich mich an Deiner Stelle vorsehen denn d. Bezirksschornsteinfeger nimmt im Auftrag d. Landesregierung hoheitliche Rechte wahr!“

Nimm dich in Acht - da hat jemand hoheitliche Rechte. Pass auf, was du tust!

Levay

Ist schon recht! Ein Meister der eigenen Interpretation.
Unsachlicheres u. Verzerrteres kommt einem nur noch in gewissen Boulevardblättern unter.
ramses890