In meinem Haus befinden sich zwei Gasthermen, die jährlich vom Schornsteinfeger überprüft werden.
Bis 2014 wurden mir berechnet:
Grundwert für Überprüfungsarbeiten, Emissionsmessung zusammen mit Kehrarbeiten
Schornstein kehren
Überprüfungsarbeiten Abgasanlage
Abgaswegeüberprüfung für raumluftabhängige Gasfeuerstätten einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale.
Für diese Leistungen wurden mir 2014 insgesamt 88,47 € zuzüglich MWSt. berechnet,
Dieses Jahr dagegen sah meine Rechnung anders aus:
Es wurden für Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, Mess- und Abgaswegetätigkeiten 89,08 € zuzüglich MWSt. berechnet und zusätzlich noch mal Grund-und Verwaltungstätigkeiten von 25,40 € und Handwerkerleistungen von 5,57 € plus MWSt.
Da der Schornsteinfeger auf meine schriftliche Anfrage mir keine plausible Antwort gegeben hatte, wieso auf einmal Grund- und Verwaltungskosten sowie Handwerkerleistungen zu berechnen waren, wurde von mir die Rechnung abzüglich dieser Kosten beglichen.
Nun erhalte ich vom Schornsteinfeger über diesen Betrag eine Mahnung mit Androhung, ein Inkassobüro zu beauftragen.
Kann mir jemand sagen, was es evtl. mit diesen Verwaltungskosten usw. auf sich hat, bzw. ob diese Forderung rechtmäßig ist?
Vielen Dank.