Schornsteinfeger berechnet Grund- und Verwaltungskosten

In meinem Haus befinden sich zwei Gasthermen, die jährlich vom Schornsteinfeger überprüft werden.

Bis 2014 wurden mir berechnet:
Grundwert für Überprüfungsarbeiten, Emissionsmessung zusammen mit Kehrarbeiten
Schornstein kehren
Überprüfungsarbeiten Abgasanlage
Abgaswegeüberprüfung für raumluftabhängige Gasfeuerstätten einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale.

Für diese Leistungen wurden mir 2014 insgesamt 88,47 € zuzüglich MWSt. berechnet,

Dieses Jahr dagegen sah meine Rechnung anders aus:

Es wurden für Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, Mess- und Abgaswegetätigkeiten 89,08 € zuzüglich MWSt. berechnet und zusätzlich noch mal Grund-und Verwaltungstätigkeiten von 25,40 € und Handwerkerleistungen von 5,57 € plus MWSt.

Da der Schornsteinfeger auf meine schriftliche Anfrage mir keine plausible Antwort gegeben hatte, wieso auf einmal Grund- und Verwaltungskosten sowie Handwerkerleistungen zu berechnen waren, wurde von mir die Rechnung abzüglich dieser Kosten beglichen.

Nun erhalte ich vom Schornsteinfeger über diesen Betrag eine Mahnung mit Androhung, ein Inkassobüro zu beauftragen.

Kann mir jemand sagen, was es evtl. mit diesen Verwaltungskosten usw. auf sich hat, bzw. ob diese Forderung rechtmäßig ist?

Vielen Dank.

Hallo!

habe auch keine Erklärung.

Du weiß aber schon, der Schornsteinfeger hat nach der Neuordnung eine Doppelrolle. Er ist freier Handwerker, wie der Installateur oder Elektriker. er kalkuliert seine Preise selbst, es gibt keine Gebührenordnung.

Die gibt’s nur noch für die staatlich festgelegten Aufgaben, die er in seiner 2. Funktion durchführt. Feuerstättenschau, Abnahme von Neuanlagen etwa.
Da gibt’s eine genehmigte Gebührenordnung, alle Schornis im Land berechnen das selbe.

Und außer für die Pflichtmaßnahmen muss man ihn auch nicht beauftragen.

Die Aufgaben können andere übernehmen, etwa der Heizungsbauer,der auch die Jahreswartung der Gasgeräte macht.
Auch das Kehren (was ja bei Gas nicht anfällt, wenn da kein Vogelnest drinsitzt )

Handwerkerleistung ? Das ist so ein Posten, den er offenbar nebenbei in seiner Eigenschaft als Handwerker gemacht hat. Nichts typisch Schornsteinfegermäßiges, es war möglicherweise nötig. Hätte sonst ein Installateur machen müssen.
Nehme ich an, aber wenn er das nicht mal in Rechnung begründen kann ?

Und Verwaltung/Grundkosten ? Auch das muss er begründen was das ist.
Etwa die Führung des „Kehrbuches“. Das wäre auch eine Aufgabe, die nicht in seinem Pflichtaufgabenbereich liegt. macht er es für den Kunden, dann kostet es vielleicht nun Geld.

Wenn man nicht weiterkommt, die Schornsteinfeger-Innung ansprechen oder auch die Aufsichtsbehörde (mag sein Reg-Präsidium),die für den Pflichtaufgabenteil zuständig ist.
Da kann man auch die amtliche Gebührenordnung einsehen.

MfG
duck313

das ist so absolut richtig. du kannst zum UNterhalt einenj anderen Kaminkehrer beschäftigen